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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung wegen verspäteter Meldung bei Existenzgründung


bezerra
26.07.2006, 01:37
Also, ich habe da eine dringende Frage. Und zwar ist die Situation kompliziert, wie immer wenn es mit dem AA zu tun hat.

Also:
Ich war von 10.2005 - einschliesslich 08.2006 arbeitslos gemeldet. Im Jahr 2005 habe ich jedoch nebenbei gearbeitet und soviel verdient, dass ich nahezu alles ALG I zurückzahlen musste, da mein Verdienst deutlich über der Grenze lag. Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, sich beim AA abzumelden, doch gleichzeitig begonn ich ein Projekt, mich selbstständig zu machen. Deswegen bin ich als arbeitslos gemeldet geblieben und habe den bürokratischen Aufwand auf mich genommen.

Für die Existenzgründung hatte ich mir einen wie sich im Nachhinein rausgestellt hat, schlechten Berater ausgesucht. Dieser liess sich viel Zeit, kümmerte sich kaum um mein Anliegen und aht die entsprechenden Unterlagen und Anträge erst etwa 9 Monate nach der Gründung (diese war im Sept. 05) an mich herausgegeben.

Meinen Antrag auf Ü-Geld habe ich Anfang Juni 2005 gestellt und dieser wartete nun auf Eingabe, da die notwendigen Stellungnahmen beigebracht werden mussten.

Weil mir das alles zu lange dauerte, bin ich am 01.09.05 zum Gewerbeamt und habe mich selbstständig gemacht. Der dortige Sachbearbeiter teilte mir mit, dass Meldungen an die AA automatisch durchgeführt würden, weshalb ich im Glauben war, das dies in Ordnung sei und so durchlaufen würde.

Im Juni 06 sendete ich dann die kompletten Unterlagen meines Beraters sowie meine kompletten finanziellen Verhältnisse der letzten 9 Monate seit der Gründung dem AA, woraufhin ich mit diversen Rückforderungen (ich habe noch bis Mitte Oktober ALGI erhalten) bombardiert wurde.

Aktueller Stand ist: Bussgeld 400€ und Rückforderung ca. 2600€.

Mein Problem ist nun, dass ich die Summe nicht auf einmal bezahlen kann und mindestens drei Monate brauche, um das Geld aufbringen zu können. Die Anfrage zu einer Ratenzahlung habe ich bereits ausgesendet und warte auf eine Antwort.

Mich würde nun interessieren, inwieweit mein Ü-Geld betroffen ist, da ich den Antrag wesentlich vor der Existenzgründung gestellt habe und auch die Ausarbeitungen meines Beraters umfangreich genug waren.

Insgesamt ist zu sagen, dass dieser Kram meine ganze Gründung überflüssig macht da ich jetzt quasi zahlungsunfähig bin. Würde mir also noch Ü-Geld zustehen, so wäre dies eine Farce.

Was für Möglichkeiten bleiben?[/url]

barca
27.07.2006, 00:19
ich habe auch überbrückungsgeld beantragt, mein berater war aber echt nett und hat mich sozusagen gut betreut, bisher habe ich auch noch kein ok. aber ich hoffe, es wird nicht wie bei dir.
konzept,stellungnahme und gewerbeanmeldung müßen zum selben datum ausgestellt sein, sonst wird der antrag abgelehnt.

hier noch ein gesetzestext, der teufel steckt im detai:

Arbeitslose dürfen durchaus nebenbei arbeiten. Allerdings darf die Nebentätigkeit nur weniger als 15 Stunden in der Woche betragen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

Das Einkommen aus einer Nebentätigkeit wird unter bestimmten Voraussetzungen auf das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Dabei werden Freibeträge berücksichtigt, wobei jedoch mindestens 165 Euro monatlich anrechnungsfrei sind.

Wichtig ist, jede Nebentätigkeit – auch Mini-Jobs – müssen der Agentur für Arbeit angezeigt werden.

du schilderst hier einen echten horrorfall, aber das arbeitsamt ist wie jede versicherung, kassieren und wenns ums auszahlen geht, dann wird alles versucht um den anderen ein bein zu stellen.
mein tip an dich, versuche als selbstständiger dem staat keinen cent zu schenken,dieser staat gehört beschissen.
gruss
barca

Seebarsch
30.07.2006, 18:39
Sie geben an, dass Sie Ihren Antrag auf Überbrückungsgeld Anfang Juni 2005 gestellt haben. Wenn das so ist, muss das bei der Arbeitsagentur doch aktenkundig sein ! Mithin sind Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen und können für die Überzahlung kein Bußgeld bekommen !
Gegen den Bußgeldbescheid würde ich an Ihrer Stelle sofort unter Hinweis auf den Sachverhalt einen schriftlichen (nachweisbar) Einspruch einlegen !
Um die Erstattung des Arbeitslosengeldes kommen Sie wahrscheinlich nicht mehr herum. Allerdings könnten Sie ja mal nachfragen, ob das noch zu zahlende Überbrückungsgeld mit dem überzahlten Arbeitslosengeld ( gleich hoch) verrechnet werden kann. Dann sind Sie zumindest die Schulden bei der Agentur los !!!
:evil: 8) :evil:

bezerra
03.08.2006, 13:42
Doch ich glaube, den Fehler gemacht zu haben alles ganz ehrlich anzugeben gemäss dem Motto, dass aus ehrlichem Verhalten kein Unrecht entstehen kann. Offensichtlich stimmt dies nur eingeschränkt.

Sehe es aber genauso, dass es mit dem Ü-Geld verrechnet werden kann.

Die Nebenjobregel habe ich berücksichtigt und mir ist klar, dass sich dadurch mein Anspruch auf Ü-Geld deutlich verringert. Mir war es allerdings für meinen Lebenslauf wichtiger, wenigstens keine deutliche Lücke zu haben da die Stelle die ich hatte schon recht gut (nur schlecht bezahlt) war. Mit Geld kann man das nachher kaum ausgleichen, sollte man sich doch mal wieder bewerben.

Ach ja, der Staat macht die Dinge schon sehr, sehr kompliziert. Wenn das alles nicht wäre würde hierzulande wahrscheinlich auch eine Menge mehr laufen. Mir geht´s einfach nur auf den Sack.