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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeberbescheinigung Befristung


katalina
09.05.2008, 11:28
Hallo,

Ich war über ein Jahr befristet angestellt. Da ich jedoch todunglücklich in diesem Job war, habe ich keine Verlängerung zum Ende der Befristung unterschrieben. Ich habe mich nebenher beworben, hatte jedoch keinen Erfolg.

Nun hat mein Arbeitgeber die Arbeitsbescheinung für den ALG1 - Antrag ausgefüllt und zwar eigentlich falsch. Eigentlich müsste er nur die Befristung ankreuzen und wann diese geendet hat.
Mein Arbeitgeber hat aber auch noch angekreuzt, dass ich mündlich gekündigt hätte - was nicht stimmt. Ich habe bis zum Ende der Befristung gearbeitet und lediglich die Verlängerung nicht angenommen, also die Befristung ganz normal auslaufen lassen.

Ich möchte heute noch einmal mit der Antragsausfüllerin in meinem ehemaligen Unternehmen sprechen und wäre über Infos bzw. Rückhalt sehr dankbar.

Viele Grüße
katalina

Seebarsch
09.05.2008, 18:22
Hall katalina,
du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung richitg ausfüllt. Zudem kannst du als Beweis für die Richtigkeit der Angaben deinen befristeten Vertrag bei der Agentur vorlegen.
Ausserdem wäre die angebliche mündliche Kündigung wirkungslos, da die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 626 BGB schriftlich erfolgen muss.
:razz:

katalina
09.05.2008, 18:30
Danke,

ich habe das alles jetzt nochmal in Ruhe durchgelesen und da steht "Kündigung/Beendigung" wo noch angekreuzt wurde und darunter steht durch wen und da ist nochmal "durch den Arbeitnehmer" angekreuzt.

Und dann ist eben noch zusätzlich "befristeter Vertrag mit dem Ende" angekreuzt.

Hab mit der Dame telefoniert, die das ausgefüllt hat und so gesehen ist das jetzt ja nicht falsch, es wurde ja beendet? Ich hoffe nur das Arbeitsamt versteht das dann auch richtig und kommt mir nicht von wegen, dass ich ja dann wohl nicht mehr wollte, was ja eigentlich nicht sein darf?

fragi
09.05.2008, 18:34
Dann nimmst du zum Termin sicherheitshalber den Vertrag mit, aus dem die Befristung ja eindeutig hervorgeht.

Du bist jedenfalls nicht verpflichtet gewesen zu verlängern, daher darfs deshalb auch keine Sperrzeit geben!

katalina
09.05.2008, 18:46
Danke, das beruhigt sehr!!!! :)