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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und GMBH gründen ? Einstiegsgeld ?


klaus47
29.06.2005, 00:23
Hallo,

ich war lagen Zeit Selbstständig und zuletzt GF einer GmbH und habe keine Anspruch auch ALG I da ich sozialversicherungsbefreit war.

Mir bietet sich die Möglichkeit mich Selbstständig zu machen. Der Kapitalbedarf für Investitionen kann in Form von Krediten gedeckt werden.

Da ich eine Haftungsbegrenzung anstrebe ist eine GMBH Gründung sinnvoll.

Als Empfänger von ALG II habe ich folgende Fragen: :anbet2:

Wenn man sich Selbstständig machen will (z.B. E.Kfm), kann man Einstiegsgeld bekommen.
Das wird zum ALG II gezahlt.
Wenn man Gewinne macht, wird das ALG II gekürzt und das Einstiegsgeld weiter gezahlt?
Vielleicht kann mir mit dem einfachen Beispiel jemand helfen (exakte Zahlen sind nicht so wichtig, sondern allg. das vorgehen):
ALG II: 600 Euro
Einstiegsgelb: 170 Euro
Monat 1: 0 Gewinn
Monat 2: 500 Gewinn
Monat 3: 1300 Gewinn
Monat 4: 2200 Gewinn

Was würde sich bei einer GMBH Gründung ändern?
Reichen da BWA eines jeden Monates um den Gewinn zu erkennen oder wird als Gewinn das Gehalt das die GmbH Ihrem Geschäftsführer zahlt zu grunde gelegt? :arab:

Meine Frage geht in die Richtung, ob beides (Gründungvorhaben auf die Person bezogen) gleich behandelt wird. Mit anderen Worten: Es ist bei damit zu rechnen, dass nicht sofort Gewinne erwirtschaftet werden. Zwei Monate bis zur Tragfähigkeit sind einzuplanen. Wir eine Gründung (e.Kfm.) mit ALG II und ggf. Einstiegsgeld diese Zeit abfedern und ist die auch bei der GmbH Gründung ( auf die Person bezogen ) so? Oder wird verlangt, dass der Gründer der GmbH sein Einkommen aus nicht vorhanden Einnahmen der GmbH (also der Finanzierten Gelder, welche die Einlage der GmbH sind und für Investitionen gebraucht wurden) finanziert?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für Eure hilfreichen Antworten und Denkanstöße. :nacht:

Freundliche Grüße
Klaus

*cooles Forum* :Respekt:

Betroffener
29.06.2005, 01:25
:welcome: klaus 47,

heute ist ja wieder richtig Action hier im Forum - und nur schwierige Fälle :D

Als erstes an Deiner Stelle würde ich bei der zuständigen IHK einen Beratungstermin für Existenzgründer vereinbaren.

Bei der Gelegenheit kannst Du dann auch gleich den hoffentlich schon dem Rohentwurf entwachsenen Businessplan zur 1. Lesung vorstellen.
Darauf wirst Du dann mit Sicherheit kritische Fragen beantworten müssen und wahrscheinlich einiges noch ändern müssen.

Eine GmbH ist gut und schön. Aber wer sind die Gesellschafter der GmbH. Sollen das die Kreditgeber sein? Gar eine Bank?

Eine Person wird dann zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt - das sollst wahrscheinlich Du sein.
Als Geschäftsführer haftest Du aber meines Wissens mit Deinem vollständigen Vermögen gegenüber Lieferanten, Kreditgebern, es werden auch Bürgschaften erforderlich sein, um Kredite zu bekommen usw.
Schön gedacht, die Realität ist aber anders.

Eine GmbH mit nur einem Angestellten - dem Herrn Geschäftsführer - wird wohl schwierig. Da kannst Du auch gleich als Einzelperson auftreten.
Aber erkundige Dich am Besten selber bei der IHK und dem Amt.
Denn an GmbH Gründer hat beim Einstiegsgeld aus ALG II wohl niemand gedacht.

Das Einstiegsgeld für Existenzgründer kann gewährt werden, muß aber nicht. Höhe und Laufzeit sind bis zu Obergrenzen frei verhandelbar. (max. Regelsatz und max. 24 Monate, meist 12 Monate, aber um weitere 12 Monate verlängerbar)
Hier kommen mir Deine 170 € sehr mässig vor.

Um zu Deinem Zahlenwerk zu kommen.

Ich nehme mal an, dass in den 600 € ALG II auch die Miete enthalten ist.

Das ALG II + KdU werden gekürzt (da lese ich aus dem Gesetzestext wohl das Gleiche heraus wie Du) entsprechend dem bereinigten Gewinn - den es in den meisten Fällen gerade im ersten halben Jahr kaum geben wird.

Das Einstiegsgeld wird über die vereinbarte Laufzeit gewährt (und sollte deshalb so dicht wie irgend möglich an der Obergrenze sein).

Das Problem, das ich sehe ist die Sozialversicherungspflicht, die verdammt teuer werden kann. Ich habe noch keine Quelle gefunden, die Aussagen enthält zu folgender Frage:

Bezahlt das Amt bei Einstiegsgeld weiterhin KV, PV und RV, obwohl das ALG II + ggf. KdU nicht mehr bezahlt werden oder setzt dann automatisch die Eigenversicherungspflicht anhand des aktuellen Gewinns ein?
Dazu würde auch der volle Regelsatz als Einstiegsgeld kaum reichen.

2 Monate kommt mir für eine echte Neugründung sehr optimistisch vor. Das braucht mindestens 6 Monate bis Gewinne kommen und die müssen dann ja auch noch mit den Vormonaten konsolidiert werden.

Irgendiwe ist Dir das GmbH Modell noch nicht so ganz klar.

Die Gesellschafter bestellen einen Geschäftsführer. Der möchte natürlich einen schönen Arbeitsvertrag mit hohem Einkommen, integrierter steuermindernder Rentenversicherung, einen Firmenwagen usw.

Diese Leistungen aus dem Arbeitsvertrag erbringt die GmbH aus sich heraus, bis das Geld alle ist bzw. die Eigenkapitalgrenze aus Sicht der Bänker und Aufsichtsbehörden unterschritten wird - was der Herr Geschäftsführer beobachten und melden muss, sonst steht er auch hier voll in der Haftung wegen Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.

Weder das ehemalige Überbrückungsgeld noch das Einstiegsgeld kann für Invest eingesetz werden, da es sozusagen zweckbestimmt ist für die Person.

Daraus folgere ich wiederum, das die Kombi: GmbH und Arbeitsagentur nicht funktionieren wird, sondern nur die Existenzgründung als Einzelperson.
Somit könntest Du die GmbH erst gründen, wenn das Einstiegsgeld ausgelaufen ist.

Only my 2 Cent

klaus47
29.06.2005, 10:28
Guten Tag,

ein Businessplan ist fertig, es geht nur um den Punkt GmbH gründung und nach Möglichkeit mit der gleichen unterstützung wie bei einen Einzelgewerbe/Einzelfirma (e.Kfm.).

>Eine GmbH ist gut und schön. Aber wer sind die Gesellschafter der GmbH. Sollen das die Kreditgeber sein? Gar eine Bank?hmmm, - Ich (priv Person) nehme Kredite auf. Ich (priv person) gründe Gmbh (jur Person) und zahle die Einlage ( in dieseem Fall ist 25000 ein muss, bald vielleicht ab 1.1.2006 nur noch 10k ). Also ist es dann eine EIN-PERSONEN-GmbH! Ich (Priv Pserson) bin der Geschäftsführer der GmbH (jur. Person).

>Eine Person wird dann zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt - das sollst wahrscheinlich Du sein.richtig, 100 Punkte

>Als Geschäftsführer haftest Du aber meines Wissens mit Deinem vollständigen Vermögen gegenüber Lieferanten, Kreditgebern, es werden auch Bürgschaften erforderlich sein, um Kredite zu bekommen usw. Leider keine 100 Punkte. Der GF haftet kurz gesagt für groben Unfug, kein ordentliches Geschäftsgebaren und Vervalten gegen Gesetz und weisung der Gesellschaft. Bei Zustimmungsbedürftigen Geschäften muss die Gesellschaft angerufen werden, d.h. für diese Sachen haftet dann sofot die GmbH. Bei einer Entlastung (typisacherweise am Ende des Jahrer (Geschäftsjahres)) geht die Haftung an die GmbH über. Es geht bei einer GmbH bei der Haftung nicht darum, dass ein Monitor beim Kunden kaputt geht oder man wissendlich Buchhaltungfehler oder anderen Mist veranstalltet, sondern ein Rechtsstreit um Rechte oder Schadensersatzansprüche in grosser Höhe, diese würden der GmbH das Genickbrechen aber den Gesellschaftern nur Ihre Einlage kosten. Alles Andere kann man versichern. Ausserdem mit dem Gedanken Unternehmensfinanzierung über Beteiligungen kann man sich ja mal auseinander setzen. Vielleicht werden nur Scheinselbstständige gefördert. (Auchtung Wortspiel) Die sind Scheinbar ständig selbst, der Staat hat diese aus der Statistik raus, diese Selbstständigen entlasten die Kassen nach ca einem Jahr bisin 3 Jahren, wo dann kein Anspruch auch ALGI besteht. Aber anderes Thema.

>Schön gedacht, die Realität ist aber anders. von der Du nicht viel Ahnung hast, oder ? Vielleicht bin ich nur heute morgen mit dem faschen Bein aufgestanden.

>Eine GmbH mit nur einem Angestellten - dem Herrn Geschäftsführer - wird wohl schwierig. Ja, warum ?

>Da kannst Du auch gleich als Einzelperson auftreten. Ja, kann ich auch. Und diese Aussage beantwortet wieder keine meiner Fragen! Und Marathon laufen kann ich auch.

>Aber erkundige Dich am Besten selber bei der IHK und dem Amt. Hatten wir schon..

>Denn an GmbH Gründer hat beim Einstiegsgeld aus ALG II wohl niemand gedacht.
Ja, leider. Das Gefühl hab ich auch!

>Das Einstiegsgeld für Existenzgründer kann gewährt werden, muß aber nicht. Höhe und Laufzeit sind bis zu Obergrenzen frei verhandelbar. (max. Regelsatz und max. 24 Monate, meist 12 Monate, aber um weitere 12 Monate verlängerbar)
Hier kommen mir Deine 170 € sehr mässig vor. 170€ sind ca 50 Prozent des Regelsatzen. Steht im Regelbuch (Gesetzbuch). Hier fängt dass an, was ich nicht verstehe...

>Ich nehme mal an, dass in den 600 € ALG II auch die Miete enthalten ist.Richtig. Weil 345 Regelsatz plus Miete = 600 €. Hab hier auch keine Genauen Zahlen, wir wolen uns ja nicht einen Wolf rechnen, oder!?

>Das ALG II + KdU werden gekürzt (da lese ich aus dem Gesetzestext wohl das Gleiche heraus wie Du) entsprechend dem bereinigten Gewinn - den es in den meisten Fällen gerade im ersten halben Jahr kaum geben wird.
Bin da ganz bei Dir. Gewinne im Unternehmen können sich in den ersten Jahren meist nur bei steuerlich sher schlecht beratenen Unternehmen.

>Das Einstiegsgeld wird über die vereinbarte Laufzeit gewährt (und sollte deshalb so dicht wie irgend möglich an der Obergrenze sein).Einstiegsgeld zum ALG II? Bei Gewinnen wird das ALG II gekürzt?! In der Form bis 400 -15%FB, dann bis 900 30%FB, dann bis 1500 15%FB

>Das Problem, das ich sehe ist die Sozialversicherungspflicht, die verdammt teuer werden kann. Ich habe noch keine Quelle gefunden, die Aussagen enthält zu folgender Frage:

Bezahlt das Amt bei Einstiegsgeld weiterhin KV, PV und RV, obwohl das ALG II + ggf. KdU nicht mehr bezahlt werden oder setzt dann automatisch die Eigenversicherungspflicht anhand des aktuellen Gewinns ein?
Dazu würde auch der volle Regelsatz als Einstiegsgeld kaum reichen.
KV (gestzlich wären dann ca 290 €, das ist der Mindestsatz für selbstständige, ab ca 1800 sind es dann ca 13% vom Gehalt)
RV muss man privat anwickeln.

>2 Monate kommt mir für eine echte Neugründung sehr optimistisch vor. Das braucht mindestens 6 Monate bis Gewinne kommen und die müssen dann ja auch noch mit den Vormonaten konsolidiert werden.
Da bin ich bei Dir. Wie gesagt mich würde Interressieren ob und wie es bei eine Neugründung einer GmbH mit ALGII und Einstiegsgeld geregelt ist und durchgeführt wird.

>Irgendiwe ist Dir das GmbH Modell noch nicht so ganz klar.
Mir schon! Wenn ich nicht bei der IHK und einem Gründungsberater gewesen wäre würde sich nicht die Frage stellen und ich wäre schon Selbständig. Dann wäre der Notar Termien zur gründung schon einige Wochen her und ich wartete dann auch den Eintrag ins Handelsregister.
Und würde schon am Markt in der Form der GmbH i.G. auftreten und meine Angebot anpreisen und neue sowie alte potenzielle Kunden Ansprechen.

>Die Gesellschafter bestellen einen Geschäftsführer. Der möchte natürlich einen schönen Arbeitsvertrag mit hohem Einkommen, integrierter steuermindernder Rentenversicherung, einen Firmenwagen usw.
Diese Leistungen aus dem Arbeitsvertrag erbringt die GmbH aus sich heraus, bis das Geld alle ist bzw. die Eigenkapitalgrenze aus Sicht der Bänker und Aufsichtsbehörden unterschritten wird - was der Herr Geschäftsführer beobachten und melden muss, sonst steht er auch hier voll in der Haftung wegen Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.
Richtig. Wenn man sowas vor hat, dann sollte man nicht gründen.
Fangen wir mal klein an weil es ja die eigene GmbH ist und man nicht direkt wieder ALG II Haben will. Also kein bis kleines Gehalt und das Auto wird über Kilometergeld abgerechnet, weil ja auch zuerst keine bis kleine Einnahmen da sind.

>Weder das ehemalige Überbrückungsgeld noch das Einstiegsgeld kann für Invest eingesetz werden, da es sozusagen zweckbestimmt ist für die Person.
Auch klar. Die GmbH hat 25000 abzüglich Gründungskosten und kann die Investitionen tätigen um damit Gewinne zu erzielen. (z.B. aus aktuellem anlass. eine GmbH kann den Unternehmenszweck mit Super Benzin zu Handeln. Sie könnte dann im ersten Monat für 20K€ (1l/1,22) Super Benzin kaufen und warten bis der Preis steigt (auf1l/1,80) das Super Benzin wieder verkaufen. Kosten für Lager,Steuern etc. lassen wir mal aussen vor. Wir berücksichtigen nur mal ein Unternehmer Gehalt.
Wenn das Kaufen am 1. Des Monats passiert und das verkaufen am 20. des Monats, dann wird sich der GF wohl ein paar Euro auszahlen dürfen. Dauert das Ganze 3 Monate zwischen Kauf und Verkauf bekommt er dann ALG II weil der GF doch keine Einkommen hat und damit Hilfe Bedürftig ist, oder ist die GmbH, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer gehört dann ein Vermögenswert, der nur leider in dieser Zeit keinen Gewinn bringt?

>Daraus folgere ich wiederum, das die Kombi: GmbH und Arbeitsagentur nicht funktionieren wird, sondern nur die Existenzgründung als Einzelperson.
Das habe ich auch schon vermutet, leider. Gibt es da keinen Grundsatz zur Gleichbehandlung. Oder warum darf der Gründer einer GmbH, mit seiner Entscheidung zur Gründung, die nicht so leicht rückgängig machbar ist, nicht gefördert werden.

>Somit könntest Du die GmbH erst gründen, wenn das Einstiegsgeld ausgelaufen ist.
Ja, das wird wohl so kommen. Es sei denn der Betrag der Fördermöglichkeit ist nicht wesentlich höher als die Differenz der Gründungkosten plus Vermögenschadenshaftpflicht und Umfirmierungskosten.
Sollte ich nach Auslauf des Einstiegsgeldes vom e.Kfm zur GmbH werden wollen komme ich um eine Einlage nicht herum, die dann natürlich vorhanden sein sollten (vielleicht dann nur noch 10k€) mit Sachmittel eine GmbH Gründen ist nicht mein fall.

Naja, sorry noch mal wenn ich heute etwas ungehalten war, aber ich suche Praktiker die Handeln und Kernaussagen treffen und kann einfach keine Formularentgegennehmer und Papierabhefter sehen. Spassvereine die zum selbstzweck da sind und ehemalige Postangestellte in der AA bringen einfachnicht genug input. Ist mal etwas anderes als normal oder schema F, dann wird es schwer. Auch wenn die Personen die da arbeiten nicht immer was dafür können.

Aber jetzt noch mal: Ich will es ja nur verstehen!

Gewinn 0, dann ALGII + Einstiegsgeld?
Gewinn über 1500, dann nur Einstiegsgeld?
Gewinn dazwischen, dann ein bischen ALGII und Einstiegsgeld?

Noch mals entschuldige ich mich für meine etwas unangemessene Art.
Vielleicht bis später, vielen Dank schon im voraus
Freundliche Grüße
Klaus

Betroffener
29.06.2005, 11:42
Hallo Klaus47,

auch ich muss mich entschuldigen, weil auch ich nicht angemessen war.
Wenn ich bei ALG II Empfängern was von GmbH-Gründung lese, klingeln bei mir erst Mal alle Alarmglocken.
Aber wie es scheint, hast Du Dich da wirklich ausgiebig mit beschäftigt und weißt offensichtlich, was Du da tust.

Zur eigentlichen, ursprünglichen Frage kann ich nichts mehr beisteuern.
Dir gut gesinnte Sachbearbeiter könnten die personenbezogen gedachte Einstiegsgeldförderung anhand des Geschäftführers festmachen - wobei da mit Sicherheit viele Fragen offenbleiben bezüglich der bestehenden Verschleierungsmöglichkeiten der GmbH an sich in Form des Geschäftsführervertrags, von Gewinnrücklagen, Verrechnung mit Anlaufkosten und was es dergleichen mehr für eine ordentliche Geschäftsführung gibt.

Bezahlt das Amt bei Einstiegsgeld weiterhin KV, PV und RV, obwohl das ALG II + ggf. KdU nicht mehr bezahlt werden oder setzt dann automatisch die Eigenversicherungspflicht anhand des aktuellen Gewinns ein?
Dazu würde auch der volle Regelsatz als Einstiegsgeld kaum reichen.
KV (gestzlich wären dann ca 290 €, das ist der Mindestsatz für selbstständige, ab ca 1800 sind es dann ca 13% vom Gehalt)
RV muss man privat anwickeln.
Es gibt auch noch etwas preiswerte Krankenversicherungen.

Ich glaube aber, hier bist Du auf dem Holzweg. Im Gegensatz zum Überbrückungsgeld bei Existenzgründern, besteht bei Gründungen aus dem Modell ICH-AG und bei Einstiegsgeld denke ich ebenso, die totale Sozialversicherungspflicht.
Diese Versicherungspflicht hat einigen ICH-AGlern schon im zweiten Jahr bei der Reduzierung der vereinbarten Förderhöhe das Leben schwer gemacht und erst Recht im Dritten Jahr vielen das Genick gebrochen.

Insofern halte ich es für eminent wichtig, vorher zu wissen, ab wann das Amt die Leistungen für KV, PV und RV einstellt:
Schon bei Wegfall des ALG II oder erst nach Beendigung der Förderphase des Einstiegsgeldes - sprich ist die Sozialversicherungsleitung des Amtes an das ALG II oder an das Einstiegsgeld gebunden.
Leider steht im Gesetz hier absolut nichts darüber.

Und die von Dir angeführten Freibeträge sind ja nur die nicht anrechenbaren Beträge (neben dem bißchen Werbungskosten) nach einer Bereinigung. Alles andere würde auf die ALG II Leistung angerechnet. Auch die Änderung ab 1. Oktober 2005 wird hier nicht viel bringen.

Für mich stellt das alles ein nach wie vor undurchschaubares massives Risiko dar, das nicht unterschätzt werden sollte - das unabhängig vom Basisproblem hier mit reinspielt.

Naja, sorry noch mal wenn ich heute etwas ungehalten war, aber ich suche Praktiker die Handeln und Kernaussagen treffen und kann einfach keine Formularentgegennehmer und Papierabhefter sehen. Spassvereine die zum selbstzweck da sind und ehemalige Postangestellte in der AA bringen einfachnicht genug input. Ist mal etwas anderes als normal oder schema F, dann wird es schwer. Auch wenn die Personen die da arbeiten nicht immer was dafür können.
Wir betreiben ihr als selbst betroffene Hobbyisten in unserer Freizeit dieses Forum nach bestem Wissen und Gewissen. Und uns ist auch klar, das wir nicht jedem die Hilfe zur Selbsthilfe geben können und auch nicht auf alles eine Antwort haben (können) - obwohl wir uns an vielen Stellen schon sehr weit aus dem Fenster lehnen.

"Praktiker die Handeln und Kernaussagen treffen" wirst Du in den wenigsten Ämtern finden - zumal die Gesetzeslage an vielen Stellen handwerklich mehr als nur mässig ist. Aber das ist nicht nur bei ALG II so.
Oft hilft aber der Kontakt mit dem Leiter der Behörde oder den Teamleitern - was ich Dir hier empfehlen würde - verbunden mit eine schriftlichen Fixierung des besprochenen Ergebnisses.

Dazu kommen dann gelegentlich Sachbearbeiter, die ihr Heil darin suchen, einem ALG II Empfänger aus einem schon pauschalierten viel zu niedrigen Regelsatz heraus z.B. die Leistung für den Posten Verkehr (ca, 20 €) zu streichen, weil er mit dem Auto seiner Nachbarin einmal die Woche zum Einkaufen fahren darf und daraus ableiten, das er für diesen Posten keinen Bedarf mehr hätte.

Danke für den Austausch und viel Erfolg