Moertel
12.05.2008, 14:46
Hallo, ich bin seit mehr als 8 Jahren von meiner Exfrau rechtskräftig geschieden. Zusäzlich haben wir uns noch während des Trennungsjahres notariell zum nachehelichen Unterhalt geeinigt, insofern wir gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch im Falle der Not, verzichten und diese Vereinbarung wechselseitig annehmen.
Für unser Kind, 14 Jahre und lebt bei meiner Exfrau, zahle ich den vollen Unterhalt !
Nun ist meine Exfrau dabei AlG2 zu beantragen.
Habe ich nun zu befürchten das die Ämter mich zu Unterhaltszahlungen für meine Exfrau zwingen oder von mir evtuelle Leistungen zrückfordern ?
Info:
Exfrau verlor Ihren Arbeitsplatz als Altenpflegerin vor ca. 1,5 Jahren Kündigung vom Arbeitgeber ( wurde während der gemeldeten Krankheit in der Discothek gesehen.
Exfrau macht auf Beufsunfähigkeit, Bandscheibenschaden
Exfrau hat ein Gewerbe ( Haushaltshilfe ) angemeldet und bedient in ab und zu in der Gastronomie. Ist nun der Meinung das der Staat auch mal Ihr etwas Gutes tun müsste.
Für unser Kind, 14 Jahre und lebt bei meiner Exfrau, zahle ich den vollen Unterhalt !
Nun ist meine Exfrau dabei AlG2 zu beantragen.
Habe ich nun zu befürchten das die Ämter mich zu Unterhaltszahlungen für meine Exfrau zwingen oder von mir evtuelle Leistungen zrückfordern ?
Info:
Exfrau verlor Ihren Arbeitsplatz als Altenpflegerin vor ca. 1,5 Jahren Kündigung vom Arbeitgeber ( wurde während der gemeldeten Krankheit in der Discothek gesehen.
Exfrau macht auf Beufsunfähigkeit, Bandscheibenschaden
Exfrau hat ein Gewerbe ( Haushaltshilfe ) angemeldet und bedient in ab und zu in der Gastronomie. Ist nun der Meinung das der Staat auch mal Ihr etwas Gutes tun müsste.