bezerra
26.07.2006, 01:37
Also, ich habe da eine dringende Frage. Und zwar ist die Situation kompliziert, wie immer wenn es mit dem AA zu tun hat.
Also:
Ich war von 10.2005 - einschliesslich 08.2006 arbeitslos gemeldet. Im Jahr 2005 habe ich jedoch nebenbei gearbeitet und soviel verdient, dass ich nahezu alles ALG I zurückzahlen musste, da mein Verdienst deutlich über der Grenze lag. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, sich beim AA abzumelden, doch gleichzeitig begonn ich ein Projekt, mich selbstständig zu machen. Deswegen bin ich als arbeitslos gemeldet geblieben und habe den bürokratischen Aufwand auf mich genommen.
Für die Existenzgründung hatte ich mir einen wie sich im Nachhinein rausgestellt hat, schlechten Berater ausgesucht. Dieser liess sich viel Zeit, kümmerte sich kaum um mein Anliegen und aht die entsprechenden Unterlagen und Anträge erst etwa 9 Monate nach der Gründung (diese war im Sept. 05) an mich herausgegeben.
Meinen Antrag auf Ü-Geld habe ich Anfang Juni 2005 gestellt und dieser wartete nun auf Eingabe, da die notwendigen Stellungnahmen beigebracht werden mussten.
Weil mir das alles zu lange dauerte, bin ich am 01.09.05 zum Gewerbeamt und habe mich selbstständig gemacht. Der dortige Sachbearbeiter teilte mir mit, dass Meldungen an die AA automatisch durchgeführt würden, weshalb ich im Glauben war, das dies in Ordnung sei und so durchlaufen würde.
Im Juni 06 sendete ich dann die kompletten Unterlagen meines Beraters sowie meine kompletten finanziellen Verhältnisse der letzten 9 Monate seit der Gründung dem AA, woraufhin ich mit diversen Rückforderungen (ich habe noch bis Mitte Oktober ALGI erhalten) bombardiert wurde.
Aktueller Stand ist: Bussgeld 400€ und Rückforderung ca. 2600€.
Mein Problem ist nun, dass ich die Summe nicht auf einmal bezahlen kann und mindestens drei Monate brauche, um das Geld aufbringen zu können. Die Anfrage zu einer Ratenzahlung habe ich bereits ausgesendet und warte auf eine Antwort.
Mich würde nun interessieren, inwieweit mein Ü-Geld betroffen ist, da ich den Antrag wesentlich vor der Existenzgründung gestellt habe und auch die Ausarbeitungen meines Beraters umfangreich genug waren.
Insgesamt ist zu sagen, dass dieser Kram meine ganze Gründung überflüssig macht da ich jetzt quasi zahlungsunfähig bin. Würde mir also noch Ü-Geld zustehen, so wäre dies eine Farce.
Was für Möglichkeiten bleiben?[/url]
Also:
Ich war von 10.2005 - einschliesslich 08.2006 arbeitslos gemeldet. Im Jahr 2005 habe ich jedoch nebenbei gearbeitet und soviel verdient, dass ich nahezu alles ALG I zurückzahlen musste, da mein Verdienst deutlich über der Grenze lag. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, sich beim AA abzumelden, doch gleichzeitig begonn ich ein Projekt, mich selbstständig zu machen. Deswegen bin ich als arbeitslos gemeldet geblieben und habe den bürokratischen Aufwand auf mich genommen.
Für die Existenzgründung hatte ich mir einen wie sich im Nachhinein rausgestellt hat, schlechten Berater ausgesucht. Dieser liess sich viel Zeit, kümmerte sich kaum um mein Anliegen und aht die entsprechenden Unterlagen und Anträge erst etwa 9 Monate nach der Gründung (diese war im Sept. 05) an mich herausgegeben.
Meinen Antrag auf Ü-Geld habe ich Anfang Juni 2005 gestellt und dieser wartete nun auf Eingabe, da die notwendigen Stellungnahmen beigebracht werden mussten.
Weil mir das alles zu lange dauerte, bin ich am 01.09.05 zum Gewerbeamt und habe mich selbstständig gemacht. Der dortige Sachbearbeiter teilte mir mit, dass Meldungen an die AA automatisch durchgeführt würden, weshalb ich im Glauben war, das dies in Ordnung sei und so durchlaufen würde.
Im Juni 06 sendete ich dann die kompletten Unterlagen meines Beraters sowie meine kompletten finanziellen Verhältnisse der letzten 9 Monate seit der Gründung dem AA, woraufhin ich mit diversen Rückforderungen (ich habe noch bis Mitte Oktober ALGI erhalten) bombardiert wurde.
Aktueller Stand ist: Bussgeld 400€ und Rückforderung ca. 2600€.
Mein Problem ist nun, dass ich die Summe nicht auf einmal bezahlen kann und mindestens drei Monate brauche, um das Geld aufbringen zu können. Die Anfrage zu einer Ratenzahlung habe ich bereits ausgesendet und warte auf eine Antwort.
Mich würde nun interessieren, inwieweit mein Ü-Geld betroffen ist, da ich den Antrag wesentlich vor der Existenzgründung gestellt habe und auch die Ausarbeitungen meines Beraters umfangreich genug waren.
Insgesamt ist zu sagen, dass dieser Kram meine ganze Gründung überflüssig macht da ich jetzt quasi zahlungsunfähig bin. Würde mir also noch Ü-Geld zustehen, so wäre dies eine Farce.
Was für Möglichkeiten bleiben?[/url]