Keoma
25.07.2006, 12:03
Ich hoffe, dass hier ist das richtige Unterforum.
Eine Frage hätte ich. Meine Fallmanagerin ist eine recht nette Person, die mir sagte, ihr würden fünf Bewerbungen pro Monat meinerseits völlig ausreichen. Ist natürlich ok für mich, muss ich nicht auf Teufel komm raus Geld für Berwerbungen rausfeuern, die ich nur um des Nachweis willens schicke.
Aber mich beschäftigt eins. Spätestens, wenn ich im November einen Antrag auf Weiterzahlung des ALG II stelle, muss ich doch garantiert nachweisen, dass ich mich beworben habe. Wer prüft das dann nach? Meine Fallmanagerin, dann wäre ja alles ok. Aber wenn das die Sachbearbeiterin meines Antrags tut, könnte sie nicht unschön reagieren, wenn ich zu wenig Bewerbungen nachweise?
Und ist es in dem Zusamenhang wichtig, dass ich ab 01.08.06 eine viermonatige Maßnahme beginne?
Es wäre nett, wenn mir wer antworten könnte.
Eine Frage hätte ich. Meine Fallmanagerin ist eine recht nette Person, die mir sagte, ihr würden fünf Bewerbungen pro Monat meinerseits völlig ausreichen. Ist natürlich ok für mich, muss ich nicht auf Teufel komm raus Geld für Berwerbungen rausfeuern, die ich nur um des Nachweis willens schicke.
Aber mich beschäftigt eins. Spätestens, wenn ich im November einen Antrag auf Weiterzahlung des ALG II stelle, muss ich doch garantiert nachweisen, dass ich mich beworben habe. Wer prüft das dann nach? Meine Fallmanagerin, dann wäre ja alles ok. Aber wenn das die Sachbearbeiterin meines Antrags tut, könnte sie nicht unschön reagieren, wenn ich zu wenig Bewerbungen nachweise?
Und ist es in dem Zusamenhang wichtig, dass ich ab 01.08.06 eine viermonatige Maßnahme beginne?
Es wäre nett, wenn mir wer antworten könnte.