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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt für gescheidenen Ehepartener mit AlG2


Moertel
12.05.2008, 14:46
Hallo, ich bin seit mehr als 8 Jahren von meiner Exfrau rechtskräftig geschieden. Zusäzlich haben wir uns noch während des Trennungsjahres notariell zum nachehelichen Unterhalt geeinigt, insofern wir gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch im Falle der Not, verzichten und diese Vereinbarung wechselseitig annehmen.
Für unser Kind, 14 Jahre und lebt bei meiner Exfrau, zahle ich den vollen Unterhalt !
Nun ist meine Exfrau dabei AlG2 zu beantragen.
Habe ich nun zu befürchten das die Ämter mich zu Unterhaltszahlungen für meine Exfrau zwingen oder von mir evtuelle Leistungen zrückfordern ?

Info:
Exfrau verlor Ihren Arbeitsplatz als Altenpflegerin vor ca. 1,5 Jahren Kündigung vom Arbeitgeber ( wurde während der gemeldeten Krankheit in der Discothek gesehen.
Exfrau macht auf Beufsunfähigkeit, Bandscheibenschaden
Exfrau hat ein Gewerbe ( Haushaltshilfe ) angemeldet und bedient in ab und zu in der Gastronomie. Ist nun der Meinung das der Staat auch mal Ihr etwas Gutes tun müsste.

ela1953
12.05.2008, 16:20
Ich hab auch im letzten Jahr Bescheid vom Jobcenter bekommen. Ging um Unterhalt für Exmann (seit 1992 getrennt). Ich wäre unterhaltspflichtig, aber nicht heranzuziehen, da selber ALG II.
Danach bekamen meine drei Kinder einen Bescheid, er hat wohl EU Rente beantragt. Sie mussten ihre Einkünfte offen legen. Aber die Freibeträge sind ziemlich hoch. 2 sind eh Auszubildende, die Älteste verdient gut. Bisher hat sie auch noch nichts gehört. Sie würde sowieso dagegen angehen und nicht für jemanden zahlen, der sich bei der Stadt kündigen lässt, seit 13 Jahren nicht mehr arbeitet und nie Unterhalt gezahlt hat.

ratsuchende
17.05.2008, 08:17
Hallo!
Aus meiner Sicht hat die Exfrau KEINEN Anspruch auf Unterhalt und kann dadurch von der Arge auch nicht gezwungen werden, Unterhalt zu verlangen.
Die Scheidung liegt schon zu lange zurück, das Unterhaltsrecht wurde geändert, das Kind ist schon "zu alt" (Ex könnte Vollzeit arbeiten) und außerdem exisiterit ja noch der Vertrag.

Nein, ich denke, da kommt nichts. Beim Kind sieht es etwas anders aus, wenn der Kindesunterhalt aus Sicht der Arge zu wenig wäre und den errechneten Bedarf nicht deckt...