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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiedereingliederungsvereinbarung mit 60


Horst1
18.05.2008, 22:02
Hallo,
bin ich verpflichtet, mit 60 Jahren eine Wiedereingliederungsvereinbarung zu akzeptieren bzw. zu unterzeichnen oder gibt es da bestimmte Ausnahmenregelungen o. ä.?
Die Frage erfolgt dadurch, da mir ein Teilnehmer einer solchen Maßnahme mitgeteilt hat, dass er während dieser Zeit nur Stellenangebote ausdrucken und Bewerbungen schreiben musste.
Das kann ich aber auch, wie bisher schon laufend getan, weiterhin zuhause durchführen.
Kann mir hierzu jemand eine Antwort gebe?
Vielen Dank im voraus.
Horst1

sven-my
19.05.2008, 11:55
Hallo Horst1,

suche doch mal unter dem Link (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/) nach Deinem Stichwort.

Ich meine auch in diesem Forum etwas Gescheites dazu gelesen zu haben.

Letzten habe ich, leider weiß ich nicht mehr wo, gelesen, daß man solch eine Wiedereingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, in vielen Fällen verweigern kann.

Was allerdings Kampf und langem Atem bedeutet. Denn viele ARGEN sind schnell bei Kürzungen der Leistungen, obwohl diese rechtswidrig sind, und die ARGEN das auch wissen.

gruß
sven-my

KatjaS
20.05.2008, 14:50
Es gibt doch diese 58er-Regel. Wie die genau lautet weiß ich auch nicht. Aber ein Bekannter von mir hat das gemacht. Der bekommt jetzt quasi Rente und wird vom JobCenter nicht mehr belästigt.

Codeman
20.05.2008, 15:45
Hier muss ich mal nachfragen: Beziehst du ALG I oder ALG II ?

MfG
Codeman

Rotkäppchen
20.05.2008, 20:04
Wenn du ALG II beziehst, kannst du eine 58-er-Regelung abschließen. Frage mal den SB.

Das ist ein Vertrag. Dadurch, dass du aus Altersgründen ja nicht in Arbeit kommen kannst, macht es keinen Sinn, von dir Bewerbungen oder Eingliederungsvereinbarungen zu fordern. Durch so eine Regelung lässt man dich in Ruhe, du verpflichtest dich aber, zum nächstmöglichen Termin in Rente ohne Abschläge zu gehen. Es lohnt sich auf jeden Fall.

Die SBs haben vorgefertigte Verträge.

Horst1
20.05.2008, 22:17
Hier muss ich mal nachfragen: Beziehst du ALG I oder ALG II ?

MfG
Codeman

Hallo, Codemann,

beziehe (leider) ALG II.

Gruß
Horst1

Horst1
20.05.2008, 22:19
Wenn du ALG II beziehst, kannst du eine 58-er-Regelung abschließen. Frage mal den SB.

Das ist ein Vertrag. Dadurch, dass du aus Altersgründen ja nicht in Arbeit kommen kannst, macht es keinen Sinn, von dir Bewerbungen oder Eingliederungsvereinbarungen zu fordern. Durch so eine Regelung lässt man dich in Ruhe, du verpflichtest dich aber, zum nächstmöglichen Termin in Rente ohne Abschläge zu gehen. Es lohnt sich auf jeden Fall.

Die SBs haben vorgefertigte Verträge.


Hallo, Rotkäppchen,
soweit ich informiert bin, galt die 58er-Regelung nur bis zum 31.12.2007. Oder ist diese verlängert worden.

Danke und Grüße von
Horst1

ela1953
20.05.2008, 23:40
Ich weiß auch nur, dass die 58ger Regelung ausgelaufen ist und nur noch für die gilt, die sie bis Ende 07 abgeschlossen hatten.

Rotkäppchen
21.05.2008, 21:00
Im Prinzip galt sie nur bis zum 31.12.07. Da er aber älter ist, würde ich trotzdem mal nachfragen. Ganz sicher bin ich mir da nicht.

Wenn das mit der 58-er Regelung nicht klappt, dann musst du wohl oder übel so eine EGV unterzeichnen, aber bitte nicht den Text von der SB.

Wenn dir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wird, stecke sie ein, auch wenn die SB mit Sanktionen droht. Das ist ein Vertrag, und jeder Vertrag gehört überprüft. Da werden tatsächlich die Bewerbungsbemühungen "vereinbart" und es wird auch eine Bewerbungskostenerstattung zugesichert, die allerdings ziemlich mikrig ist.

Am besten du steckst das ein und meldest dich nochmal hier im Forum, wenn du das hast. Das müsste alles genau durchgescheckt werden. Ich kenne nämlich keine einzige EGV ohne Kuckuckseier, durch die du dann leicht zu sanktionieren bist und durch die du in ungewollte Maßnahmen reingedrückt wirst.

Dino2208
23.05.2008, 17:18
Wenn du ALG II beziehst, kannst du eine 58-er-Regelung abschließen. Frage mal den SB.

Das ist ein Vertrag. Dadurch, dass du aus Altersgründen ja nicht in Arbeit kommen kannst, macht es keinen Sinn, von dir Bewerbungen oder Eingliederungsvereinbarungen zu fordern. Durch so eine Regelung lässt man dich in Ruhe, du verpflichtest dich aber, zum nächstmöglichen Termin in Rente ohne Abschläge zu gehen. Es lohnt sich auf jeden Fall.

Die SBs haben vorgefertigte Verträge.

Wurde die 58er- Regelung nicht kürzlich aufgeweicht? Meine da was mitbekommen zu haben...

Horst1
25.05.2008, 20:52
Hallo,

zunächst möchte ich mich für die Antworten und Hinweise bedanken.

Als Anlage Infos zu einer Gruppeninformationsveranstaltung mit Eingliederungsvereinbarung etc. der ARGE.

Vielleicht ist dies für einige Forumsmitglieder von Interesse.

Danke und Grüße

Horst1

Betroffener
25.05.2008, 21:38
Danke für den Bericht.

Den finde ich insofern bemerkenswert, das es offenbar zumindest im Bereich Wuppertal die Anweisung gibt, ab 60 Jahren die "Förderung" einzustellen nach dem Motto: "bringt ja eh nix" und die Betroffenen sozusagen am langen Arm hängen zu lassen. Wobei ich mir das auch durchaus bundesweit vorstellen kann.

Andererseits ist im Anschluß-Gesetz der 58iger Regelung formuliert, dass die ArGen die Betroffenen zum frühestmöglichen Termin (spätestens ab 63) in die vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) abschieben sollen und dies sogar in bestimmten Fällen von sich aus einleiten dürfen. Manche ArGen suchen und finden dann gelegentlich auch Gründe für Leistungseinstellungen, wenn ihnen bekannt ist, dass ein vorgezogener Renteneintritt mit Abschlägen möglich ist (oder eine andere Person zahlt).

Hattest Du möglicherweise bereits vor zwei Jahren die 58-Regelung unterschrieben? Die ArGen und Arbeitsagenturen hatten bislang jeden ab 58 angeschrieben und wollten eine solche Vereinbarung.

Die würde dann nämlich weiter gelten und Dich bis zum Renteneintritt ohne Abschläge schützen. Hier gilt es aufzupassen, dass der Schuß nicht nach hinten losgeht für Dich - meine ich jedenfalls. Gerade Wuppertal ist für einige krude Dinge bekannt geworden im Umgang mit ALG II Empfängern