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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auslandsaufenthalt


Franco
10.05.2008, 13:52
Hallo Leute,

ich möchte euch gerne mal meinen Fall und anschließend meine Frage schildern:

Also, ich bin seit dem 1.4.2008 arbeitslos und mir wurde gekündigt. Da für mich schon seit längerem feststeht, dass ich Ende dieses Jahres nach Australien gehen werde (Work & Travel) dachte ich mir, in meinem Jugendlichen leichtsinn, dass ich bis Ende des Jahres dann einfach Arbeitslosengeld beziehe und mich nicht bewerbe. Der genaue Termin für Australien steht noch nicht 100%ig fest (denke so September/Oktober), da natürlich erst noch das Visum beantragt werden muss, Sachen gekauft, usw usw. also ein wenig geplant werden muss.

Diese Woche hatte ich einen Termin beim Arbeitsamt und da habe ich erstmal einen ordentlichen "anschiss" bekommen, da ich mich nicht beworben hatte. Die Berufsberaterin meinte daraufhin, dass sie mich ab jetzt im auge behält und das ich mich bewerben muss. Und da ich wüsste, dass ich das auch nicht lange machen werde, dann solle ich mich auch in berufsfremden Jobs bewerben.

Meine Fragen:

1. Ist das ok, dass ich mich trotzdem bewerben muss? Ich meine ich sehe kein Problem damit, wenn ich einen Job finde der mich 4-5 Monate nimmt. Aber so einen Job gibt es in meinem Beruf (Industriekaufmann) nicht, denn schon alleine die Einlernphase dürfte um die 1-2 Monate dauern.

Ich mach mir halt sorgen, denn falls ich aus Australien wiederkomme (was wahrscheinlich sicher ist, da die auch nicht jeden für immer reinlassen) dann würde ich schon gerne wieder hier arbeiten in meinem Beruf. Nur bei den Betrieben bei denen ich mich dann schon jeztt aussichtsloserweise beworben habe, brauche ich dann nicht nochmal schreiben. Von daher hab ich es mir bei vielen Betrieben verschiessen.

und 2. Dürfen die von mir verlangen, dass ich einen berufsfremden Job annehme? Also zum Beispiel dass ich aufm Bau aushelfe. Weil erstens verdiene ich da wahrscheinlich weniger als ich momentan arbeitslosengeld bekomme und wenn ich mich dann irgendwann wieder arbeitslos melde, dann verrechnen die das mit und ich bin doppelt angeschissen.

Vielen Dank

Codeman
10.05.2008, 17:13
Hallo,

1. ja das musst du.Du bist zur Zeit arbeitslos und hast in diesem Rahmen auch daran mitzuwirken,dass du diese Zeit schnellstens beendest.Grade für solche Sachen würde ich mal bei namhaften Zeitarbeitsunternehmen nachfragen.Das Geld ist zwar nicht die Welt,aber du kannst bei potentiellen AG´s für die Zukunft schon mal eine Visitenkarte hinterlassen.

2. Ja,auch das können sie verlangen.Allerdings gibt es hier,anders als beim ALG II,noch höhere Zumutbarkeitsregeln.Diese schaust du dir am besten mal hier (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html) an.

MfG
Codeman

chrisvincenzo
28.05.2008, 09:30
Hallo.

Mein Fall ist von der verbleibenden Zeit bis zum Auslandsaufenthalt noch ein bisschen "schwieriger". Ende August möchte ich nach Lateinamerika.
Jetzt haben wir Ende Mai. Bleiben drei Monate. Seit Anfang Mai bin ich arbeitslos. Gestern hatte ich ein Vorrstellungsgespräch. Aber wenn der wüsste, dass ich bald ins Ausland gehe, würde der mich ja von vornherein gar nicht in Betracht ziehen ... schwierig ... dem Arbeitsamt habe ich noch nichts über meinen Weggang gesagt. Ich weiss net, wie ich das jetzt machen soll am Besten. Wenn ich der Arbeitsamt - Frau Bescheid sage, wie reagiert die denn dann? Was soll ich denn in den drei Monaten hier noch annehmen oder mich bewerben? Wer nimmt mich denn für diese drei Monate noch? Zeitarbeitsfirmen? Besten Dank im Voraus.

restart
29.05.2008, 00:31
Wenn ich der Arbeitsamt - Frau Bescheid sage, wie reagiert die denn dann? Was soll ich denn in den drei Monaten hier noch annehmen oder mich bewerben? Wer nimmt mich denn für diese drei Monate noch? Zeitarbeitsfirmen? Besten Dank im Voraus. Du kannst nur dann ALG I erhalten, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und bereit bis Arbeit anzunehmen. Es gibt durchaus auch kurzfristige Jobs. Auch kommt man in der Regel innerhalb der Probezeit jeder Zeit aus dem Vertrag.

Nach meiner Meinung würde ich nichts unternehmen, was das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages gefährden könnte. Das Geld kannst du sicher gut gebrauchen.

Ansonsten viel Erfolg bei deinen Plänen. :engel:

chrisvincenzo
29.05.2008, 09:51
stimmt, vielen dank! nur finde ich es irgendwie dem künftigen arbeitgeber gegenüber nicht so ganz "fair", wenn er schon sagt "wir planen langfristig" ...

restart
29.05.2008, 10:56
nur finde ich es irgendwie dem künftigen arbeitgeber gegenüber nicht so ganz "fair", wenn er schon sagt "wir planen langfristig" Das mag durchaus so sein. Aber die Agentur wird sich da auch nicht fair verhalten, wenn sie dir unterstellt "Sie haben mit ihrer Aussage X dem Arbeitgeber gegenüber, das Zustandekommen des möglichen Arbeitsverhältnisses bewusst vereitelt." Auch die Arbeitgeber sind auch nicht immer fair, wenn es ums Geldeinsparen geht.

Wenn du Angebote hast ohne Rechtsfolgebelehrung oder selbst gefundene, kannst du es ja ohne Probleme sagen, um fair zu bleiben. Ohne Rechtsfolgebelehrung im direkten Zusammenhang mit der einzelnen Arbeitsstelle kann es keine Sperrzeit geben.

chrisvincenzo
26.06.2008, 19:21
hi, wieviele wochen vor dem abflug ins ausland sollte man denn dem arbeitsamt bescheid sagen, dass man sich "abmelden" möchte ... ???
kurzfristig oder schon länger im voraus? wenn man schon länger im voraus bescheid sagt, z.b. zwei monate vorher, dann sagt der beamte vllt: "ja und was machen wir jetzt mit ihnen die 2 monate? wo wollen sie da denn unterkommen????"??? schwierig, oder???

chrisvincenzo
19.08.2008, 12:48
eine frage habe ich noch. kann man dem arbeitsamt auch per e-mail bescheid sagen, dass man dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung steht und ins ausland geht oder geht das nur über ein leibhaftiges, persönliches vorsprechen? danke im voraus!