stocks-dealer
25.07.2006, 16:37
hallo, hab bischen druck und brauche konktrete fundstellen zum problem.
seit 01.juli bekomme ich überbrückungsgeld für sechs monate.
habe jetzt die chance noch ne stelle mit 6 stunden täglich anzunehmen(ein richtiges angestelltenverhältnis mit allem was dazugehört.) arbeite jedoch mindestens 3 h pro tag, d.h. 21 wochenstunden für die selbstständigkeit. hab auch richtig investiert, so das mich eine rückforderung finanziell ganz schön reinreissen würde. soll und kann ich den versicherungspflichtigen job zusätzlich annehmen ohne auf die letzten fünf monate überbrückungsgeld zu verzichten.(das gehalt wäre zudem noch viel geringer als das mit allen zuschüssen gezahlte überbrückungsgeld)
mein zeitliches problem liegt darin begründet, das ich bis morgen 12 uhr zugesagt bzw abgesagt haben muss. wäre natürlich schade nach so langer zeit einen job absagen zu müssen....
also helft mir bitte!!!!!
seit 01.juli bekomme ich überbrückungsgeld für sechs monate.
habe jetzt die chance noch ne stelle mit 6 stunden täglich anzunehmen(ein richtiges angestelltenverhältnis mit allem was dazugehört.) arbeite jedoch mindestens 3 h pro tag, d.h. 21 wochenstunden für die selbstständigkeit. hab auch richtig investiert, so das mich eine rückforderung finanziell ganz schön reinreissen würde. soll und kann ich den versicherungspflichtigen job zusätzlich annehmen ohne auf die letzten fünf monate überbrückungsgeld zu verzichten.(das gehalt wäre zudem noch viel geringer als das mit allen zuschüssen gezahlte überbrückungsgeld)
mein zeitliches problem liegt darin begründet, das ich bis morgen 12 uhr zugesagt bzw abgesagt haben muss. wäre natürlich schade nach so langer zeit einen job absagen zu müssen....
also helft mir bitte!!!!!