Dawn
28.06.2005, 17:30
Moin, ich bin einer derjenigen, die in den nächsten Tagen wohl ALG II beantragen müssen, da meine Frau in Elternzeit ist, und wir nun kein Geld mehr bekommen (Ich selbst bin arbeitsloser Akademiker seit Anfang April).
Meine Fragen sind nun folgende:
Es gibt ja pro Kind einen Freibetrag von 750 €. Zählt das nur, wenn das Kind dieses Geld auch auf einem eigenen Konto hat, oder wird das pauschal verrechnet?
Darf ich bis zum Tag der Antragsstellung Geld auf die Konten meiner Kinder überweisen, um so diesen Betrag auszuschöpfen?
Die Arbeitsagentur möchte die Kontoauszüge der letzten drei Monate haben, im antrag kann ich über diese Regelung jedoch nichts finden. Ist das normal?
MFG
Dawn, für jede Hilfe dankbar... (und mal wieder spät dran :( )
Meine Fragen sind nun folgende:
Es gibt ja pro Kind einen Freibetrag von 750 €. Zählt das nur, wenn das Kind dieses Geld auch auf einem eigenen Konto hat, oder wird das pauschal verrechnet?
Darf ich bis zum Tag der Antragsstellung Geld auf die Konten meiner Kinder überweisen, um so diesen Betrag auszuschöpfen?
Die Arbeitsagentur möchte die Kontoauszüge der letzten drei Monate haben, im antrag kann ich über diese Regelung jedoch nichts finden. Ist das normal?
MFG
Dawn, für jede Hilfe dankbar... (und mal wieder spät dran :( )