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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Leistung nach Weiterbildung ?


Schueler
16.05.2008, 16:40
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Erhalt von Leistungen (Arbeitslosengeld, Hartz4,...).

Im Moment besuche ich noch eine Schule, an der ich in knapp zwei Monaten nach zwei Jahren Dauer eine Weiterbildung zum Techniker abschließen werde.
Da ich jetzt bereits seit längerer Zeit Bewerbungen schreibe und aber keine Zusage erhalte, frage ich mich, was wohl nach dieser Zeit passiert ?
Ich habe damals, also vor knapp zwei Jahren, meinen Job gekündigt um diese Vollzeitweiterbildung zu machen.

Hätte ich Anspruch aus Arbweitslosengeld bzw. Hartz4 wenn ich jetzt keinen Job bekomme ?
Bin 26 Jahre alt und wohne noch bei den Eltern.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Grüße!

Seebarsch
18.05.2008, 18:51
Hallo Schueler,:welcome:
Anspruch auf Alg 1 dürfte nicht bestehen, da hier die Anspruchsvoraussetzungen, 12 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre, nicht vorliegen.
Mithin müsste Alg 2 beantragt werden.
:confused: