Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug, gilt U25 regelung für mich?
Sonja20w
14.05.2008, 22:31
Hallo...
ich wohne seit 2005 nicht mehr bei meinen Eltern sondern bei meiner Oma u.bekomme Alg2....Ich(20J.) habe nun mein Abi gemacht und möchte jetzt zu meinem Freund( Student/Bafög)ziehen der in einem anderen Bundesland wohnt und mich dort um eine Ausbildung bzw.Studium bemühen.
Die Fallmangerin sagt ich darf nicht umziehen,-kann ich es trotzdem tun?Was passiert dann?..
Gilt für mich die U25 regelung überhaupt?..
Was muß ich tun,-wie muß ich das melden?...
Die Übernahme von Umzugskosten ist nicht notwendig....
Vielen lieben Dank für die Hilfe.
Lg Sonja
Mußt du derzeit bei der Oma Miete zahlen bzw. wird Miete von deiner jetzigen Arge übernommen?
Wenn nein, dann wird bei einem nicht genehmigten Umzug in eine andere Stadt keine anteiligen Unterkunftskosten für dich gezahlt.
Sonja20w
15.05.2008, 00:31
Hallo...
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja es wird anteilig Miete von der Arge übernommen...
Und der neue Mietanteil entspricht fast dem bisher gezahltem Mietanteil,- ist sogar etwas weniger.
Würde ich auch wie bisher Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen oder dann nur noch den Mietanteil?
Ich denke das die Hilfe nur von kurzer Zeit nötig ist, da ich bereits mehrere Vorstellungstermine habe und auch sicher bis zum Ausbildungs-Studium beginn eine Arbeit dort finden werde...(Ist eine Studentenstadt mit zahlreichen Job angeboten)
Langt eine Veränderungsmiteilung über den Umzug als Abmeldung um in dem anderen Bundesland hilfe beantragen zu können?
Lg Sonja
Hallo Sonja20w,
natürlich kannst du nicht mehr bekommen, als du tatsächlich auch zahlst.
Zum Thema lies bitte auch: Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)
Langt eine Veränderungsmiteilung über den Umzug als Abmeldung um in dem anderen Bundesland hilfe beantragen zu können?
Ja für die noch zuständige Arge wird das ausreichen. Bei der neuen Arge müsstest du dann aber auch noch den Aufhebungsbescheid deiner jetzigen Arge vorlegen bevor das 1. Mal Leistungen gezahlt werden können.
Sonja20w
15.05.2008, 01:50
Hallo Restart,
vielen Dank für deine Antwort....
Also darf ich mit oder ohne genehmigung umziehen und werde dann dort trotzdem Alg2 erhalten??...
Die FM lehnt einen Umzug ab weil er nicht notwendig wäre...sie sagt ich soll mich vor Ort bewerben, hier würde ich auch etwas finden und privates zählt sowieso nicht...
Nun habe ich mich aber trotzdem dort Beworben und auch mehrere Vorstellungstermine erhalten sowie ein Praktikum welches sie mir nicht erlaubt, das ich aber trotzdem angetreten bin, da es um einen evtl.Ausbildungplatz geht....
Erst nachdem der Arbeitgeber sich bei der FM meldete und sein unverständnis ihr darüber mitteilte, gab sie dann doch ihr ok dazu aber mit negativen aussagen zu meiner Person..(..ich wäre nie zu erreichen,würde mich nicht an absprachen halten..)...was aber so nicht stimmt und der Arbeitgeber fand zum Glück, das verhalten der FM, auch sehr merkwürdig u.unverständlich.
Was kann ich tun?...
Ich will grundsätzlich weg von der Arge u.sowieso von dieser FM u. auf jeden Fall umziehen denn Ich werde dort entweder einen Ausbildungsplatz finden oder mein Studium machen und bis dahin dort auch sicher einen Job finden, da das Angebot dort sehr groß ist...(Studentenstadt)...
Reicht eine Veränderungsmitteilung über meinen Umzug als Abmeldung?...
Kann die FM mich bei der anderen Arge schlecht reden und mir weiterhin meinen Weg verbauen?
Vielen Dank für die Hilfe...
Lg Sonja
Sonja20w
15.05.2008, 01:53
Hallo Jette,
vielen Dank für deine Hilfe..:)
Lg Sonja
Also darf ich mit oder ohne genehmigung umziehen und werde dann dort trotzdem Alg2 erhalten? Sollte so sein. Probleme kann man aber nie ausschließen, dann müsstest du dein Recht erkämpfen.
Was kann ich tun? Du könntest dich Beschweren oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, aber was bringt es dir, wenn du eh weg willst.
Reicht eine Veränderungsmitteilung über meinen Umzug als Abmeldung? Ja reicht aus.
Kann die FM mich bei der anderen Arge schlecht reden und mir weiterhin meinen Weg verbauen? Wie oben und konkrete Nachteile hat es dir doch noch nicht eingebracht, oder?
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