Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 55. Geburtstag während ALGI
Anfang August werde ich arbeitslos infolge Insolvenz. Zuvor war ich 54 Monate (4,5 Jahre)am Stück beschäftigt. Nun werde ich im September 55 Jahre alt. Verlängert sich dadurch mein ALG I auf 17 Monate,also insgesamt 18, oder bekomme ich nur 12 Monate ALG I. Ist meine Anwartschaft durch die 4.5 Jahre abgedeckt. Was kann ich tun? War bisher noch nicht bei der Agentur vorstellig. Bin für jeden Tipp dankbar.
Die Ägypter
26.07.2006, 16:33
Hallo,
Information dazu = Bis zur Tabelle scrollen, bitte (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld)
So wie ich es sehe, fehlen dir zwar keine Monate zur Anwartschaft von 18 Monaten - du bist aber zum Zeitpunkt der Arbeitslos-Meldung noch keine 55 Jahre alt.
Inwieweit man diese Meldung nach hinten verlegen kann, darüber finde ich so adhoc keine näheren Informationen - ich kann mir aber nicht vorstellen, dass - wenn du erst einmal in Bezug nach der Regelung U 55 bist - dann auf einmal nach deinem Geburtstag die 55-er-Regelung angewandt wird.
Ich hoffe, das hier noch andere User Informationen dahingehend haben, wann man sich exakt arbeitslos melden muss.
Vielleicht solltest du noch dazu schreiben, ob Abfindung etc. fließt
2. Frage - kannst du ev. mit deinem AG über diesen einen Monat verhandeln =?
1. Es gibt keine Abfindung. Ich habe bereits seit 3 Monaten keinen Gehalt mehr bekommen. Die Insolvenz wird in den nächsten Tagen angemeldet.
2. Ich kann höchstens mit dem dann eingesetzten Insolvenverwalter verhandeln, glaube aber, daß mangels Masse die Insolvenz eingestellt wird.
Dann bin ich wohl sofort nach Anmeldung der Insolvenz arbeitslos. (Kein Arbeitsvertrag und ich bin der einzige Arbeiter. Kündigungsfrist wäre 4 Wochen. Dazu noch 1 Auszubildende und ein 400 € Jobber).
Die Ägypter
26.07.2006, 17:04
Hast du ausstehende Gehälter dem Arbeitgeber gegenüber angemahnt?
mündlich ja, worauf ich zur Antwort bekam: Für 3 Monate (also Mai Juni Juli)
bekommst Du Insolvenzausfallsgeld.
Die Ägypter
26.07.2006, 19:59
Infos zum Insolvenzgeld:
Link Nr. 1 (http://www.hotze-rechtsanwaelte.de/artikel/artikel181204.html)
BA zur Insolvenz (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=79&rqc=2&ls=false&ut=0)
Anträge dazu zum Download (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=79&category=link_liste&rqc=3&ls=false&ut=0)
Betroffener
26.07.2006, 21:01
Mündlich zählt nicht - schon gar nicht ohne unabhängige Zeugen.
Du solltest schnellstmöglich Insolvenzgeld beantragen - vielleicht kannst Du damit auch den fehlenden Monat überbrücken.
Seebarsch
30.07.2006, 18:25
Hallo,
die Anspruchsdauer richtet sich nach dem Lebensjahr, das man bei Entstehen des Anspruchs vollendet hat. Es geht also nicht, das man bei bereits bestehendem Anspruch und der Vollendung des 55 Lj einen höheren Anspruch bekommt.
Allerdings sind Arbeitlosmeldung und Entstehen des Anspruchs nicht das selbe.
Sie können den Antrag auf Alg 1 auch erst dann stellen, wenn Sie das 55 Lj vollendet haben und kommen somit in den "Genuss" von 6 Monaten mehr Anspruchsdauer.
Sie müssten dann allerdings den Zeitraum bis zum Geburtstag finanziell selbst überbrücken und selbst für die Krankenversicherung sorgen !
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