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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen Jobwechsel?


Prof. Ragga
14.05.2008, 21:30
Hallo zusammen,

Ich habe ich bei Euch registriert, da ich trotz gründlicher Suche bisher keine Hilfe gefunden habe.

Ich habe aus einer unbefristeten Stellung heraus gekündigt, um mich beruflich weiter zu entwickeln und eine neue Stelle anzunehmen. Diese ist unbefristet und bietet deutlich mehr Gehalt, mehr Verantwortung und bessere Entwicklungsmöglichkeiten. Der Arbeitsvertrag war schon unterschrieben, als ich unter Einhaltung aller Fristen beim aktuellen Arbeitgeber gekündigt habe. Arbeitsuchend habe ich mich 3 1/2 Monate vor dem Ende der Beschäftigung gemeldet, Arbeitslos 2 Monate vorher.

Warum werde ich nun arbeitslos, wenn neuer Arbeitsvertrag doch schon unterschrieben ist: Ich darf die Stelle (bei einem direkten Wettbewerber) wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots erst in einem halben Jahr antreten - und eine befristete Arbeit für diese kurze Zeit wird nicht einfach zu finden sein. Alle Versuche die Klausel wegzudiskutieren waren erfolglos, und mein Anwalt sieht keine Erfolgsaussichten für eine Klage (die wäre auch nicht in meinem Sinne, da zukünftige dienstliche Beziehungen zum Ex-Arbeitgeber im Bereich des Möglichen liegen). Den Passus im Arbeitsvertrag habe ich damals unterschrieben, weil ich als Einsteiger wohl kaum in der Situation war, Teile des Arbeitsvertrages abzulehnen...

Ich habe jetzt vor, die Eigenkündigung mit der beruflichen Weiterentwicklung und einer besseren Position in einer mir bekannten Branche zu begründen. Bemühungen, eine Aufhebung des Verbots zu erreichen, kann ich ebenfalls benennen.

Besteht wohl die Chance, daß diese Geschichte als "Wichtiger Grund" durchgeht und es keine Sperrzeit gibt, oder gibt es vielleicht noch bessere Argumente?

Vielen Dank für Eure Einschätzung

restart
14.05.2008, 23:48
Hallo Prof. Ragga,

versuchen kannst du es natürlich, aber ich sehe da eigentlich nicht viel Chancen. Die Arbeitslosigkeit hast du durch deine Eigenkündigung herbeigeführt. Dein nachvertragliches Wettbewerbsverbots hindert dich nicht, dir für die Zwischenzeit eine berufsfremde Tätigkeit auszuführen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Somit ist die Arbeitslosigkeit trotz des Wettbewerbsverbots nicht unumgänglich gewesen.

Prof. Ragga
16.05.2008, 18:33
Das dachte ich mir schon :(

Ich werde es trotzdem mal versuchen und über das Ergebnis berichten, falls mal einer in einer ähnlichen Situation ist und auch nicht weiter weiß.

Prof. Ragga
03.07.2008, 16:28
Hallo,

Jetzt ist es also soweit, hab die entsprechenden Bescheide bekommen und bin fast vom Glauben abgefallen!

Im Sperrzeitbescheid steht, ich hätte durch Eigenkündigung die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt, und daß auch Wettbewerbsverbot und schon feststehende neue, besser bezahlte Stelle keinen wichtigen Grund darstellen. Damit hatte ich ja schon gerechnet.

Dann war aber noch ein Ablehnungsbescheid dabei, der mir sämtliche Leistungsansprüche versagt, da ich ja noch Arbeitsentgelt erhalte (gemeint ist die Abfindung wegen des Wettbewerbsverbots). Und es wird noch besser - da ich ja ab 01.01.2009 wieder in einem Arbeitsverhältnis stehe, bin ich angeblich auch gar nicht arbeitslos und erfülle die Anspruchsvoraussetzungen nicht!

Wie kann das sein? Im Sperrzeitbescheid behaupten sie, ich hätte die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt, im Ablehnungsbescheid bin ich aber plörtlich nicht mehr arbeitslos?

Ich weiß, daß die Abfindung kein Arbeitslohn ist. Auch stehe ich in keinem Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber mehr. Also wäre, wenn man die Gesetze streng auslegt, maximal die Sperrzeit angemessen.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich für den Widerspruch sofort einen Anwalt hinzuziehen, oder kann ich mir die Kosten erstmal sparen? Was habe ich für weiterreichende Möglichkeiten, sollte ein selbst formulierter Widerspruch abgelehnt werden?

Danke für Eure Antworten!

Seebarsch
03.07.2008, 21:32
Hallo zusammen,
früher gab es mal den § 148 SGB III der die Behandlung des Wettbewerbsverbotes explizit behandelt. Der wurde aber aufgehoben, weil die Zahlungen des Wettbewerbsverbotes wie die Zahlung von Arbeitsentgelt zu sehen sind.
Die Zahlung ist ja dafür vorgesehen, dass für die Zeit des Verbotes ein Ausgleich geschaffen werden muss.
Ob das nun als monatliche oder als Gesamtzahlung zu sehen ist, ist m.E. unerheblich!
:(

Prof. Ragga
09.07.2008, 22:34
Hallo,

Ich habe jetzt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht, da meiner Ansicht nach Karenzentschädigungen kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV sind (BGH, Urteil vom 15.04.1991, II ZR 214/89). Bei der Gelegenheit hab ich auch mal der Sperrzeit widersprochen, auch wenn ich zumindest dabei keine großen Chancen sehe durchzukommen.


Beim Entfallen von § 148 SGB III ging es damals, soweit ich weiß, nicht um die Behandlung von Karenzentschädigungen wie Arbeitsentgelt, sondern um die verfassungswidrige Belastung des ehemaligen AG mit dem vollen Vermittlungsrisiko des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Ich warte jetzt mal ab was als Antwort kommt. Wie lange dauert denn erfahrungsgemäß so ein Widerspruch bei ALG I? Darf die Arbeitsagentur dafür wirklich bis zu drei Monate brauchen? :confused: