Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meine Tochter stellt ALGII Antrag muss ich Auskunft geben
Claudia62
25.07.2006, 12:58
Hallo Zusammen ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Hier ist meine Situation:
Ich bin alleinerziehend mit 2 Töchtern, eine 22 und 13.
Meine Tochter 22 muss nun ALG II beantragen da sie mit Zwillingen schwanger ist und bei mir ausziehen muss, da der Platz nicht reicht, arbeitslos ist sie auch. Sie hat auch einen Wohungsantrag gestellt. Jetzt haben wir alle Formulare bekommen für ALG II muss ich wirklich Angaben über meine Einkünfte machen oder kann ich das ablehnen?
Wir sind vor 2 Jahren als sie noch arbeitete umgezogen und ihr Name steht auch mit auf dem Mietvertrag wovon sie mir allerdings nur 100 Euro zahlen musste. Seit 4 Monaten ist sie arbeitslos und kann es mir nicht zahlen.
Bin ich nun verplichtet mein Einkommen auch darzulegen, denn mein Geld reicht auch nur gerade so aus, da ich auch keinen Unterhalt für meine 13jährige bekomme. Schulden habe ich auch.
Wäre dankbar für ein paar Tips.
Betroffener
25.07.2006, 13:59
:welcome: Claudia,
hier will die ArGe ermitteln, ob sie jemanden anderen für die Unterhaltspflicht finden kann, um nicht selber bezahlen zu müssen.
Daher die Frage nach Deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Sofern Deine Tochter eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich hat, dürfte der ArGe das aber eigentlich kaum gelingen.
Deine Tochter sollte in dem Antrag dokumentieren, dass Sie keine Unterhaltsansprüche gegen die Mutter stellt - und Du solltest im Antrag keinerlei Angaben machen.
Durch die Schwangerschaft ist Deine Tochter jetzt eine eigene Bedarfsgemeinschaft und gehört (nach meinem Kenntnisstand) nicht mehr zu der von Dir (falls diese Änderung von Februar 2006 überhaupt bei Euch angewendet wurde - in diesem Fall hätte sie nur 80% des Regelsatzes bekommen).
Deine Schulden interessieren übrigens niemanden.
P.s. Wenn Deine Tochter vor 2 Jahren noch gearbeitet hat und erst seit 4 Monaten arbeitslos ist, müsste sie doch eigentlich Arbeitslosengeld I bekommen? Und ggf. nur aufstockendes ALG II?
Bitte dran denken: ab der 13. Woche hat sie Anrecht auf den Schwangerenmehrbedarf.
Und ich empfehle dringend den Kontakt zu einer regionalen Beratungsstelle, die Du Dir hier raussuchen kannst:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
Vielleicht auch noch hilfreich für Euch:
Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)
ALG II Antrag Tutorial (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=Tutoriaux)
Die Ägypter
25.07.2006, 14:09
Das Problem ist - dass die Tochter eben doch zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter gerechnet wird - sie ist unter 25 Jahre alt, lebt noch zuhause und die Kinder (Enkel) sind noch nicht da!
Also ist der ALG II-Antrag von beiden zusammen auszufüllen, will heißen, die Tochter hat keinen eigenen Anspruch!
Den hätte sie nur dann, wenn die Bedarfe der gesamten Familie durch Einkommen nicht abgedeckt wären!
Claudia62
25.07.2006, 14:25
Danke erst mal für Eure Auskunft.
Ich hätte noch eine Frage ich möchte auch aus meiner Wohnung ausziehen da sie mir zu teuer ist. Also sitzt meine Tochter dann auf der Strasse muss ich dann trotzdem für sie aufkommen.
Sie war auch schon bei Profamilia und allen möglichen Einrichtungen und die haben gemeint ihr steht es zu. Man kann nicht erwarten das ich ihre Kinder auch noch aufziehe.
Der bei der ALG II hat gemeint sie muss erst Mittel aus Stiftungen beantragen und Nachweise bringen bevor sie von ALG Unterstützung erhält diese Stiftungen geben aber auch erst Geld wenn Die ALG zustimmt.
Noch eins sie hat die Papiere gestern geholt worauf stand der 24.7, der Sachbearbeiter hat sie auf den 4.7 zurückdatiert da sie schon mal beim Sozialarbeiter war und sich erkundigt hat. Damals hat der von ARG II ihr den Antrag verweigert. Letzte Woche rief er sie an sie möchte vorbeikommen den der Sozialarbeiter hat ihn angerufen und er muss ihr den Antrag geben. Also hat er ihn auf den 4.7 datiert das kann doch nicht rechtens sein.
Kann ich ein Schreiben aufsetzen für die ARG II das ich ihr keinen Unterhalt zahle.
Danke schon mal, sorry ich kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus.
Claudia62
25.07.2006, 14:26
Habe noch was vergessen sie bekommt nur 270 Euro Arbeitslosengeld, da sie letztes Jahr ausgelernt hat und schon mal arbeitslos war.
Die Ägypter
25.07.2006, 14:33
Ich hätte noch eine Frage ich möchte auch aus meiner Wohnung ausziehen da sie mir zu teuer ist. Also sitzt meine Tochter dann auf der Strasse muss ich dann trotzdem für sie aufkommen.
Das weiß ich nicht... Unterhalt durch den Kindesvater steht jedenfalls erst ab Beginn der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist zur Debatte (für deine Tochter!)
Sie war auch schon bei Profamilia und allen möglichen Einrichtungen und die haben gemeint ihr steht es zu. Man kann nicht erwarten das ich ihre Kinder auch noch aufziehe.
Stimmt - aber die Enkel sind eben noch nicht da!
Der bei der ALG II hat gemeint sie muss erst Mittel aus Stiftungen beantragen und Nachweise bringen bevor sie von ALG Unterstützung erhält diese Stiftungen geben aber auch erst Geld wenn Die ALG zustimmt.
Auf welche Unterstützung/Hilfeleistung bezieht sich diese Auskunft?
Noch eins sie hat die Papiere gestern geholt worauf stand der 24.7, der Sachbearbeiter hat sie auf den 4.7 zurückdatiert da sie schon mal beim Sozialarbeiter war und sich erkundigt hat. Damals hat der von ARG II ihr den Antrag verweigert. Letzte Woche rief er sie an sie möchte vorbeikommen den der Sozialarbeiter hat ihn angerufen und er muss ihr den Antrag geben. Also hat er ihn auf den 4.7 datiert das kann doch nicht rechtens sein.
Das verstehe ich gar nicht - sie erhält durch dieses Zurückdatieren ggf. früher Leistungen... Was ist daran auszusetzen?
Kann ich ein Schreiben aufsetzen für die ARG II das ich ihr keinen Unterhalt zahle.
Das kannst du machen - aber es nützt nichts, solange deine Tochter bei euch lebt!
Die Ägypter
25.07.2006, 14:38
Habe noch was vergessen sie bekommt nur 270 Euro Arbeitslosengeld, da sie letztes Jahr ausgelernt hat und schon mal arbeitslos war.
Ja - und diese 270 Euro zusammen mit deinem Einkommen und Kindergeld/Unterhalt etc. sind euer gemeinsames Einkommen.
Solange die Kinder noch nicht geboren sind, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und erhaltet nur Leistungen wenn dein Einkommen + Kindergeld + UVG/Unterhalt für deine Kinder + dem ALG I der Tochter nicht zu eurem Lebensbedarf reichen.
Dein Anspruch: 345 Euro
Tochter Anspruch: 276 Euro
Rest Kinder (unter 14) 207 Euro
-"- (über 14) 276 Euro
sowie angemessene Miete....
Jetzt musst du herausfinden ob dein Einkommen und die anderen genannten Beträge diesen Mindestbedarf decken. Von deinem Erwerbseinkommen kannst du noch den Grundfreibetrag in Abzug bringen = 100 Euro sowie weiterer Freibetrag (20% von 100 - 800 Euro) sowie weiterhin 10 % ab 800 bis 1.500 Euro - je nachdem was du verdienst.
Claudia62
25.07.2006, 14:52
[Zitat:
Noch eins sie hat die Papiere gestern geholt worauf stand der 24.7, der Sachbearbeiter hat sie auf den 4.7 zurückdatiert da sie schon mal beim Sozialarbeiter war und sich erkundigt hat. Damals hat der von ARG II ihr den Antrag verweigert. Letzte Woche rief er sie an sie möchte vorbeikommen den der Sozialarbeiter hat ihn angerufen und er muss ihr den Antrag geben. Also hat er ihn auf den 4.7 datiert das kann doch nicht rechtens sein.
Das verstehe ich gar nicht - sie erhält durch dieses Zurückdatieren ggf. früher Leistungen... Was ist daran auszusetzen[/color][/color]
Das wäre ja ok aber nachdem man uns gesagt hat wir haben für diese 80 Seiten nur einen Monat was gilt das Datum von gestern oder der vom 4.7 sorry aber ich kenne mich echt nicht aus.
Danke
LG Claudia
Die Ägypter
25.07.2006, 15:52
Das wäre ja ok aber nachdem man uns gesagt hat wir haben für diese 80 Seiten nur einen Monat was gilt das Datum von gestern oder der vom 4.7 sorry aber ich kenne mich echt nicht aus.
Danke
LG Claudia
Wenn sie am 04.07 vorgesprochen hat und um Aushändigung des Antrages bat, ist der 04.07. das Datum der Antragstellung.
Also müsst ihr euch sputen - aber so schlimm sind die paar Seiten nun auch nicht! Die Kopien, die zu erstellen sind = das ist nervig... und die Warterei, bis der Antrag bearbeitet ist....
PS. gebt den Antrag nur gegen Empfangsbestätigung ab (auf identischer Kopie) und notiert auf einem Anhangsblatt zum Antrag (in Antrag Anhang erwähnen), welche Anlagen diesem in Kopie beiliegen.
Claudia62
26.07.2006, 11:10
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Infos.
Gruß
Claudia
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