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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wahnsinn bei der ARGE


stephan23
18.05.2008, 00:48
:sensationell:

Hallo...

Hier mal wieder eine Geschichte aus dem Alltäglichen Wahnsinn bei der ARGE...

Meine Mutter wohnt mit meiner Schwester (15) und auch zur Zeit noch meinem Bruder (25 und in Ausbildung, nach der Ausbildung zieht er aus) zusammen. Genau genommen kostet die Wohnung ca. 14 EUR im Monat zu viel für den Regelsatz. Wurde aber vor 2 Jahren schon genehmigt und bis heute bezahlt. (2 JAHRE LANG!!!!!!)

Jetzt der Anfang des Wahnsinns:

Die Sachbearbeiterin meiner Mutter ist langzeitkrank und sie hat mal wieder eine neue bekommen. Schon wieder!

Die jetzige sagt nun (heute ist ein Schreiben gekommen) INNERHALB VON 6 MONATEN UMZIEHEN, MIETE ZU HOCH... SONST KÜRZUNGEN!!! (Alle anderen inkl. Chef haben das damals und bis heute abgesegnet!!!)

Die gute Frau denkt auch nicht so weit, dass sie dann evtl, 14 EUR "sparen" aber einen Umzug bezahlen müssen, mein Bruder zur Zeit zu Fuß zur Ausbildung gehen kann und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit Fahrtkosten beantragt und meine Schwester einen weiteren Weg zur Schule hat....

2. Wahnsinn:

Es müssen 2 Mietbescheinigungen neu eingereicht werden, für Mutter und Schwester und für den Bruder... 2 mal obwohl die Gleiche Wohnung????

3. Wahnsinn:

Meine Schwester muss eine Schulbescheinigung abgeben (also Nachweis das sie zur Schule geht!!! Sie ist 15 Jahre !!!!!
Denkt die gute Frau wirklich das meine Schwesterb evtl. heimlisch arbeitet anstatt Schule zu machen???

4. Wahnsinn:

Meine Mutter macht einen 400,- EUR Job, sie soll zusätzlich zur monatlichen Abrechnung jedes Mal eine Lohnbescheinigung ausfüller und unterschreiben lassen????!!!!

Das kann jawohl alles wieder nicht sein.... Diese ganzen Sachen kamen heute in 4!!!!! wirklich 4 Briefen an einem Tag auf einmal..... Mit dabei ein knapp 20 seitiger Berechnungbogen für das erste halbe Jahr 2008!!!!

Die machen sich doch selber ohne Ende Arbeit!!!! Ein anderer Bearbeiter wo meine Mutter vor kurzem schonmal unsinnige Papiere abgeben wollte wiel diese "neue Bearbeiterin" nicht da war fragte meine Mutter warum sie das alles abgeben will... Wort wörtlich: Da hab ich ja noch mehr Arbeit, soll ich das jetzt alles doppelt in ihre Akte packen??? Nehmen sie das bloß wieder mit :wut::patsch:

ALSO LIEBE ARGE RHEIN SIEG; VON MIR MAL WIEDER 1000 PUNKTE FÜR DIESE HERAUSRAGENDE LEISTUNG; BESSER NOCH ALS UNSERE TOP BANKER IN DEUTSCHLAND UND BESSER NOCH ALS DER BAHNVORSTAND; DAS VERDIENT MEINEN RESPEKT; ALLE DAUMEN HOCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!

Roady
18.05.2008, 08:15
Und weshalb soll Deine Familie jetzt umziehen, doch wohl nicht weil die Miete 14 € überm Satz liegt, oder ?
Wäre mir komplett neu, dass man deswegen umziehen müsste, die 14 € Miete könnte man wohl auch bei 3 Leuten locker aus der eignen Tasche drauflegen, sind da vielleicht auch noch die Nebenkosten (Heizung) angestiegen ?

stephan23
18.05.2008, 10:12
Nein, nichts ist seit kurzem gestiegen... Es liegt nur an der neuen Sachbearbeiterin die jetzt festgestellt hat das die Miete ja höher ist als "erlaubt"... Bei uns ist der Satz für 3 Personen 505,- + Heizung... Ich bezahle für meine Wohnung 80,- Heizung im Monat ,wir sind auch zu dritt, ist bei mir gesondert, nicht in den Nebenkosten drin..... Die Wohnung meiner Mutter kostet 599 warm..... Also die Differenz zum Regelsatz liegt bei max. 20,- EUR oder so..... Wie gesagt, ist ja auch alles genehmigt, seit 2 Jahren....

Jetzt neue Bearbeiterin und dann das..... Der Hammer, aber das wird einen Widerspruch und zur Not rechtliche Folgen haben.....

Roady
18.05.2008, 10:27
Also Umzugsaufforderung weil die Miete überm Satz liegt mit Androhung von Sanktionen ist ja total lächerlich, am besten direkt zum Anwalt und zusehen das die Personalakte der Dame einen dunklen Fleck bekommt.
Das einzige was passieren kann, wenn ich jetzt hier alles richtig verstanden habe ist, dass der Betrag der zu hoch ist in Zukunft selbst getragen werden muß.

jette
18.05.2008, 18:18
Ein Widerspruch wird jetzt noch keinen Erfolg haben, da die Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten innerhalb 6 Monaten noch keinen Verwaltungsakt darstellt, also es sich noch gar nichts ändert. Gegen die Senkungsaufforderung ist ein Widerspruch unzulässig. Sollte aber eigentlich auf dem Schreiben drauf stehen.

Ein Widerspruch ist erst möglich, wenn die Arge tatsächlich die Änderung ausführt und nur noch die angemessene Miete zahlt.

Roady
18.05.2008, 18:56
Beim Wiederspuch hast recht @ Jette, aber zum Glück gibts ja auch noch die Möglichkeit der Beschwerde, damit der Chef mal sieht, wen er da beschäftigt.

jette
18.05.2008, 21:36
Klar, beschweren kann man sich auf jedenfall.