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Tin90
16.05.2008, 22:20
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich stehe seit dem 31.07.08 in einem Beschäftigungsverhältnis (ca. 470€ - 900€ je nach Stundenzahl, Kopie lag über pünktlich beim Jobcenter vor).

Ich habe ende Juli 2007 Überbrückungsgeld beantragt (für einen Monat) da ich erst im darauf folgenden Monat das Geld von meiner Arbeit für den letzten Monat bekam. (ca 470€)

Als ich im darauf folgendem Monat wieder Geld bekam (550€) informierte ich Telefonisch das Jobcenter das ich das Geld wieder zurück überweisen möchte.

Man sagte mir, dass man sich nicht dafür verantwortlich fühle und nicht weiss was mann tun kann!!!

Bis zum 31.01.08 bekam ich jeden Monat 550€ (3700€ gesamt) vom Jobcenter überwiesen.
Da ich in dieser Zeit mit einer Mitbewohnerin eine Haushaltsgemeinschaft führte, die leider im Dezember 2007 zu ende ging musste ich mir eine neue Wohnung suchen.

Meiner Mitbewohnerin gehörten fast alle Möbel und Einrichtungsgegenstände d.h. ich musste für die neue Wohnung Möbel,ein Umzugsauto,die Kaution und die Malerarbeiten in der Alten Wohnung bezahlen.

Außerdem ich musste einen Führerschein machen um in meiner Firma zu bleiben (neue Verordnung für einen Betriebsführerschein , ich arbeite Am Flughafen)

Da ich gerade so viel verdiene um Miete und Essen zu Bezahlen, musste ich zwangsläufig das Geld des Jobcenters dafür benutzen ohne über irgendwas das Jobcenter in Kenntnis zu setzen.
Jetzt bekam ich natürlich einen Brief vom Amt das ich das Geld zu unrecht bezogen habe und zurück Zahlen soll.

Ich weiß nicht was ich machen soll da ich das Geld ja einfach ausgegeben habe für s.o. ein Bett,Kaution usw. .

Was soll ich jetzt tun und was kann ich tun um das Jobcenter davon in kenntnis dass ich das Geld dringend benötigte und nicht verprasst habe?

Durch den Umzug gab ich dummerweise dem Jobcenter (vergessen!!) keine neue Addresse und nun bekam ich Anfang Mai einen Brief wo drinsteht das ich mich bis zum 02.05.08 dazu äußern sollte.
Da der Brief wieder zurückgestellt wurde wegen unzustellbarkeit (Ich war ja schon in der neuen Wohnung) war er am 17.04.08 bereits abgestempelt.(sollten sie bis zum 02.05.08 nicht antworten entscheide ich nach Aktenlage)

Bitte helft mir ich habe angst vorm totalen Finanziellen Dilemma und Anwälten. (da ich noch nie hatte Schulden etc.
wie sieht es da mit einer Ratenzahlung aus?

Was soll ich tun?

mfg Tino Reimer

restart
21.05.2008, 01:07
Hallo Tino84,

Ich stehe seit dem 31.07.08 in einem Beschäftigungsverhältnis (ca. 470€ - 900€ je nach Stundenzahl, Kopie lag über pünktlich beim Jobcenter vor). Wenn ich mir dein Einkommen mal so anschaue, dann liegt die Vermutung nahe, dass dir eventuell noch ergänzendes ALG II zugestanden haben könnte und zustehen würde. Somit würde der Rückzahlungsbetrag doch etwas sinken.

Da ich in dieser Zeit mit einer Mitbewohnerin eine Haushaltsgemeinschaft führte, die leider im Dezember 2007 zu ende ging musste ich mir eine neue Wohnung suchen. Wie auch immer ihr das mit der Haushaltsgemeinschaft bei der ARGE hinbekommen habt, stellt sich hier die Frage ob es ihre Wohnung war und ob sie dich gekündigt hat. Ansonsten müsstest du schon mal genauer ausführen, wie hier die Zusammenhänge (Haushaltsgemeinschaft => "zu ende ging") erläutern.

Meiner Mitbewohnerin gehörten fast alle Möbel und Einrichtungsgegenstände d.h. ich musste für die neue Wohnung Möbel,ein Umzugsauto,die Kaution und die Malerarbeiten in der Alten Wohnung bezahlen. Das hättest du je nach Ablauf der ganzen Zusammenhänge vielleicht auch teilweise von der ARGE bekommen können. Ist aber nur nicht mehr zu ändern.

Da ich gerade so viel verdiene um Miete und Essen zu Bezahlen, musste ich zwangsläufig das Geld des Jobcenters dafür benutzen ohne über irgendwas das Jobcenter in Kenntnis zu setzen. Da ich davon ausgehe, dass dir ergänzendes ALG II zusteht, wird das sicher zum Problem. Die ARGE ist durch deinen eigenmächtigen Umzug nur max. zu der Miete verpflichtet, die dir vorher zustand.

Jetzt bekam ich natürlich einen Brief vom Amt das ich das Geld zu unrecht bezogen habe und zurück Zahlen soll. Sind denn darin dein Einkommen und die aktuelle Situation berücksichtigt?

Durch den Umzug gab ich dummerweise dem Jobcenter (vergessen!!) keine neue Addresse und nun bekam ich Anfang Mai einen Brief wo drinsteht das ich mich bis zum 02.05.08 dazu äußern sollte.
Da der Brief wieder zurückgestellt wurde wegen unzustellbarkeit (Ich war ja schon in der neuen Wohnung) war er am 17.04.08 bereits abgestempelt.(sollten sie bis zum 02.05.08 nicht antworten entscheide ich nach Aktenlage) Wann war überhaut dein Bewilligungszeitraum abgelaufen, ich fürchte mal im Januar?
Nun wenn du gar kein ALG II mehr beantragt hast, dann warst du nicht zur Mitteilung deiner neuen Adresse verpflichtet. Das sie ARGE den Brief dann nicht zustellen konnte ist dann Pech für die. Eine angemessene Zeit zum Antworten müssen sie dir trotzdem einräumen, auch wenn sie erst deine neue Adresse rausfinden mussten. Der Rückforderungsbescheid ist eine Folge der Entscheidung nach deiner Nichtantwort, würde ich vermuten.

Deine ganze Situation ist etwas unklar von dir dargestellt, so das man sich hier kein klares Bild machen kann. Ich denke, für dich wäre es am Besten, eine Beratungsstelle (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) in deiner Nähe aufzusuchen oder die Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz) beim Sozialgericht zu beantragen und dir dann einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen. Ich bin mir nur nicht sicher, inwieweit dein Einkommen bei der Beratungshilfe eine Rolle spielt. In jedem Fall solltest du einen von beiden Wegen umgehend gehen und dazu deine ganzen Unterlagen mitnehmen.

Tin90
21.05.2008, 16:05
Hi leute!
zu Zitat 2: Wir lebten in einer Haushaltsgemeinschaft und hatten beide einen Mietvertrag der dann von uns auch gekündigt wurde.
Sie besaß kein Geld mehr und ist dann zu ihrer Mutter gezogen.

Zu Zitat nr. 5 Sind denn darin dein Einkommen und die aktuelle Situation berücksichtigt?
Was ist damit gemeint?


Der Bewilligungszeitraum war vom 01.07.08 - 31.01.08
ALGII (Regelleistung) 2.429,00 €
Leistungen für Unterkunft und Heizung 1.271,00 €

Kurz zum letzten Punkt

Ich wollte nur Überbrückungsgeld, habe mehr bekommen, wollte es dann zurückgeben und hab es dann aber ausgegeben und weiss jetzt nicht was ich tun soll die eigentliche frage ist:

- Wie sieht es mit Ratenzahlung aus und wie hoch?
- Gefängnis?
- muss ich alles zahlen? (habe ja oft weniger verdient!)


mfg Tino84

restart
21.05.2008, 21:08
zu Zitat 2: Wir lebten in einer Haushaltsgemeinschaft und hatten beide einen Mietvertrag der dann von uns auch gekündigt wurde.
Sie besaß kein Geld mehr und ist dann zu ihrer Mutter gezogen. Davon ausgehend, dass du das mit der Haushaltsgemeinschaft richtig darstellst, sieht die Sache wie folgt aus.

Sie musste ja bis zum Ende des Mietvertrages (da ihr beide drauf standet) ihren Mietanteil selbst voll zahlen, auch wenn sie vielleicht schon eher ausgezogen ist.

Zu Zitat nr. 5 Sind denn darin dein Einkommen und die aktuelle Situation berücksichtigt?
Was ist damit gemeint?
Dein Bedarf sollte wie folgt aussehen (nach deinen Angabe):
347€ Regelleistung
207€ Dein Mietanteil
550€ Dein Bedarf

Dein Einkommen muss jeden Monat nach der jeweiligen Höhe angerechnet werden (in jedem Monat der Lohn, den du tatsächlich erhalten hast => Zuflußprinzip):
xxx€ Nettolohn
-100€ Grundfreibetrag
-xxx€ 20% Freibetrag vom Bruttolohn (100€-800€)
-xxx€ 10% Freibetrag vom Bruttolohn (801€-1200€)
xxx€ anrechenbares Einkommen

550€ Bedarf - xxx€ anrechenbares Einkommen = xxx€ ALG II-Anspruch in dem entsprechenden Monat. (siehe dazu auch Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii))

Ziehst du den errechneten Gesamt-ALG II-Anspruch aller Monate von den tatsächlich erhaltenen ALG II-Zahlungen ab, dann kommt das raus, was du noch zurückzahlen müsstest.


Der Bewilligungszeitraum war vom 01.07.08 - 31.01.08 Warum du einen Bescheid über 7 statt der üblichen 6 Monate hast, ist mir unklar. Sollte laut obiger Rechnung herauskommen, dass dir ab Februar auch noch weiter ergänzendes ALG II zugestanden hätte, dann hast du leider auf deinen Anspruch verzichtet, da du keinen Fortzahlungsantrag gestellt hast. Für das Laufende würde ich dies an deiner Stelle dann umgehend nachholen.

Ich wollte nur Überbrückungsgeld, habe mehr bekommen, wollte es dann zurückgeben und hab es dann aber ausgegeben Überbrückungsgeld macht nur Sinn, wenn dein Einkommen so hoch ist, dass du dadurch tatsächlich aus dem ALG II fällst. Sieht aber bei deinem Einkommen eher nicht danach aus.

- Wie sieht es mit Ratenzahlung aus und wie hoch? Die Ratenzahlung musst du dann beantragen/vereinbaren, wenn das mit der Höhe der Rückforderung wirklich geklärt ist. Erstes Gebot wäre aber erstmal, dass genau zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen. Daher empfehle ich dir dringenst den Gang zur Beratungsstelle, denn der Widerspruch hat ja nur 30 Tage zeit.

- Gefängnis? Wofür? Man kann Raten vereinbaren und betrogen hast du nicht.
- muss ich alles zahlen? (habe ja oft weniger verdient!) Schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Zahlen alle nochmal geprüft werden sollten.