Prof. Ragga
14.05.2008, 21:30
Hallo zusammen,
Ich habe ich bei Euch registriert, da ich trotz gründlicher Suche bisher keine Hilfe gefunden habe.
Ich habe aus einer unbefristeten Stellung heraus gekündigt, um mich beruflich weiter zu entwickeln und eine neue Stelle anzunehmen. Diese ist unbefristet und bietet deutlich mehr Gehalt, mehr Verantwortung und bessere Entwicklungsmöglichkeiten. Der Arbeitsvertrag war schon unterschrieben, als ich unter Einhaltung aller Fristen beim aktuellen Arbeitgeber gekündigt habe. Arbeitsuchend habe ich mich 3 1/2 Monate vor dem Ende der Beschäftigung gemeldet, Arbeitslos 2 Monate vorher.
Warum werde ich nun arbeitslos, wenn neuer Arbeitsvertrag doch schon unterschrieben ist: Ich darf die Stelle (bei einem direkten Wettbewerber) wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots erst in einem halben Jahr antreten - und eine befristete Arbeit für diese kurze Zeit wird nicht einfach zu finden sein. Alle Versuche die Klausel wegzudiskutieren waren erfolglos, und mein Anwalt sieht keine Erfolgsaussichten für eine Klage (die wäre auch nicht in meinem Sinne, da zukünftige dienstliche Beziehungen zum Ex-Arbeitgeber im Bereich des Möglichen liegen). Den Passus im Arbeitsvertrag habe ich damals unterschrieben, weil ich als Einsteiger wohl kaum in der Situation war, Teile des Arbeitsvertrages abzulehnen...
Ich habe jetzt vor, die Eigenkündigung mit der beruflichen Weiterentwicklung und einer besseren Position in einer mir bekannten Branche zu begründen. Bemühungen, eine Aufhebung des Verbots zu erreichen, kann ich ebenfalls benennen.
Besteht wohl die Chance, daß diese Geschichte als "Wichtiger Grund" durchgeht und es keine Sperrzeit gibt, oder gibt es vielleicht noch bessere Argumente?
Vielen Dank für Eure Einschätzung
Ich habe ich bei Euch registriert, da ich trotz gründlicher Suche bisher keine Hilfe gefunden habe.
Ich habe aus einer unbefristeten Stellung heraus gekündigt, um mich beruflich weiter zu entwickeln und eine neue Stelle anzunehmen. Diese ist unbefristet und bietet deutlich mehr Gehalt, mehr Verantwortung und bessere Entwicklungsmöglichkeiten. Der Arbeitsvertrag war schon unterschrieben, als ich unter Einhaltung aller Fristen beim aktuellen Arbeitgeber gekündigt habe. Arbeitsuchend habe ich mich 3 1/2 Monate vor dem Ende der Beschäftigung gemeldet, Arbeitslos 2 Monate vorher.
Warum werde ich nun arbeitslos, wenn neuer Arbeitsvertrag doch schon unterschrieben ist: Ich darf die Stelle (bei einem direkten Wettbewerber) wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots erst in einem halben Jahr antreten - und eine befristete Arbeit für diese kurze Zeit wird nicht einfach zu finden sein. Alle Versuche die Klausel wegzudiskutieren waren erfolglos, und mein Anwalt sieht keine Erfolgsaussichten für eine Klage (die wäre auch nicht in meinem Sinne, da zukünftige dienstliche Beziehungen zum Ex-Arbeitgeber im Bereich des Möglichen liegen). Den Passus im Arbeitsvertrag habe ich damals unterschrieben, weil ich als Einsteiger wohl kaum in der Situation war, Teile des Arbeitsvertrages abzulehnen...
Ich habe jetzt vor, die Eigenkündigung mit der beruflichen Weiterentwicklung und einer besseren Position in einer mir bekannten Branche zu begründen. Bemühungen, eine Aufhebung des Verbots zu erreichen, kann ich ebenfalls benennen.
Besteht wohl die Chance, daß diese Geschichte als "Wichtiger Grund" durchgeht und es keine Sperrzeit gibt, oder gibt es vielleicht noch bessere Argumente?
Vielen Dank für Eure Einschätzung