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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : überbrückungsgeld ab01.juli, rückforderung b. neuanstellung?


stocks-dealer
25.07.2006, 16:37
hallo, hab bischen druck und brauche konktrete fundstellen zum problem.
seit 01.juli bekomme ich überbrückungsgeld für sechs monate.
habe jetzt die chance noch ne stelle mit 6 stunden täglich anzunehmen(ein richtiges angestelltenverhältnis mit allem was dazugehört.) arbeite jedoch mindestens 3 h pro tag, d.h. 21 wochenstunden für die selbstständigkeit. hab auch richtig investiert, so das mich eine rückforderung finanziell ganz schön reinreissen würde. soll und kann ich den versicherungspflichtigen job zusätzlich annehmen ohne auf die letzten fünf monate überbrückungsgeld zu verzichten.(das gehalt wäre zudem noch viel geringer als das mit allen zuschüssen gezahlte überbrückungsgeld)
mein zeitliches problem liegt darin begründet, das ich bis morgen 12 uhr zugesagt bzw abgesagt haben muss. wäre natürlich schade nach so langer zeit einen job absagen zu müssen....
also helft mir bitte!!!!!

Betroffener
25.07.2006, 17:54
Die (geförderte) Selbstständigkeit soll keine Nebentätigkeit sondern Hauptzweck des Lebensunterhaltes sein.

Ein normaler Job daneben kann nicht klappen und die Förderungsgrundlage erlischt. Wenn Du mehr als 15 Wochenstunden (sozialversicherungspflichtig) arbeitest, bist Du grundsätzlich nicht mehr arbeitslos, die Grundlage der Förderung entfällt (durch Ruhen des Anspruchs wegen Arbeitsentgelt) und sowohl das Arbeitslosengeld als auch der Aufschlag sind zurückzuzahlen. Das drückt diese beiden Paragraphen aus:

- § 141 SGB III - - Anrechnung von Nebeneinkommen

und

- § 143 SGB III - Ruhen des Anspruches

Bislang hast Du doch höchstens die erste Zahlung erhalten.

Wenn Du richtig in die Selbständigkeit investiert hast und jetzt offensichtlich trotzdem den Fallrückzieher zur abhängigen Arbeit willst, kannst Du das nicht der Arbeitsagentur anlasten.

Hier musst Du Dich nun schon entscheiden, was Du selber willst.
Wie immer im Leben - falsche Entscheidungen kosten Geld.

Frohes Entscheiden.

stocks-dealer
25.07.2006, 19:07
hi,
ist in etwa so wie du es erkannt und mir beantwortet hast.
hab nachgelesen und werde mich in jedem falle weiter ans überbrückungsgeld halten und die begonne selbstständigkeit weiter ausbauen.
dafür danke!!!!