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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AGH zur Gewichtsreduktion?


Dino2208
17.05.2008, 01:02
Hallo an alle,

ist mein erster Beitrag aber es brennt mir auf der Seele:

Zu mir: Im letzten Jahr habe ich nach ca. 10-monatiger Arbeitslosigkeit wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Leider währte diese nur bis zum 1. Februar und ich stand wieder auf der Straße.

Ich habe dann meinen Restanspruch auf ALG I aufgebraucht und musste im Anschluss ALG 2 beantragen.

Erster Tag bei der ARGE (Ende März):
Vorstellung bzw. Erstantragstellung bei der zuständigen Bearbeiterin. Sehr freundlich. Im Anschluss wurde ich sofort an eine Kollegin verwiesen die mich auf eine Sofortmaßnahme ansprach. Das übliche Bewerbertraining. Wir sprachen über meinen Bedarf und das ich die Wahl hätte da ich aus ALG I komme und somit nicht zwingend an einer Sofortmaßnahme teilnehmen muss. Da ich über gute PC- Kenntnisse verfüge, weiß wie man Bewerbungen schreibt und auch ansonsten keinen Bedarf sah haben wir uns drauf geeinigt mich nicht zu dieser Maßnahme zu entsenden (ich empfand es als Steuerverschwendung).

Zweiter Tag bei der ARGE (Mitte April):
Erstes Gespräch mit meinem zuständigen "Vermittler". Er sprach sehr langsam, hatte ein eher kindliches Schriftbild und beim Lesen musste er jedes Schriftstück trotz Brille ca. 10 cm vor sein Gesicht halten. Man kann sich vorstellen welch behütetes Gefühl in mir aufkam, denn da saß ja jemand wirklich Kompetentes. Nun, er klärte mich über meine Pflichten auf und dann entließ er mich wieder (meine mitzubringenden Bewerbungsunterlagen hat er sich erst angesehen als ich ihn drauf ansprach).

Dritter Tag bei der ARGE (Anfang Mai):
Aufgrund des Arbeitgebers meiner Partnerin hat es sehr lange gedauert alle Unterlagen beizubringen. Endlich aber konnte ich den Antrag abgeben. Freundliche Dame, alles super.

Vierter Tag bei der ARGE (zwei Tage später):
Wieder der gleiche wie beim zweiten Tag. Mein "Betreuer". Einstieg in das Gespräch war das er wissen wollte wie es um meinen Antrag steht (hallo Telefon??). Nach einigem Gefasel fing er dann mit einer Sofortmaßnahme an mit der meine Verfügbarkeit überprüft werden solle. Die ARGE wäre verpflichtet mir diese anzubieten. Meine Rückfrage ob dies denn nicht optional wäre (siehe Tag 1) wurde beantwortet mit "Regeln ändern sich". Meine Frage ob er nicht etwas Anspruchvollers hätte wurde mit nein beantwortet. Nun gut, jetzt also 4 Wochen Bewerbertraining...

Dann holte er den Hammer raus: Bei uns in der Stadt gäbe es jetzt eine Arbeitsgelegenheit, einen sog. Kletterpark (der soll gebaut werden). Da ihm ja aufgefallen wäre das ich etwas übergewichtig bin (wie nur??) würde er mich dort nach Genehmigung des Antrages anmelden. Die Maßnahme wäre speziell für übergewichtige "Kunden" und man würde dort durch einen Physio und einen Orthopäden betreut. Da ich ja verpflichtet würde meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (durch Gewichtsreduktion) zu verbessern müsse ich dies wahrnehmen.

Nach diesem Besuch war ich etwas sprachlos. Bewerbertraining, ok. Den Sinn kann man ja noch irgendwie herleiten. Aber:

1. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, habe nie einen handwerklichen Beruf ausgeübt und soll jetzt einen Kletterpark bauen? Wo ist da denn das Fördern?
2. Ich bin seit dem 1. Februar arbeitslos, gibt es niemanden den man eher mal fordern sollte??
3. Gehört es nicht zu meinem Selbstbestimmungsrecht welches Gewicht ich mit mir rumschleppe so lange es mein bisheriges Tätigkeitsfeld nicht beeinflusst? Woher hat dieser Mensch die Kompetenz dies überhaupt zu beurteilen?

Ok, beim ersten Gespräch fand ich ihn ja noch ganz tuffig in seiner Art wie unbeholfen er beim Schreiben und Lesen war. Aber nach dem zweiten Gespräch frage ich mich ob er mich gängeln will. Ich sehe da keine Verhältnismäßigkeit der Mittel, davon abgesehen das ich nun auch gefördert werden will...

Was meint ihr??

ela1953
17.05.2008, 12:18
Bei uns in der Stadt gäbe es jetzt eine Arbeitsgelegenheit, einen sog. Kletterpark (der soll gebaut werden). Da ihm ja aufgefallen wäre das ich etwas übergewichtig bin (wie nur??) würde er mich dort nach Genehmigung des Antrages anmelden. Die Maßnahme wäre speziell für übergewichtige "Kunden" und man würde dort durch einen Physio und einen Orthopäden betreut. Da ich ja verpflichtet würde meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (durch Gewichtsreduktion) zu verbessern müsse ich dies wahrnehmen.


Fand ich beim Lesen gut - dachte, der meldet dich dann im Kletterpark an (sparst somit die Gebühr eines Fitnessstudios) du sollst dann dort deine körperliche Leistungsfähigkeit verbessern und durch sportliche Aktivitäten dein Gewicht reduzieren. Besonders durch die Betreuung von Physiotherapeut und Orthopäde wäre das auch für mich mit meinem chronischen Lendenwirbelsäulensyndrom und Kniearthrose durchaus erstrebenswert.

Aber: ich hab noch nie gehört, dass man durch den Bau eines solchen Kletterparks abnimmt und durch die o.g. Therapeuten betreut wird. Das Verletzungsrisiko für Laien ist doch viel zu groß.

Roady
17.05.2008, 14:19
Aber ne geile Art, jemandem nen EEJ aufs Auge zu drücken, ihm dafür nix bezahlen zu müssen und sich noch den ganzen Streß von wegen warum EEJ ohne andere Wege probiert zu haben, bzw. die Diskussion ob die Arbeit zusätzlich ist, oder nicht.
Der SB ist ja ein echter Fuchs, der mit allen Wassern gewaschen ist.

Ich würd da sofort mitmachen und nach 5 Minuten Arbeit mit dem RTW aufm Weg in die nächste BGU sein.

Marsleuchte
17.05.2008, 14:49
Tja die ALG II´ler werden besser, warum sollten dann die SB´s nicht nachziehen um billige Arbeitskräfte so einzusetzen das man Geld einsparen kann und es auch noch vorlebt wie man Arbeitsplätze zerstört.

:Respekt: ich denke da wird so langsam die jüngere und pfiffigere Generation den Alten zeigen wollen wie man was umsetzen will und es auch handhabt.
Auch bei uns im LRA sind die Sachbearbeiter so jung und haben nicht einmal Ihr Studium beendet so das Sie einmal im Monat vertreten werden müssen weil sie zur Uni müssen.

Gruß Marslicht

fragi
17.05.2008, 16:31
:Respekt: ich denke da wird so langsam die jüngere und pfiffigere Generation den Alten zeigen wollen wie man was umsetzen will und es auch handhabt.
Auch bei uns im LRA sind die Sachbearbeiter so jung und haben nicht einmal Ihr Studium beendet so das Sie einmal im Monat vertreten werden müssen weil sie zur Uni müssen.

Nana... ich möchte aber keine Veralgemeinerungen... ich gehöre leider auch zu dieser teils doch sehr "verdummten" Generation. :engel:


Aber mal zum Thema:

Gibts dazu ne EIngliederungsvereinbarung oder ist das nur ne normale Zuweisung?

Rotkäppchen
17.05.2008, 16:55
Ich vermute mal, der hat neue EEJobs reinbekommen und hat dabei an dich gedacht, weil er sein anderen "Leute" alle verplant hat. Bei dem Argument fiel ihm nichs besseres als das "Übergewicht" ein.

Schließe mich der Frage von Fragi an: Hast du eine EGV vorgelegt bekommen, oder gar unterschrieben? Hast du die Zuweisung für diesen Job schriftlich?

Der Job gehört abgewiesen. Die EEJobs sind für Leute gedacht, die schon länger arbeitslos sind und nichts finden können. Um hier weiterzuhelfen, müsste man aber diese Unterlagen sehen. Meistens sind sie nicht ok und lassen sich leicht abweisen.

Marsleuchte
17.05.2008, 17:29
Nana... ich möchte aber keine Veralgemeinerungen... ich gehöre leider auch zu dieser teils doch sehr "verdummten" Generation. :engel:


Natürlich Anwesende ausgenommen!:loll:

Dino2208
17.05.2008, 18:30
Der SB hat es mir nur angekündigt. Mehr konnte er nicht machen da mein Antrag noch nicht durch ist.

Dieses Bewerbertraining... bitte... sind zwar Steuergelder aber dann schaukel ich mir eben 4 Wochen lang die ...

Aber der 1-Euro-Job... egal ob selbst bauen oder dort sport treiben... ich sehe es eben auch so das diese Jobs etwas für Empfänger sind die deutlich länger als 3 Monate arbeitslos sind.

Was mein Übergewicht angeht muss er mir erst einmal nachweisen das ich dadurch benachteiligt werde bzw. das ich dadurch schwerer einen Job finde.

Der entsprechende Absatz im SGB bezieht sich für mich auf die Verbesserung der beruflichen Qualifikation. Da ich aus dem Bürobereich komme ist körperliche Leistungsfähigkeit da nicht so gefordert.

fragi
17.05.2008, 18:33
@ Dino

sooo einfach ist das auch nicht.

Im SGB II Bereich musst du dich auf alles bewerben, auch berufsfremd, also nichtnur ins Büro.

Der SB könnte auf die Idee kommen, das übergwicht als vermittlungshemmnis hinzustellen, wodurch du dich auf gewisse Jobs nicht bewirbst...

Ohne eine Zuweisung bzw. ne Einglv kann man noch gegen nichts vorgehen!

Marsleuchte
17.05.2008, 18:38
.Aber der 1-Euro-Job... egal ob selbst bauen oder dort sport treiben... ich sehe es eben auch so das diese Jobs etwas für Empfänger sind die deutlich länger als 3 Monate arbeitslos sind.


Entscheidend ist hier nicht die Dauer wie lange man arbeitlos ist, entscheidend ist die Arbeitslosenquote in Deinem Einzugsgebiet.
Sollte der natürlich recht niedrig sein, dann ist es jenen egal wie lange wer arbeitslos ist, denn Ihnen geht es dann darum Kosten zu sparen und billig was auf die Beine zu stellen was man später in der Presse in den Himmel heben kann.
Natürlich wird hier nicht mit erwähnt auf welche Art und Weise dieses Projekt auf die Beine gekommen ist.

Und ein weiterer Vorteil ist ja der, wenn Du noch nichts so lange arbeitslos bist, dann bist noch nicht so aus der Übung und demzufolge noch leistungsfähiger als einer wo länger Zuhause ist. :engel::cool:

Gruß Marslicht

Dino2208
17.05.2008, 21:22
Im SGB II Bereich musst du dich auf alles bewerben, auch berufsfremd, also nichtnur ins Büro.


Das ist natürlich richtig. Allerdings ist es eher eine theoretische Chance, denn wenn ich schon im erlernten Bereich arbeitslos bin, wieso sollten meine Chancen im berufsfremden Bereich höher sein?

Ich mein, müssen jetzt alle ALG II- Empfänger anstreben die körperlichen Bedingungen eines Elite- Soldaten zu erfüllen weil man sich dort ja theoretisch bewerben müsste?

Irgendwann wird die Argumentation des SB ja nun wirklich etwas zu abstrakt.

fragi
17.05.2008, 21:43
Ich mein, müssen jetzt alle ALG II- Empfänger anstreben die körperlichen Bedingungen eines Elite- Soldaten zu erfüllen weil man sich dort ja theoretisch bewerben müsste?

Nein das sicherlich nicht... aber in diesem Bereich wird das SGB von den "Hemmnissen" geprägt...
Das bedeutet, du könntest damit vielleicht gehindert sein, einen Bürojob im Fitnessstudio zu bekommen, da dort andere vorstellungen herrschen.

Ob das einer Diskriminierung gleichkommt oder nicht ist dort erstmal hinfällig, denn es könnte ja indirekt auch dich hindern dich zu bewerben.
So jedenfalls könnte er argumentieren... Hier muss man auf die Wortwahl aufpassen, und dann einzeln was dagegen tun.

Daher solltest du im nächsten gespräch am Besten mal nen paar Notizen machen meiner Meinung nach... :)

Und was machen kann man erst gegen ne EGV oder ne Zuweisung im einzelnen.

Wichtig: Unterschreib nichts vor Ort, das musst du nicht. Du kannst es jederzeit zuhause prüfen und auch dann dahin schicken!

Rotkäppchen
17.05.2008, 21:58
Entscheidend ist hier nicht die Dauer wie lange man arbeitlos ist, entscheidend ist die Arbeitslosenquote in Deinem Einzugsgebiet.


Hier widerspreche ist. § 16 SGB II sagt, dass die EEJobs für Leute sind, "die keine Arbeit finden können". Daraus schließe ich, dass man schon länger arbeitslos sein muss und irgendwie schwer vermittelbar ist. Das ist hier nicht der Fall.

Außerdem sollen diese Jobs "in Arbeit bringen", und in der EGV soll die Integrationsstrategie sichtlich sein. Wenn das Ziel der EGV und des EEJobs die Gewichtsreduktion ist, :patsch:, wo sind wir hier denn angelangt? Was meinst du wohl, was ein Richter dazu sagt!

Sicher kann man einen Leistungsempfänger "irgendwohin" vermitteln, aber nicht sofort. Erst wenn sich erweist, dass man in seinem Beruf, oder in artsverwandten Berufen, nichts für ihn findet, greift man auch auf andere Sorte Jobs über. Für was macht man denn sonst das Profiling?

Dass das Amt so allerlei probiert und dabei auch noch ziemlich inkompetent ist (und ich halte dieses "Angebot für einen EEJ" für eine inkompetente Vermittlung), ist ja bekannt. Trotzdem dürfen die auch nicht alles. Noch haben wir Gesetze und das Sozialgericht ist kostenlos.

Marsleuchte
18.05.2008, 07:02
Außerdem sollen diese Jobs "in Arbeit bringen", und in der EGV soll die Integrationsstrategie sichtlich sein. Wenn das Ziel der EGV und des EEJobs die Gewichtsreduktion ist, :patsch:, wo sind wir hier denn angelangt? Was meinst du wohl, was ein Richter dazu sagt!


Tja Rotkäppchen, ich weiß nicht ob Du schon einmal eine Klage vor dem SZ gemacht hast oder ob ein Verfahren läuft.
Wenn eines von beiden zutrifft, sollte Dir auch klar sein das es einen Richter nicht juckt und die Gesellschaft schon mal garnicht was in einem Gesetz steht. man ist auch hier den Launen einiger Personen ausgesetzt.
Den ALG II - Trägern ist bewußt das von 100 Leuten 1 klagt und ob der die Ausdauer hat es durch zu ziehen ist fraglich.
Ich weiß wovon ich Rede, ich selber habe 1 Klage gewonnen, 4 am laufen (seit 1 Jahr) plus ein Eilantrag wo ich seit 8 Wochen mal auf einen Beschluss warte denn bei mir türmen sich Mahnungen, Rechnungen von meinem Krankenhausaufenthalt und zum Teil noch uneingelöste Rezepte und das alles ist lebenswichtig für mich und wurde sogar schriftlich per Eidesstatt von mir erklärt.
Wenn juckt es? Nicht einmal Nachbarshund der immer das Katzenfutter meines katers frisst.

Sicher kann man einen Leistungsempfänger "irgendwohin" vermitteln, aber nicht sofort. Erst wenn sich erweist, dass man in seinem Beruf, oder in artsverwandten Berufen, nichts für ihn findet, greift man auch auf andere Sorte Jobs über. Für was macht man denn sonst das Profiling?


Das Thema Profiling ist ja auch so eine Auslegungssache, in den Dienstanweisungen heisst es zwar: es sollte minimum 30 min dauern, maximum 1 Stunde und wenn länger ist es auch ok.
In einer der Stellungnahmen von meinem ALG II-Trager an das SZ stand auch drin das man mit mir ein super mega geiles Profiling gemacht hat.
Ja aber mein Profiling besteht darin, das ich mir monatlich mein Auszahlungsschein für meine Leistung abholen kann.
Dauer von meinem monatlichen Profiling abzüglich der Zeit wo ich noch einmal auf das WC muß geschlagene 5 min.


Gruß Marslicht

Rotkäppchen
18.05.2008, 16:05
Obwohl man meinen könnte, dass wir in einem Land ohne Gesetze leben und so allerlei probiert wird und geschehen ist, kann man sich vor allem bei EEJobs relativ gut wehren, sofern man nicht alles mit sich machen lässt. Gegen verkehrte Vermittlungsvorschläge übrigens auch, zumindest am Anfang. Wenn du immer von "wen juckts was im Gesetz steht", bei EEJobs von der Abhängigkeit der "Arbeitslosenquote im Einzugsgebiet" sprichst, von den "Launen einiger Personen", von "nicht richtig gemachten Profilings", dann nimmst du machst du einen, der frisch in ALG II fiel, mutlos. Und ausgerechnet Mut ist das, was er jetzt am meisten braucht.

Es ist alles schwer und sehr nervig, es geht aber, wenn man Mut hat und ein wenig riskiert. Sehe es als Herausforderung, als ein "Lernen für das Leben".

Ich musste bisher nur einen Prozess führen, den ich auch gewonnen habe. Bei allen anderen Problemen hat das Amt immer wieder, als Klage eingereicht wurde, verhandelt. Meine Forderungen waren aber immer fair und ich habe mir immer nur das geholt, was eindeutig im Gesetz stand. Es hat für das Amt nie ein Ausweichen gegeben.

Marsleuchte
18.05.2008, 16:49
Obwohl man meinen könnte, dass wir in einem Land ohne Gesetze leben und so allerlei probiert wird und geschehen ist, kann man sich vor allem bei EEJobs relativ gut wehren, sofern man nicht alles mit sich machen lässt. Gegen verkehrte Vermittlungsvorschläge übrigens auch, zumindest am Anfang. Wenn du immer von "wen juckts was im Gesetz steht", bei EEJobs von der Abhängigkeit der "Arbeitslosenquote im Einzugsgebiet" sprichst, von den "Launen einiger Personen", von "nicht richtig gemachten Profilings", dann nimmst du machst du einen, der frisch in ALG II fiel, mutlos. Und ausgerechnet Mut ist das, was er jetzt am meisten braucht.

Es ist alles schwer und sehr nervig, es geht aber, wenn man Mut hat und ein wenig riskiert. Sehe es als Herausforderung, als ein "Lernen für das Leben".


Da stimme ich Dir schon zu und den Mut sollte sich keiner nehmen lassen, es geht einfach darum das auch mal aufgezeigt wird was passieren könnte. Es wurde oft genug hier gesagt das bei uns "in Ländle" die Uhren anderst ticken und so wird es dann wohl auch sein.
Aber kurz gesagt, ich rate jedem es zu versuchen, denn nur der Versuch macht klug und es kann zum Schluss keiner sagen "warum hast Du es nicht einmal versucht".


Ich musste bisher nur einen Prozess führen, den ich auch gewonnen habe. Bei allen anderen Problemen hat das Amt immer wieder, als Klage eingereicht wurde, verhandelt. Meine Forderungen waren aber immer fair und ich habe mir immer nur das geholt, was eindeutig im Gesetz stand. Es hat für das Amt nie ein Ausweichen gegeben.

Weist Du bei einem derzeitgen Streitgegenstandswert von knapp 10.000,- EURO wird es dann schon extrem nervig wenn man immer mehr und immer mehr merkt was man eigentlich eingebüst und dafür für Opfer bringen mußte obwohl es einem nach dem Gesetz her zugestanden hätte.
Und es wird und wird nicht weniger und man merkt täglich aufs neue das man hier versucht die breite Masse zu verdummen und für blöd zu verkaufen nur weil man festgestellt hat, dass ALG II doch nicht die erwünschten Einsparungen gebracht haben und eher das Gegenteil bewirken.
Deswegen ist dieses Forum so wichtig und die darin ausgetauschten Erfahrungen kann man gut umsetzen weil es ja im Grunde doch um ein und dass selbe Gesetz geht.

Gruß Marslicht