Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mini-Job und Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
horst_skoff
15.05.2008, 11:59
Hey !
Ich habe einen 400 Euro Job angenommen. Zwei feste Tage (Termine) in der Woche wo ich dafür arbeite.
Die Arbeit ist total O.K. bloß der Arbeitgeber bezahlt nur die geleisteten Stunden. Das bedeutet Krankheit (mit ärztlicher Bescheinigung) und Urlaub wird nicht bezahlt.
Nun habe ich mir den Vertrag nochmal durchgelesen, und tatsächlich da steht zu mindestens nichts vom Urlaubsanspruch.
Aber es es nicht so, dass ich auch bei einem Mini-Job den gesetzlichen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub habe und das ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe?
Verhält der Arbeitgeber sich nicht gesetzeswidrig?
Kann man Ihn nicht dafür belangen, ggf. durch autorisierte Stellen dazu veranlassen dieses zu tun?
Wenn ja wie?
Viel Grüsse
Horst
Hallo horst_skoff,
Schau dazu am Besten mal hier (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true).
Die Minijobzentrale (Knappschaft Bahn-See, siehe Link) wäre dabei auch die richtige Stelle falls du dich beschweren willst.
ich hatte 18 Jahre lang eine Nebenbeschäftigung, erst mit Steuerkarte, später, als der Betrag auf 400 Euro angehoben wurde als Minijob.
Ich hatte all die Jahre Lohnfortzahlung und Urlaub.
Seit ein paar Jahren bekommt man aber keine Lohnfortzahlung in der ersten Zeit wenn man eine Stelle neu antritt. ( 1-3 Monate?)
Für Urlaub gibt es doch das Bundesurlaubsgesetz
horst_skoff
15.05.2008, 17:14
O.K.
meinem Arbeitgeber scheint aber das Bundesurlaubsgesetzt vollkommen egal zu sein.
Wegen der Beschwerde, ich möchte mich wenn anonym beschweren.
Geht das? Wenn ich nun den Arbeitgeber nenne?
Weil es sind ja noch mehr davon betroffen und nicht nur ich!
Was meint Ihr?
Horst
Warum willst du anonym bleiben ? Wovor hast du Angst ? Diesen Scheiß Job würde ich keiner Träne nachweinen.
Bzgl. Bundesurlaubsgesetz.Geh mal zu deiner Gewerkschaft und erzähl denen das mal.Dann kommt nen netter Brief an deinen Chef frei Haus und spätestens dann wird ihm auch das Bundesurlaubsgesetz interessieren.
MfG
Codeman
horst_skoff
16.05.2008, 15:01
Hey !
Ich habe jetzt mal eine E-Mail an die entsprechende Gewerkschaft gesendet.
Horst
Hallo
Ich habe auch einen Nebenjob ,ich gehe die Woche 2mal für 3 Stunden arbeiten . Nun würde mich mal interesieren wie das mit dem Urlaub ist. Meine Kollegen gehen täglich 2 Stunden arbeiten und bekommen 26 tage Urlaub und was ist dann bei 2 Tagen in der Woche ?. Von meinem Chef bekomme ich keine Antwort erstens sehe ich ihn nie und am telefon sagt er immer in der anfangszeit steht mir noch kein Urlaub zu . Ich arbeite seit 2.01.08 in der Firma.
Nettie
horst_skoff
26.05.2008, 12:01
Hey !
Ich abe von der Gewerkschaft (Verdi) nach 1,5 Wochen noch keine Antwort.
Laut meinen Infos die ich sammeln konnte:
Steht dir zumindest der gesetzliche Urlaub zu, angepasst auf deine Abeitszeit.
Wenn du also zwei Tage die Woche arbeiten gehst, dann ist dein Jahresurlaub auch auf deine zweitage Woche anzupassen.
Beispiel: Urlaub 26 Tage
(26/5)*2 = 10,4
Das heißt du hast 10,4 tage Urlaub im Jahr.
Selbst in der Probezeit seht die Urlaub zu natürlich wieder Prozentual.
10,4 / 12 = 0,87 Tage
Das heißt du hast 0,87 Tage Urlaub pro Monat.
Die andere Sache ist, wie hält das der Arbeitgeber :?
Die Problematik hat gerade meine Frau!
Horst
horst_skoff
30.05.2008, 16:19
Also Ver.di hat sich dann doch mal gemeldet. Aber ohne Erfolg. Haben mich auf Gesetzestexte verwiesen und oder einen Rechtsanwalt.
Es sei denn ich wäre Mitglied in der Ver.di Gerwerkschaft.
Bin ich aber nicht, zu mindest nicht bei Ver.di.
Jetzt muss ich dort Nachfragen obwohl die nichts mit dem Einzelhandel zu tun haben.
Horst
Es sei denn ich wäre Mitglied in der Ver.di Gerwerkschaft.
Bin ich aber nicht, zu mindest nicht bei Ver.di. Na wenn du schon in einer Gewerkschaft bist, dann kannst du auch dahin gehen, die stellen dir so weit ich weiß einen Anwalt oder verweisen dich an einen. Kostet dich dann nichts.
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