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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf für Übergrößen aus dem Fachgeschäft?


Mausezahn
16.05.2008, 21:32
Ihr Lieben, ich überlege seit Tagen daran. Was meint ihr dazu?

Meine Älteste ist 15 Jahre alt und hat eine beachtliche Oberweite. Sie ist sogar so beachtlich, dass ich mit ihr in keinem normalen Geschäft BH´s kaufen kann. Ich bin also gezwungen, ins Fachgeschäft zu gehen, weil sie absolut keine gängige Größe mehr hat. So auch letzte Woche und ich habe für einen einzigen BH ihrer Größe mal eben schlappe 87 Euro bezahlt
Jeder von uns weiß, dass Frau nicht nur einen BH braucht. Schließlich sollte man sie wechseln und waschen :)
Daher überlege ich ernsthaft, ob ich nicht mal die Kostenübernahme bei der ARGE beantragen soll. Ich dachte, dass ich eine ärztliche Bescheinigung beifüge, dass sie diese riesige Oberweite hat und es daher notwendig ist, die dementsprechenden BH´s zu tragen. Schließlich hat sie bereits Probleme mit dem Rücken und wenn sie dann keine vernüftigen BH´s hat, wird es noch schlimmer.

Liebe Grüße
Mausezahn

restart
16.05.2008, 21:41
Hallo Mausezahn,

versuchen kann man es immer, aber ich denke, es wird wie bei Billen für Sehgeschädigte nur max. ein Darlehen geben.

Sicher könnte man auch (wobei sich auch meine Begeisterung da in Grenzen hielte) bei sozialen Einrichtungen nach gebrauchten BH's in Übergröße fragen. :(

ela1953
16.05.2008, 22:30
wenn sie bereits jetzt als 15jährige so starke Rückenbeschwerden hat, würde ich mal mit einem Arzt und der Krankenkasse reden

es ist zwar schon etliche Jahre her als meine Cousine deshalb eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse bezahlt bekam. Da war sie allerdings schon Anfang 20 und ausgewachsen

Vielleicht gibt es ja spezielle BHs, die von der Krankenkasse verschrieben werden.
Gibt ja auch Stützstrümpfe von der Kasse

fragi
17.05.2008, 10:04
Hallo Mausezahn,

leider muss ich mich restart anschließen, die ARGE wird stur sagen gibts nicht... sog. Kleidung für "Heranwachsende", damit ist wohl leider auch dies umfasst, fällt unter die Darlehnsregelung des §23 SGB II als unabweisbarer Bedarf.
Ich denke damit wird dir nicht viel geholfen sein, wenn du mind. 5 Stück bräuchtest und das dann in Raten abstottern sollst...

Daher würde ich mich Ela anschließen und mal den Arzt anhauen ob es da med. Möglichkeiten auch über die Krankenkasse gibt. Normalerweise sollte sich der Arzt da für eine Beratung auch mal Zeit nehmen.

Roady
17.05.2008, 11:41
@ Brustverkleinerung - bezweifle, dass Krankenkasse und Arzt da was befürworten, bevor die Person ausgewachsen ist.

Codeman
17.05.2008, 17:44
Vielleicht gibt es die Möglichkeit,dass die ARGE das unter so genannte SWL-Leistungen als Zuschuss zahlt.Einen Versuch ist es wert.

MfG
Codeman