Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt
Hallo zusammen:)
Ich hätte mal eine Frage und hoffe jemand kennt sich damit aus...
Zu mir, ich bin seit 2 Jahren von meinem Ex - Mann geschieden, wir haben 2 Kinder und er hat noch ein Unterhaltpflichtiges Kind von vor unserer Zeit.. Er zahlt Unterhalt für alle 3 Kinder - für mich nicht mehr!
Ich beziehe Alg2 und habe einen 400 € Job, nun hat er mir eröffnet das er sich eine Whg.kaufen möchte und mit seiner Freundin zusammenzieht, sie hat 1 Kind das aber nicht von ihm ist - die Freundin bezieht auch Alg2!
Er ist nun der festen Überzeugung das er dann weniger Unterhalt für seine Kinder zahlen muss, weil er dann ja auch für sie mit aufkommen muss und sie aus dem Alg2 rausfällt!
Ich persönlich denke aber das Kinder vorgehen und er nicht weniger Unterhalt zahlen darf...
Wie verhält es sich in dem Fall??
LG
Marsleuchte
18.05.2008, 12:12
Hallo Anasta,
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur soviel sagen, so lange Er selber kein ALG II bezieht, ist die Unterhaltspflicht weiter gegeben.
Weder Du noch Deine/Eure Kinder sind und werden dadurch benachteiligt wenn Er mit seiner jetzigen Partnerin eine Eigentumswohnung kaufen möchte.
Es ist klar und deutlich in der "Düsseldorfertabelle" geregelt wieviel Er als Unterhaltspflichter zu zahlen hat.
Ich denke mir aber trotzdem wenn Er es Dir schon so eröffnet hat dass diesbezüglich in nächster Zeit ein Gang zum RA auf Dich zukommen wird.
Darf ich noch fragen wie alt Eure Kinder sind?
Gruß Marslicht
Hallo Marslicht,
danke für deine Antwort:)
Unsere Kinder sind 8 und 12, die Whg. will er alleine kaufen.. seine Partnerin und ihr Kind lässt er nur mit einziehen.
Er denkt sich halt das die Arge mir die Differenz dessen zahlt was er weniger zahlen muss, aber ich könnte mir gut vorstellen das die sich da querstellen..
Lg
Marsleuchte
18.05.2008, 14:07
Na so einfach ist es nicht wie er sich denkt und so wie er es sich vorwstellt ist es einfach eine Kostenverlagerung.
Es wird bei jeden ALG II - Antrag nach Unterhaltspdlichtigen Personen gefragt, in dem Augenblick wo er mit seiner neuen Partnerin zusammenzieht ist es eine Bedarfsgemeinschaft und es wird eine Abänderung des ALG II Antrages gemacht.
Auch wenn hier mein Urteil nicht zählt und völlig uninteressant ist, klingt es mir eher danach, das hier eine Wohnung finanziert werden soll in dem man es schön rechnet und auf den Rücken der Kinder austrägt und sowas macht Vater Staat niemals mit.
Glaube mir und ganz dumm sind diese Leute ja auch nicht, wenn auf einmal der Unterhalt abgesenkt wird, eine Eigentumswohnung gekauft wird und seine jetzige Partnerin mit Ihm zusammen zieht.
Da kommen dann gleich die Fragen, ja wie ist es vor dem angebenen Zusammenzug gewesen, war da nicht vielleicht auch schon eine Bedarfsgemeinschaft bestanden?
Da werden wenn es blöd für Ihn blöd kommt noch ganz andere Sachen auf Ihn zukommen worüber ich mich allerdings nicht äußern möchte.
Du kannst allerdings schon vorbeugend zu Deiner ARGE mal gehen und dort vorsprechen, immerhin wird ja der jetzige Unterhalt für Deine Kids bei Ihren Berechnungen als Einkommen aufgeführt, ich kann mir nicht vorstellen das die über das eventuell bevorstehende erfreut sind und es so hinnehmen.
Gruß Marslicht
Ich habe gerade mal auf die Düsseldorfer Tabelle geschaut und gesehen das er für unseren Grossen ja nun eh mehr bezhaLEN muss, da er im Feb. 12 geworden ist. Muss ich das der Arge melden und bekomme ich dann auch mehr Geld oder wird das nur angerechnet und wir haben dadurch nicht mehr Geld??
Mein Ex - Mann sagt es ist ja logisch das wenn er 2 Menschen mehr mit unterhalten muss, er dann an die Kinder weniger zahen muss.. ich habe ihm gesagt er soll sich erstmal richtig erkundigen bevor er unüberlegt handelt!
Lg
Marsleuchte
18.05.2008, 21:06
Mal eine andere Frage bist Du hier unter 2 Namen angemeldet?
Ja ,
bei der letzten Anmeldung fielen mir meine alten Anmeldedaten nicht mehr ein:-(
Marsleuchte
18.05.2008, 21:19
Mein Ex - Mann sagt es ist ja logisch das wenn er 2 Menschen mehr mit unterhalten muss, er dann an die Kinder weniger zahen muss.. ich habe ihm gesagt er soll sich erstmal richtig erkundigen bevor er unüberlegt handelt!
Lg
Na dann sollte er sich wirklich mal schlau machen, denn bevor man bei den Kindern spart, sollte und muß er bei sich Einschnitte hinnehmen.
Was das andere angeht, muß ich mal gerade rechnen ein wenig.
Gruß Marslicht
Marsleuchte
19.05.2008, 09:40
Ich habe gerade mal auf die Düsseldorfer Tabelle geschaut und gesehen das er für unseren Grossen ja nun eh mehr bezhaLEN muss, da er im Feb. 12 geworden ist. Muss ich das der Arge melden und bekomme ich dann auch mehr Geld oder wird das nur angerechnet und wir haben dadurch nicht mehr Geld??
Nein deswegen bekommst Du nicht mehr Geld, der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren beträgt 208 € monatlich.
Was er für Deine Kinder zahlen muß und sollte kannst Du ja selber einsehen und Dir eins und eins zusammen rechnen, weiße Ihn doch mal auf diese Tabelle hin oder drucke sie aus und die für Ihn zutreffenden Beträge markierst mit einem Textmaker.
Was du beachten mußt, das Du die Hälfte vom Kindergeld, also sprich 77 € , abziehen mußt.
Das Kindergeld wird im Falle von Unehelichen oder- Scheidungskinder zu gleichen Teilen auf beide Elternteile verteilt wird.
Gruß Marslicht
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.