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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Recht eäG und dessen Wirkung auf bestehende Klage?


Alex1980
24.07.2006, 23:04
Hallo ihr lieben, weiss zufällig jemand, wie es sich verhält, wenn ja nun die Beweislastumkehr in Kraft tritt (naja man muss ja ohnehin bereits vor Gericht einklagen dass man keine eäG ist :grrr: :patsch: ) und ein Verfahren (Antrag auf eA + Klage) bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetze in die Wege geleitet ist?
Danke schonmal im Voraus! :grrr:

Betroffener
25.07.2006, 01:39
Der Widerspruch gilt auf einen bestimmten Bescheid und die Einstweilige Anordnung bzw. Klage bezieht sich ebenfalls auf diesen Vorgang.

Was nun passiert, wenn sich innerhalb des Verfahrensablaufes die gesetzliche Grundlage ändert - gegen die die ursprüngliche Klage gar nicht zielte, obwohl sie genau die Regeln verschärft gegen die die Klage läuft, entzieht sich meiner Kenntnis.

Vielleicht einfach beim Gericht fragend anrufen und ggf. alles abblasen und neu aufsetzen.