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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freundin in Ausbildung und schwanger


R19
28.06.2005, 22:20
Hallo

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Und zwar folgendes meine Freundin ist Schwanger in der 15. Woche. Sie ist allerdings erst 17 Jahre alt und macht momentan ein Ausbildung zur Hotelfachfrau und bekommt 164€ im Monat.
Und da wir uns nun eine eigene Wohnung suchen wollen.
Wir haben eine in Aussicht mit 3 Zimmern 52 qm und einer Kaltmiete von 226,76€.
Ich bin ALG I Empfänger und bekomme 335€ im Monat. Wir beide leben noch bei unseren Eltern.
Und nun meine Frage kann meine freundin da schon einen ALG II Antrag stellen. Und wird Sie schon als 2 Personen angesehen. Oder momentan als eine Person.
Und wie ist das die Wohnung haben wir noch nicht können wir da trotzdem den ALG II Antrag stellen oder brauch ich da denn Mietvertrag schon.

Ich hoffe es ist einiger Maßen zu verstehen.

Und betanke mich schonmal für die Antworten. :-)

Betroffener
29.06.2005, 00:19
:welcome: R19,

da habt ihr Euch in eine ganz miese Situation gebracht. Die Fragen dazu kann ich nicht abschliessend beantworten.
Vielleicht haben noch andere aus dem Team oder Forumsteilnehmer noch Tipps dazu.

Deine Freundin ist mit Ihren 17 Jahren nicht volljährig und muss für alles wesentliche ihre Eltern mit unterschreiben lassen. Damit sind diese auch gleich als Bürgen mit verhaftet. Da die Ausbildung Deiner Freundin noch nicht beendet ist und auch noch nicht 18 sind die Eltern voll unterhaltspflichtig.

Von Deinem Alter hast Du nichts geschrieben und auch nicht wie lange Dein ALG I noch läuft, bevor Du in ALG II absackst.

Von der Höhe her dürfte das möglicherweise das ALG I auf eine beendete Lehre sein und ebenso wahrscheinlich auch nicht mehr allzulange geleistet werden.

Solange ihr jeweils bei den Eltern wohnt gehört ihr mit zur Hausgemeinschaft und bekommt wahrscheinlich allenfalls ALG II.

Solltet ihr zusammenziehen können, passiert folgendes.

Ihr werdet wegen dem gemeinsamen Kind sehr wahrscheinlich eine Bedarfsgemeinschaft, wo Dein ALG I + aktuelle Ausbildungsvergütung Deiner Freundin um das ALG II Deiner Freundin + Schwangerenmehrbedarf (ab 12 Woche) ergänzt wird.

In Summe wäre das insgesamt 598 € + Schwangerenmehrbedarf + Kosten der Unterkunft.

Hinzu kommen könnte dann die Erstausstattung der Wohnung (absolutes Billigniveau!) + Erstausstattung für das Baby (ebenfalls überwiegend aus dem Bereich Second Hand Ware)
Damit das mit der Hilfe zur Erstausstattung der Wohnung überhaupt klappen kann, muss das Amt vorher natürlich der Wohnung und der Erstausstattung zustimmen - sollte also schnellstmöglich eingeschaltet werden.

Damit seid ihr dann so richtig gegenseitig angenagelt.
Wenn später nur einer wieder Arbeit findet, wird es mit der Bedarfsgemeinschaft richtig gemein, da dann der jeweils andere mit unterhalten werden muß und dann weniger oder gar kein ALG II mehr bekommt und auch noch die Krankenversicherung selber bezahlen muß.

Das ist die Falle der "eheähnlichen" statt "Alleinstehender in Wohngemeinschft".

Vielleicht seht ihr Euch zum Thema Bedarfsgemeinschft und "eheähnliche Gemeinschaft auch den folgenden Beschluß des Sozialgerichtes Dresden an und versucht trotzdem als Alleinstehende aufzutreten.

KEINE eheähnl. Gemeinschaft, sogar wenn anders angegeben (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=12015)
KEINE eheähnl. Gemeinschaft entgegen Erklärung d. Partner 2 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=6863)
und auch die anderen Urteile zum Thema.

Bedarfsgemeinschaft 1
Deine schwangere Freundin - später Alleinstehende Alleinerziehende Mutter

Bedarfsgemeinschaft 2
Du als Alleinstehender

Das ganze lebt dann zusammen in einer Wohngemeinschft, die die Miete hälftig aufteilt.

Insofern ist es gut, dass Du noch ALG I beziehst, sodaß Deine Freundin den ALG II Antrag alleine stellen kann als Alleinstehende (obwohl sicherlich auch nach dem stolzen Vater gefragt wird).

Dann wäre meine Vorgehensweise jetzt die folgende.

Ihr regelt das mit Euren Eltern ggf. Bürgschaft der Eltern erforderlich (aber nicht im Mietvertrag sondern auf einem separaten Stück Papier - gibt sonst möglicherweise Stress mit dem Amt), ihr mietet die Wohnung an und zieht ein.

Ihren ALG II Antrag stellt Deine Freundin als Alleinstehende (ggf. gleich Schwangerenmehraufwand beantragen) und gibt als Miete die halben Kosten an (Wohngemeinschaft).

Wenn Du später Deinen ALG II Antrag stellen musst (falls Du bis dahin keine Arbeit gefunden hast) machst Du das ganz genau so.

Damit solltet ihr im Falle des Falles den vollen Regelsatz für die Einzelpersonen bekommen können (also 2x 331 = 662 anstatt 598 €) und seid ggf. jeweils separat Krankenversichert.

Haken - es gibt keine Erstausstattung der Wohnung - aber vielleicht sind ja die Eltern so glücklich über das frühe Enkelkind, das sie Euch da unter die Arme greifen ...

Und betanke mich schonmal für die Antworten.
Besser nie ohne Verhüterli volltanken ...

Sorry, bei der Vorlage konnte ich nicht wiederstehen. :D

R19
29.06.2005, 14:26
Hallo Betroffener

ich bin 21 Jahre und meine ALG I geht noch bis Ende Februar nächsten Jahres.
Kann ich auch einen ALG II Antrag jetzt schon stellen auch wenn meine Freundin einen stellt?

Schneida
29.06.2005, 20:33
Alg II - berechtigt?

Hallo R 19,

solange Deine Freundin die Ausbildung macht, kann sie nach meinem Kenntnisstand nur BAB (=Berufsausbildungsbeihilfe) gekommen und das schließt Alg II aus, weil das Alg II ausdrücklich nicht eine Ausbildungsförderung ersetzen soll. Möglicherweise geht aber durch die Schwangerschaft der Zuschlag dann doch über Alg II oder vielleicht als Zuschuss vom Sozialamt ?

Wenn Du mit Deinem Alg I unter dem Satz von ALG II liegst, der dir in Deiner Situation zusteht, kannst Du Alg II aufstockend beantragen. Wenn Du allerdings noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, sind Deine Eltern, so sie "genug" Einkommen haben, Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet, wie auch die Eltern Deiner Freundin ihr gegenüber.

Zur Familiengründung wird eine ARGE es sicher akzeptieren, dass das Paar einen eigenen Hausstand gründet und dann auch eine Erstausstattung bezuschussen. Das gerät dann allerdings in die eheähnliche Gemeinschaft, wie weiter oben schon beschrieben.

Falls ihr dann tatsächlich ale eheähnliche Gemeinschaft beantragt, werden alle Einkünfte (BAB, Kindergeld, Alg I etc.) vom eurem Gesamtbedarf als Bedarfsgemeinschaft mit Mehrbedarf wegen Schwangerschaft (incl. Kosten der Unterkunft etc) abgezogen.

Geh doch mal in einen der Alg II Rechner und rechne die jeweiligen Varianten durch bei einer angenommenen akzeptierten eigenen Wohnung, einmal als gemeinsame Bedarfsgemeinschaft und einmal jeder für sich als Bedarfsgemeinschaft, also als Wohngemeinschaft. (Auch da bitte noch mal erkundigen, wie hoch die Miete bei Euch sein darf)

Gutes Gelingen

E.Schneider

Betroffener
29.06.2005, 21:18
Hallo R19,

das stellen des ALG II Antrages geht in diesem Fall erst, wenn das ALG I ausgelaufen ist (macht ja auch keinen Sinn, weil Dein ALG I um 4 € höher liegt als das ALG II mit 331 €).

Was Du beantragen könntest im Zusammenhang mit der anzumietenden Wohnung wäre ganz normales Wohngeld (bis das ALG I beendet ist.)

Danach würde dann ALG II + KdU greifen.

Ich hoffte eigentlich, vermittelt zu haben, daß gleichzeitige Anträge schädlich sind und hatte daher Deinen aktuellen ALG I Bestand eher als Glücksfall angesehen, damit ihr nicht in die "eheähnlich" Falle rutscht.

Gibt es für die Frage noch einen anderen Hintergrund kurz- und mittelfristig auf dringend benötigtes Geld zu verzichten und langfristig (sobald nur einer Arbeit hat, auf sehr viel mehr?). Hattest Du den Hintergrund verstanden?

Hier ein Link zu einem ALG II Rechner. Bitte nicht vergessen auch mal durch zu rechnen, was bei rauskommt, wenn später einer von Euch arbeitet. Du wirst Dich wundern (dabei dann auch an die Krankenversicherung für den jeweils nicht arbeitenden Partner denken - die mindestens 270 € monatlich kostet).

ALG II Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)

R19
29.06.2005, 21:40
Hallo Betroffener

das hatte ich da wohl missverstanden.
Ich werde morgen auf unser AA gehen und mich mal informieren welche Wohung uns zustehen würde.
Weis aber einer von euch ob wir auch in der Schwangerschaft schon als 3Personen zählen würden.
PS: Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung.

Betroffener
29.06.2005, 22:14
Hallo R19,

bitte - rennt doch nicht immer alle gleich zur BA, AA oder ARGE, wo jeder Zweite was anderes erzählt und ihr nur im Vorfeld bereits auf Euch aufmerksam macht!

Erkundigt Euch doch erstmal bei einer mehr neutralen Stelle im Rathaus bei der Wohnungsstelle, wie das bei Euch in der Region mit der maximalen Miete (Kaltmiete, Nebenkosten Heizung) ausschaut unter ALG II Bedingungen.

Wenn die Wohnung, die für Euch aktuell interessant ist, in der preislich richtigen Dimension liegt auch bei ALG II, dann würde ich alles dransetzen, dass ihr die anmietet (ggf. mit Unterstützung Deiner, Ihrer, oder beider Eltern) und einzieht.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Anzahl der Räume und die Miethöhe egal, weil noch keiner drauf guckt nach irgendwelchen Regeln.

Ausserdem ist bei einer schwangeren Frau klar, dass sie in abzählbarem Zeitraum mehr Wohnraum braucht. Das dürfte also nicht das Problem sein.

Und bitte trennt Euch gegenüber allem amtlichen (Menschen) vom "WIR" - sonst landet ihr mit Sicherheit in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft als "eheähnlich", was Euch massive Nachteile bringt (jetzt sofort und später auch).
Ihr seid zwei jeweils Alleinstehende Menschen, die mal in einer Wohngemeinschaft zusammen leben wollen. Da muss dann auch jeder für sich sprechen und auf jeden Fall später seinen eigenen Antrag ausfüllen und abgeben - und das möglichst zeitversetzt.

Ich weiss nicht mehr, wie ich es schreiben und formulieren soll, dass der feine aber wichtige Unterschied bei Dir ankommt. Irgendwie habe ich immer noch das Gefühl, das es bei Dir vorbei geht.

Alleine der demnächst spürbare Unterschied von mindestens 60 Euro monatlich ist heftig bei 2 Personen mit Kind und wenn einer Arbeit findet, wird es massiv schlechter. Bitte wirklich drüber nachdenken.

Wenn es noch Verständnisprobleme geben sollte - bitte meine erste Antwort nochmal durchlesen und ggf. noch Mal nachfragen.

R19
29.06.2005, 23:34
Danke jetzt habe auch ich es kapiert :patsch: .

andrea25ew
30.06.2005, 08:58
also bei mir war es so solange das kind nicht 1 jahr alt ist hab ich nur anspruch auf eine 50m2 grosse wohnung ich bin alleine und jetzt hab ich eine 3raumwohnung und mein kind ist 1,5 jahre alt es geht auch glaub ich mehr nach die m2 und die komplette miete

die sie ja bewilligen müssen

Pepino
30.06.2005, 09:39
Hallo R19,
Du redest derzeit "NUR" von Zusammenziehen. Und woher das Geld dafür ...
Verständlich, Man(n) freut sich ... :D

ABER - wie ist das eigentlich mit Deinen anstehenden Alimenten für das Kind? Du bist nicht verheiratet. Du bist nur der leibliche Vater des Kindes.

Mach Dir doch bitte auch nebenbei mal Gedanken:
Welches Jugendamt ist Zuständig - Wie hoch ist der Kind's-Unterhalt p. Monat - Ab Wann - An Wen zahlbar ... usw.

Du brauchst keine Wohnung. Such Dir lieber SOFORT einen JOB. Egal was!!
Wenn das Kind zur Welt kommt, musst Du durch die Probezeit durch sein!!
So ein "kleiner Hosenscheißer" braucht mehr als nur Babyoel und Windeln ... Du musst jetzt "Münze" ranschaffen!! Und zwar im Akkord!

Mach Dich mal über Google "Schlau" ... über die neue "Düsseldorfer-Tabelle2005", oder welche Pflichten und/oder Rechte Du als "lediger Papi" hast ... DAS ist jetzt Vorrangig: Nicht - Wie Du - Wo Du - wohnst. Ihr steht beide nicht auf der Straße.

Sorry, für den vielleicht etwas derben Text, aber ich glaube so versteht auch jeder, was ich meine.
Einer der aus Erfahrung so dumme Hinweise gibt: :oops:

Betroffener
30.06.2005, 12:13
@Andrea25ew,

genau das ist mit der Bewilligung ist derzeit nicht das Thema, weil es bei beiden aktuell nichts zu bewilligen gibt (es denn von den Eltern).

Deswegen sollten sich die beiden ja jetzt ohne "amtliche" Begeleitung um eine später auch Hartz IV ALG II kompatoble Wohnung kümmern.

@pepino,
danke für den neuen Aspekt, den Du da mit reinbringst, auf den ich vorerst noch verzichtet hatte, um erst mal das eine Thema klar zu kriegen.
Du hast sicher Recht damit, das es derzeit kein Wohnungsproblem gibt, da beide bei den Eltern wohnen - was aber eine immer stärkere Belastung werden wird in meiner Einschätzung.

Wenn sie sich aber entschliessen sollten, etwas gemeinsames auf zu bauen in einer eigenen Wohnung, wäre der Zeitpunkt und die mögliche Vorgehensweise aktuell einigermassen günstig, da es die Ämter momentan noch nichts angeht. Wenn sich die Ämter erst einmischen, wird es nur noch komplizierter.

@R19
Ich gehe davon aus, das Ihr derzeit nicht wisst, wo Euch der Kopf steht und mit der Gesamtsituation einigermassen überfordert seid zwischen den Fronten im Wechselbad zwischen Eltern, untereinander, Vorsorgeangst, Verantwortungsgefühl und den Ämtern - sodaß auch hier sicher eine innerliche Sortierung nötig ist, wie das alles weiter gehen soll.

Da Deine Freundin noch minderjährig ist, wird sich das Jugendamt hier möglicherweise "gerne" und "viel" einmischen wollen, wenn die Eltern Deiner Freundin das zulassen.