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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag mit Eltern


matze123
29.06.2005, 09:13
Reicht bei Harz4 ein Mietvertrag mit den Eltern um nicht als Bedarfsgemeinschaft zu gelten ?
Es ist ein Einfamielienhaus, und ich habe einen Mietvertrag für 1 Zimmer + benutzung Bad Küche und Waschhaus.
Meine Eltern sind nicht bereit ihr Vermögen offen zu legen, also sie wollen mir den Antrag nicht ausfüllen. Weil ich ja einen Mietvertrag habe und sonst auch nichts mehr von meinen Eltern bekomme. Ich geh auf die Abendschule und kann mir z.Z. auch nicht wirklich leisten aus zu ziehen.

MfG Matze

sabf
29.06.2005, 10:56
hallo erstmal!

bei mir ist es änlich ich habe einen Untermietvertrag und eine Einzelwirtschaftserklärung beim Amt abgegeben (meine Eltern wollten auch keine Angaben machen (müssen Sie bis jetzt auch noch nicht))


guck einmal hier rein....--->Antrag abgegeben (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=12116)

Betroffener
29.06.2005, 11:02
Matze123,

das ist ein echter Problembereich, da angenommen wird, das Du in der Haushaltsgemeinschaft Deiner Eltern lebst und weiterhin angenommen wird, das Du schon daher von Deinen Eltern Zuwendungen erhältst, wenn es sich nicht um eine abgetrennte und separate Wohneinheit mit eigenem Hausstand handelt.

Hinzu kommt noch die Unterhaltsverpflichtung Deiner Eltern - die im Prinzip unendlich ist.

Hier hilft nur, alles so wasserdicht wie möglich zu machen und sein Glück versuchen.

StephanK
29.06.2005, 11:15
Hallo Matze!
Wenn Dein 18. Geburtstag hinter Dir liegt (was ich bei einem Abendschüler annehme), bildest Du sowieso und unabhängig davon, wie Du wohnst, keine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern - das ist ein klarer Fall.

Bei Dir dürfte es um einen möglichen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern gehen - so wie bei sabf's Problem (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=14366&highlight=#14366)
Dabei kommt es allerdings darauf an, ob Du schon 25 bist oder noch nicht.

matze123
29.06.2005, 15:14
Danke erstmal für die schnellen antworten, ich bin übrigens 23.

StephanK
30.06.2005, 10:40
Also: Du bist unter 25 und hast noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Das bedeutet folgendes: Dein ALG II-Träger wird erst mal zahlen, kann aber (und wird wahrscheinlich auch) das Geld von Deinen Eltern zurückfordern. Denn:

- Deine Eltern sind Dir gegenüber noch unterhaltspflichtig (das folgt aus dem Familienrecht und hat erst mal nix mit dem ALG II zu tun).
- Deswegen geht das Gesetz davon aus, dass Du von ihnen Unterhalt bekommst; das steht so in § 9 Abs. 5 SGB II.
- Wenn Du trotzdem keinen Unterhalt von ihnen bekommst, musst Du das dem ALG II-Träger ausdrücklich erklären. Falls Du Deine Eltern dazu bewegen kannst, ihren "Unwillen" schriftlich zu erklären, erleichtert Dir das den Umgang mit dem ALG II-Träger, denn Du musst diese im vorherigen Punkt erwähnte gesetzliche Vermutung widerlegen.
- Dann läuft das normale Verfahren mit einem ALG II-Bescheid für Dich.

Der ALG II-Träger kann sich aber den Unterhaltsanspruch, den eigentlich Du gegen Deine Eltern hast, sozusagen selbst an Land ziehen (auf amtsdeutsch: "auf sich überleiten") und im eigenen Namen geltend machen. Zahlen werden Deine Eltern also so oder so müssen. Dieses Verfahren kann zu Streit innerhalb der Familie führen - aber ich hab's nicht erfunden...

matze123
30.06.2005, 18:55
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. Dann sollten doch meine Eltern ihren soll geleistet haben oder ?
Ich hab den Antrag heute abgegeben + Mietvertrag + Einzelwirtschaftsnachweis + Erklärung das mir meine Eltern keine finanzielle Unterstützung geben werden.

Die Bearbeiterin hat nichts gesagt und hat alles ganz normal aufgenommen.
Ich denke/hoffe ich habe Glück und das passt alles.... mal abwarten

Schneida
30.06.2005, 19:28
abgeschlossene Ausbildung

Hallo Matze,

soweit ich informiert bin ist nach abgeschlossener Berufsausbildung die Unterhaltspflicht der Eltern beendet.

Schwierig wird dann noch ggf. die Haushaltsgemeinschaft, da vermutet wird, dass sich Verwandte /Verschwägerte gegenseitig unterstützen. Mit einem eindeutigen Mietvertrag kommst Du vielleicht durch. Besser ist es, wenn man eine völlig getrennte Wohnung hat.

Gutes Gelingen

E.Schneider

matze123
01.07.2005, 11:30
Da ich z.Z Abendschüler bin Semester 250€ und auch sonst nicht gerade Finanziell gut da stehe kann ich mir einfach nicht leisten in eine eigene Wohnung zu ziehen. ich hoffe mal es klappt ..... DANKE

matze123
12.07.2005, 11:49
Hallo, ich habe jetzt Post vom Amt und möchte gerne wissen ob das rechtens ist.
Die schreiben das ich folgende Sachen nachreichen soll:

Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate von meinen Eltern.

da mir meine Eltern diese nicht geben und wir ja sowieso einen getrennten Haushalt führen, (Mietvertrag,Einzelwirtschaftserklärung) weis ich nun nicht was ich machen soll.
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und meine Eltern sind nicht bereit mir Unterstützung zu geben.

MfG

StephanK
12.07.2005, 14:08
Meine Güte - die sind echt hart bei Dir! :-x
Da wird versucht, etwas auf Dich abzuwälzen, was Sache des Amtes ist.

Es geht um einen möglichen Unterhaltsanspruch, den Du gegen Deine Eltern haben könntest. Du hast bereits dargelegt, dass (1) Deiner Meinung nach ein solcher nicht besteht und dass (2) Du ihn nicht selbst durchsetzen wolltest, wenn er denn bestünde.

§ 60 SGB II beschäftigt sich mit der Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter ("Dritte" sind in diesem Fall Deine Eltern).
Abs. 2 Satz 1 dieses § 60 lautet:Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, (...), hat der Agentur für Arbeit [bzw. dem ALG II-Träger] auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.Danach ist es also Sache des Amtes, das anzuleiern, denn das Amt ist derjenigen, dem die Auskunft zu erteilen ist.

Die Durchführungsbestimmungen der BA zu § 33 SGB II bestimmen unter Punkt 4.1.1, Randziffer 33.86 folgendes:
(3) Erklärt der Hilfebedürftige glaubhaft, dass seine gegenüber Dritten/Unterhaltsverpflichteten bestehenden Ansprüche tatsächlich nicht erfüllt werden, so sind ihm Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in ungeminderter Höhe zu erbringen.
(4) Es verstößt im Übrigen nicht gegen den Grundsatz des Forderns (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II), wenn und soweit die in Rede stehenden Ansprüche seitens des Hilfebedürftigen nicht mit Nachdruck, vor allem auf gerichtlichem Wege, verfolgt werden.
Also niemand kann von Dir verlangen, dass Du selbst Deine Eltern verklagst!
Wenn das Amt ernsthaft Deine Eltern heranziehen will, ist es seine Sache, die dafür erforderlichen Informationen (nämlich über die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit Deiner Eltern) zu beschaffen. Mach dem Amt also klar (ich würde es schriftlich tun, aber das ist halb Geschmacks-, halb Weltanschauungsfrage), dass es nicht Deine Sache ist, per Amtsgericht auf Deine Kosten Auskünfte einzuklagen, die das Amt sich aus eigener Berechtigung nach § 60 Abs. 2 SGB II einfacher und billiger holen kann. Das ist aber nicht nur eine Frage der Verfahrens-Ökonomie, sondern Deine eigene Mitwirkungspflicht reicht nicht so weit, dass Du mit erheblich mehr Aufwand und vor allem Kosten Informationen erheben musst, die das Amt selbst wesentlich einfacher und mit den vorhandenen Verwaltungskräften erlangen kann.

Das alles ist absichtlich so formuliert, dass es - leicht umgebaut - zitierfähig ist, selbstverständlich ohne Quellenangabe ;-)

matze123
14.07.2005, 08:54
Danke erstmal ich habe es schriftlich eingereicht, haben meine Eltern jetzt zu erwarten das, dass Amt sie anschreibt und sie die Lohnnachweise einreichen müssen ? Ich meine dann werden die ja trotzdem dazu verknackt für mich Unterhalt zu zahlen, was sie aber trotzdem nicht machen würden.
Ich finde das eine Frechheit, besonders weil ich z.Z. nichtmal Krankenversichert bin obwohl die Dame auf dem Amt sagte "machen sie sich keine Sorgen ab morgen bezahlen wir ihre Krankenversicherung"
Wo soll das noch hinführen ? Was soll ich denn noch machen ich besuch doch schon die Abendschule um vorran zu kommen. Kann ich mir auch bald abschminken wenn ich den kommenden Semesterbeitrag nicht mehr bezahlen kann.

MfG

StephanK
14.07.2005, 09:23
Danke erstmal ich habe es schriftlich eingereicht, haben meine Eltern jetzt zu erwarten das, dass Amt sie anschreibt und sie die Lohnnachweise einreichen müssen ? Ich meine dann werden die ja trotzdem dazu verknackt für mich Unterhalt zu zahlen, was sie aber trotzdem nicht machen würden.Ja, das haben Deine Eltern zu erwarten. Der Zweck dieser Vorschriften, nach denen das abläuft, liegt ja gerade darin, DIR das abzunehmen. Das Amt hat keinen persönlichen Bezug zu Deinen Eltern und kann ihnen mit mehr Distanz und coolness an's Portemonnaie greifen als Du. Ob das Amt das so weit verfolgt, Deine Eltern zu verklagen, wenn sie sich weigern, ist dann Sache des Amtes. Jedenfalls kann das Amt das und wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit auch versuchen - und auf Granit beißen. Aber das ist dann deren Problem und nicht mehr Deines :-)

Ich finde das eine Frechheit, besonders weil ich z.Z. nichtmal Krankenversichert bin obwohl die Dame auf dem Amt sagte "machen sie sich keine Sorgen ab morgen bezahlen wir ihre Krankenversicherung"Das will ich hoffen! Ist auch gut, dass Du daran denkst. Vorsichtshalber solltest Du bei Deiner Krankenversicherung in ein paar Tagen anfragen, ob Du korrekt angemeldet wurdest und notfalls noch mal beim Amt nachhaken.

Wo soll das noch hinführen ? Was soll ich denn noch machen ich besuch doch schon die Abendschule um vorran zu kommen. Kann ich mir auch bald abschminken wenn ich den kommenden Semesterbeitrag nicht mehr bezahlen kann.Unabhängig davon, dass es jetzt aktuell so klemmt mit den Zahlungen: Es wird - je nach Höhe dieser Semestergebühren - schwierig werden, das aus dem ALG II-Regelsatz zu bezahlen. Hast Du schon mal abgecheckt, ob es
(1) Möglichkeiten einer Gebührenermäßigung oder vielleicht sogar Gebührenbefreiung oder
(2) dafür noch eine andere Geldquelle (Fördermöglichkeit) gibt? Vielleicht kann die Abendschule selbst Dir dazu 'nen Tipp geben. Du kannst auch selbst recherchieren. In Frage kämen dafür am ehesten die Gemeinde, der Kreis oder auch Kohle aus irgendwelchen Mitteln des Landes. Ist bestimmt einiges an Arbeit, das herauszufinden, aber der Such-Aufwand könnte sich lohnen.

matze123
20.07.2005, 14:40
DANKE ;)
Der bescheid ist nun endlich da und auch bewilligt :D
Nun hoffe ich nur noch das es nicht allzugroßen Stress mit meinen Eltern gibt ansonsten schmeißen die mich raus (mietvertrag hin oder her) dann steh ich vorm nächsten Problem.

MfG

StephanK
20.07.2005, 15:23
Na, das ist doch wenigstens mal was!
Deiner Hoffnung auf vernünftige Eltern kann ich mich nur anschließen... 8)