Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein ALG wegen weil keine Kur beantragt wurde
Hallo, wir haben ein grosses Problem. Hoffe das ich es in kurzen Worten zusammenbekomme. Also, meine 2 Töchter und ich beziehen ALG. Meine älteste Tochter und ich haben ein psychisches Problem, das sich über Jahre durch meinen Mann aufgebaut hat. Habe mich aber vor 5 Mon. von ihm getrennt. Durch dieses Problem, konnten wir nicht mehr unter Menschen. Wir werden von Ärzten unseres Krankenhauses betreut.
Das Arbeitsamt verlangte aber ein Gutachten. Also kam der zuständige Arzt vom hiesigen Gesundheitsamt. Er hat meine Tochter und mich einmal gesehen. Er meinte meine Tochter müsse eine Kur beantragen. Dies hat er auch in seinem Gutachten der Arge mitgeteilt. Er meinte aber noch, dafür habe ich auch Zeugen, wenn er sehen würde das wir uns selber bemühen, würde er von einer Kur absehen.
Mittlerweile haben wir uns soweit wieder hochgeschafft, das wir wieder in die Stadt zum einkaufen können. Also bemühen wir uns ja, und es wird ja immer besser, aber das geht bei diesen Panikatacken halt nur Schritt für Schritt.
Da also meine Tochter keine Kur beantragt hat, wurde ihr jetzt zum 1.8.06, das Arbeitslosengeld gesperrt.
Ich bekomme auch nur 100,-- Euro im Monat, da ich noch Schulden abgezogen bekomme, die mein Mann mir hinterlassen hat.
Also hätten wir jetzt mit dem Geld meiner jüngsten Tochter zusammen ca.
299,-- Euro.
Wir leben sowieso am Existenzminimum und es gibt Tage, da haben wir nichts zu essen.
Aber das stört ja unsere Bürokraten nicht.
Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob das rechtlich ist, was die Arge da macht.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, denn wie soll man da gesund werden, wenn jeden Tag wieder neue Probleme hinzukommen.
Lieben Gruss Shanna
Hallo Shanna,
beziehen Sie beide ALG oder ALG2?
mit der Kur hätte Ihre Tochter dem Amt gegenüber nachweisbar gezeigt das Sie willens ist wieder arbeitsfähig zu werden.
- der Tatbestand das der damalige Arzt sagte man könne von einer Kur abraten wenn man sich selber wieder "hochrappele", müßte, dann schnellstens ärztlicherseits nachgewiesen werden, und dem Amt vorgelegt werden. ( ich würde das Amt auf die Aussage des Arztes hinweisen und auf eine neue Begutachtung bestehen, die dann eine Besserung und das weitere unnötigsein einer Kur feststellen sollte, b.z.w. arbeitsfähigkeit bescheinigt)
damit wäre dann die Möglichkeit einer Weitergewährung von Leistungen gesichert.
- vieles was von Amts wegen geschieht ist als rechtlich fragwürdig anzusehen, doch Sie machen es trotzdem. Und da das Amt nach Aktenlage entscheidet, und da nichts passiert ist das nachweist das Ihre Tochter sich bemüht hat, oder zur Kur gegangen ist denke ich das Amt kann das so machen.
- meines Wissens nach.
MfG
border
Die Ägypter
26.07.2006, 17:00
Ergänzend zu dem, was Border völlig korrekt feststellt...
geht es der AA auch um den sog. "Krankheitsgewinn", die der Gutachter hier ja quasi indirekt bescheinigt hat...
Dazu hättet ihr mindestens nachweisbar ambulante Therapieformen anleiern müssen (Wartelisten Therapeuten) - und das nachweisbar...
Eine Soziale Phobie heilt auch nicht mal so eben aus... Es ist nicht damit getan sich unter Schweißausbrüchen zum Einkaufen aufzuraffen - außerdem können die Symptome immer wieder aufflackern - und irgendwann kommt dann die Angst vor der Angst = Panikattacken und damit ist nicht zu spaßen.
Wenn ihr ambulant von Ärzten einer Klinik betreut werdet - inwieweit ist dann deren Meinung in die Gutachten und Bewertung eingeflossen? Wie sieht diese ambulante Betreuung genau aus - nur medikamentös - oder in Form von Therapie - wie regelmäßig ist diese Betreuung etc. pp. Ist das überhaupt bekannt - also der AA/ArGe - und in welcher Form bekannt - habt ihr die Ärzte schriftlich von der Schweigepflicht entbunden oder gegenüber der ArGe/AA analog Verzichtserklärungen unterschrieben?
Hallo, erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde so gut es geht Eure Fragen beantworten:
Also, wir beziehen ALG2.
Dann zu unserer Krankheit. Wir haben diese schon 2 Jahre und kamen in dieser Zeit nicht mal bis vor unsere Tür. Und es sind Panikattacken unter denen wir leiden. Ich denke dafür das sich diese Krankheit bei uns so sehr ausgebreitet hat, muss man auch kleine Schritte sehen, und ich sehe darin einen Schritt, das wir wieder fähig sind zum einkaufen zu gehen.
Desweiteren sind wir in einer Therapie hier in unserem Krankenhaus.
Aber das ist es ja, der Amtsarzt vom Gesundheitsamt wurde beauftragt das Gutachten zu erstellen. Und wie gesagt, er hat uns zweimal gesehen, wobei die Ärzte die uns betreuen ja über unsere Situation Bescheid wissen.Aber ein Gutachten vom Krankenhaus akzepziert die ARGE nicht.
Der Amtsarzt hat halt bescheinigt, das meiner Tochter eine Kur zuzumuten wäre.
Klar, man stirbt ja auch nicht an dieser Krankheit, es spielt sich halt alles im Kopf ab, und man wird ja daher auch nicht als körperlich krank eingestuft.
Ich müsste weit ausholen um die einzelnen Gründe dieser Panikattacken zu erklären.
Aber wir haben von meiner Seite aus 5 Familienmitglieder in kurzer Zeit begraben, und meine Tochter leidet sehr unter Trennungsangst.
Wenn Sie jetzt noch aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen wird, ist das wieder eine Trennung und ich denke sie fällt dann eher wieder zurück, als das sie weitere Schritte vorwärts geht.
Und wie gesagt, wer diese Krankheit nicht kennt, der weiss gar nicht wie es ist wenn man ständig unter Angst steht. Man hat wirklich das Gefühl das man sterben muss.
Es ging meiner Tochter sehr, sehr schlecht, und sie hat schon soviel selber an sich gearbeitet, das ich das auch durch eine Kur nicht zunichte lassen machen will.
Ausserdem haben wir sehr unter meinem Mann gelitten, der von dem ich mich, wie gesagt vor 5 Monaten getrennt habe.
Seitdem geht es uns auch deutlich besser, und ich denke das es weiter bergauf geht, da wir jetzt Zuhause auch keinen Stress mehr haben.
Jeder Arzt sagt uns, das alles in kleinen Schritten geht, und wir müssten Geduld haben. Aber das versteht leider nicht jeder.
Jedenfalls wissen wir im Moment nicht wie es weiter gehen soll.
Lieben Gruss Shanna
StephanK
28.07.2006, 11:41
Da also meine Tochter keine Kur beantragt hat, wurde ihr jetzt zum 1.8.06, das Arbeitslosengeld gesperrt.Das wäre nur dann rechtmäßig, wenn die Verpflichtung, eine Kur zu beantragen, in einer Eingliederungsveinbarung festgehalten worden wäre. Wenn eine solche Eingliederungsvereinbarung nicht besteht, empfehle ich dringend, sich gegen diese Sperre zu wehren, am besten unter Einschaltung eines/einer Rechtanwalts/-anwältin.
Der Amtsarzt kann und darf im übrigen nur (1) feststellen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht und (2) eine Prognose anstellen, wie lange eine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Therapieempfehlungen sind nicht Sache des Amtsarztes! Schon deswegen dürfte diese Sperre auf sehr wackligen Beinen stehen.
Jeder Kranke hat ein Recht darauf, seine Therapien selbst zu wählen, und dieses Recht wird nicht dadurch "ausgehebelt", dass man Alg II bezieht!
Im übrigen frage ich mich, ob es wirklich um eine Kur im üblichen Sinne des Wortes geht?
Bei Panikstörungen ist es manchmal notwendig, einige Wochen Klinikaufenthalt an den Anfang einer Therapie zu stellen, um überhaupt erst eine ambulante Therapie möglich zu machen (weiss ich aus eigenem Erleben :cry:). In einem solchen Fall kann ein Klinikaufenthalt durchaus sinnvoll sein, auch wenn die damit verbundene Trennung erst mal zusätzlichen Stress bedeutet. Natürlich kann ich das für Ihre Tochter nicht beurteilen; entscheiden sollten das die bisher und derzeit behandelnden Ärzte.
Zur Suche eines/einer geeigneten Rechtanwalts/-anwältin empfehle ich ggf. die website der Rechtsanwaltskammer (http://www.rakko.de/8b.php).
Hallo, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Also, eine Eingliederungsvereinbarung besteht nicht.
Und heute Morgen hat meine Tochter ein Schreiben der ARGE bekommen, im dem steht, das sie bis 1.Okt. 2006 gesperrt ist.
Auch das mit der Klinik wäre möglich, da haben wir auch schon drüber gesprochen, denn wir haben hier eine sehr gute Psychiatrische Klinik, auch mit Tagesklinik, in der ich auch schon war.
Aber ich denke diese Frau W. von der ARGE hat uns jetzt sehr gut im Auge, denn meine jüngste Tochter hat am Montag einen Termin bei ihr.
Da sie jetzt erst aus der Schule kam (sie hat 1 Jahr gemacht für die Mittlere Reife) will sie sich natürlich um eine Lehrstelle kümmern.
Sie hat auch am Montag einen Termin um sich vorzustellen.
Das hat sie gestern bei einem Anruf Frau W. auch gesagt.
Diese meinte aber, sie müsste den Termin beim Arbeitsamt wahrnehmen, komme was wolle.
Also muss Sie zur ARGE, und muss den Vorstellungstermin absagen.
Das wirft ja schon ein schönes Bild.
Aber sollte sie zum Termin nicht erscheinen, wird ihr auch das Geld gesperrt.
Das war eine ganz tolle Drohung, denn wir nagen ja schon am Hungertuch, und müssen jetzt von den 199,-- Euro leben, die meine jüngste Tochter von der ARGE bekommt.
Wie das gehen soll weiss ich auch nicht.
Ich werde jetzt auf jeden Fall Einspruch gegen diesen Bescheid erheben.
Vielleicht wären Sie so lieb, und könnten mir einen Rat geben, was ich in dem Widerspruch schreiben soll.
Vielen lieben Dank Shanna
StephanK
28.07.2006, 14:48
Eine kompletter Entzug aller Leistungen, also auch des Anteils für die Miete ("Kosten der Unterkunft"), ist auch bei unter-25jährigen schlicht unzulässig (es soll nämlich durch Sanktionen keine Obdachlosigkeit entstehen). Es scheint wirklich so, dass die ARGE sie "auf dem Kieker hat" und sich dabei nicht einmal mehr an die gesetzlichen Grenzen für Sanktionen hält.
Den Vorstellungstermin für eine Lehrstelle am Montag sollte sie meiner Meinung nach wahrnehmen, wenn im Hinblick auf ihre gesundheitliche/psychische Verfassung der Antritt einer Lehrstelle überhaupt realistisch ist. Allerdings wird damit ein weiterer Konflikt mit der ARGE heraufbeschworen. "Komme was wolle" muss man Termine bei der ARGE nicht wahrnehmen, sondern man hat in erster Linie die Pflicht, sich um einen Arbeitsplatz oder in ihrem Falle um eine Ausbildungsstelle zu bemühen - und im Falle sich überschneidender Termine geht diese Pflicht vor. Wenn es eine schriftliche Einladung dazu gibt, sollte diese als Beweismaterial unbedingt aufgehoben werden; zusätzlich sollte sie am Ende des Vorstellungsgespräches darum bitten, dass ihr das Vorstellungsgespräch kurz schriftlich bescheinigt wird, damit sie gegenüber der ARGE nachweisen kann, dass sie diesen Termin tatsächlich wahrgenommen hat. (Bitte auch bei Aufregung nicht vergessen!)
Sie muss sich dann leider auf weitere Auseinandersetzungen mit der ARGE einstellen, für die sie aber sehr "gute Karten" hat.
Wenn sie den Widerspruch selbst formulieren wollen, sind - was die Förmlichkeiten angeht - nur drei Dinge ganz wichtig:
1) Die Einhaltung der Widerspruchsfrist von vier Wochen (steht auch auf dem Bescheid)
2) Der Satz "Gegen den ...-Bescheid vom ... 2006 zu (Bedarfgemeinschaft-Nummer) ... erhebe ich Widerspruch."
3) Eine Begründung, warum Sie den Bescheid für falsch halten. Schreiben Sie diese Begründung mit ihren eigenen Worten; es ist keineswegs nötig "mit Paragraphen um sich zu werfen". Im Kern geht es darum, dass eine Sperre eine Pflichtverletzung voraussetzt, tatsächlich aber keine Pflicht verletzt wurde. Das sollte zum Ausdruck kommen - und mehr ist erst mal auch gar nicht nötig.
Aus vielen Beiträgen hier im Forum wissen wir allerdings, dass die Bearbeitung von Widersprüchen sich oft sehr lange hinzieht, und ich fürchte, dass Sie eine solche "Hängepartie" finanziell nicht durchhalten werden. Deswegen scheint es mir in ihrem Fall schon ratsam, trotz der Einlegung eines Widerspruchs (die auch unerlässlich ist) zusätzlich über die Einschaltung des Sozialgerichts nachzudenken. Das dauert zwar auch einige Wochen, führt dann aber auch zu einem klaren Ergebnis. Falls Sie sich dazu entschließen wollen, wäre die Einschaltung eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin ratsam (wenn auch nicht vorgeschrieben). Dafür können Sie Prozesskostenhilfe erhalten, d.h. Sie müssen die Anwaltsgebühren nicht selbst tragen. Wie das beantragt wird und wie das Antragsverfahren abläuft, erklärt Ihnen der/die beauftragte Rechtsanwalt/-anwältin.
Falls sie eine/n Rechtsanwalt/-anwältin suchen, empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob diese/r auf der Basis von Prozesskostenhilfe arbeitet (manche sind dazu nicht bereit).
Im übrigen: Machen Sie sich keine Sorgen wegen eines Gerichtsverfahrens; die Wirklichkeit ist ganz anders als bestimmte Fernseh-Serien und überhaupt nicht spektakulär. Die meisten sozialgerichtlichen Verfahren laufen rein schriftlich ab und "Rede-Duelle" gibt es schon gleich gar nicht...
Danke, ich werde die Angelegenheit am Wochenende in Angriff nehmen, und am Mittwoch habe ich sowieso einen Termin bei meiner Anwältin wegen meiner Scheidung. Ich werde dann diese Sache auch zur Sprache bringen.
Übrigends, meine mittlere Tochter hat die psychischen Probleme.
Das ist meine jüngste Tochter, die eine Lehrstelle sucht.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Lieben Gruss Shanna
sascha10
31.08.2006, 10:35
Hallo,
also ich will euc mal schnell kurz mitteilen wie die Sache hier weiter ging.
Da es sich hier um meine Schwester handelt und ich im Moment auch etwas verwirrt bin.
Also Widerspruch haben wir geschrieben indem ich auch mit Klage vorm Gericht gedroht habe.
Daraufhin war 14 Tage nix zu hören und am 17.08.kam ein Schreiben.
Es war eine Änderungsmitteilung.
Darin stand:
Für sie werde Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Zeit vom 01.05 - 31.10.006 in folgender Höhe bewilligt.
Höhe der zustehenden monatlichen Leistungen von.........
Hinten drauf stand dann Kontonummer und das der Betrag überwiesen wird.
Da aber heute kein Geld da war aheb ich mal angerufen bei dem guten Mann.
Dieser erklärte mir das auf dem Schreiben stand das meine Schwester pflichversichert wird ab 06.09 und nicht das sie weiter bezahlen.
Nun meine Frage müssen sie zahlen und vor allem den Monat August nachzahlen aufgrund diese Schreibens oder nicht??
Denn ich habe hier fast keinen Durchblick mehr.
Danke im voraus
StephanK
31.08.2006, 11:21
... ich habe hier fast keinen Durchblick mehr.Ich auch nicht, weil Du diesen Beitrag als Antwort zu einem Diskussionsfaden schreibst, in dem Du Dich bisher nicht geäußert hast. Ich mag jetzt auch nicht Deine 29 anderen bisherigen Beiträge durchforsten, um vielleicht herauszufinden, worum es Dir geht. Mag sein, dass es ein ähnliches Problem wie das von shanna ist, aber woher sollen andere das wissen?
Also bitte: beziehe Dich entweder auf einen Deiner eigenen früheren Beiträge und verlinke diesen (jeder Diskussionsfaden hat eine eigene URL (Internet-Adressse), die Du in der Adresszeile Deines Browsers siehst) oder eröffne einen neuen Diskussionsfaden - sonst steigt da niemand mehr durch. Danke!
sascha10
31.08.2006, 11:24
Nein hier das ist der Tread zu dem ich den Beitrag von eben geschrieben habe.
Shanna ist meine Schwester,und alles das was ich eben geschrieben habe hat mit dem zu tun was sie bereits geschrieben hat.
Ich habe nun nur geschrieben wie es mit der Sache weiterging.
StephanK
31.08.2006, 11:46
Ach so! :engel:
Dieses Forum sammelt nicht so eifrig Daten wie die Arbeitsagentur oder die ARGEn, also wusste ich nicht, dass Ihr Geschwister seit und dass Du mit Deiner Schwester shanna meintest.
Dieser erklärte mir das auf dem Schreiben stand das meine Schwester pflichversichert wird ab 06.09 und nicht das sie weiter bezahlenDas scheint widersprüchlich, denn pflichtversichert ist sie nur, wenn sie auch Leistungen erhält. Womöglich ist das aber ein Verständigungsproblem, weil Dein Gespächspartner nur auf die Frage der Versicherung geachtet hat, während es Dir um die Leistung als solche ging.
Nun meine Frage müssen sie zahlen und vor allem den Monat August nachzahlen aufgrund diese Schreibens oder nicht??Ja! Vermutlich ist das Geld deswegen noch nicht auf dem Konto, weil solche Aktionen nicht in der automatisierten und meistens pünktlich funktionierenden Auszahlungs-Routine laufen, sondern per Einzelüberweisung, die einfach länger dauert, weil die Banken sich drei Tage Zeit lassen dürfen (und zwischenzeitlich mit anderer Leute Geld Geld verdienen...).
Wenn es am Montag noch nicht dem Konto gutgeschrieben ist, bitte nochmals bei der ARGE nachhaken.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch geklärt werden, wieso Pflichtversicherung erst ab 6.9. bestehen soll, aber ab 1.8. geleistet wird, denn das läuft synchron. Irgendwo scheint da der Wurm drin zu sein...
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