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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerlegung der eheähnlichen Gemeinschaft....


monsterbacke
26.07.2006, 16:59
Hallo,
danke für die antworten in meinem anderen Thema.
Ihr habt mir alle empfohlen, dass man es schafft das erste jahr nicht als eheähliche gemeinschaft zu leben.
Jetzt meine frage wie schaffe ich das.
Kann ich trotzdem sagen, dass wir ein päärchen sind. Aber das ich mich nicht finaz. verantwortlich für ihn fühle? Oder reicht das nicht?
Ich meine wir schalfen in einem Bett. Wir können ja nicht sagen, dass wir nur freunde sind!
Was schlagt ihr vor?
LG

Betroffener
26.07.2006, 21:53
Monsterbacke,

manche werden es auch länger als ein Jahr schaffen, andere wiederum nicht - was sowohl am eigenen Denken und Handeln als auch von den regionalen Sozialgerichten abhängt.

Wenn sich in Deinem Hirn das "Pärchendenken" eingenistet hat, wird es schwer fallen, anders zu argumentieren und zu reagieren.
Auch bedeutet das gemeinsame Schlafen in einem Bett (egal ob mit oder ohne "Kuscheleffekt") noch lange nicht, dass ihr den Willen habt, für einander einzustehen (auch wenn das JobCenter aus eigenem Interesse das so sehen möchte und der Gesetzgeber bewusst die Steilvorlagen dafür liefert).
Immerhin erhofft sich der Bund über diese Schiene alleine 10 Millionen Einsparung an ALG II.

Wir haben auch nicht empfohlen, dass man/frau es schafft (das wäre unsinnig), sondern geschrieben, das es vielfach klappt, wenn man/frau sich richtig dagegen zur Wehr setzt und entsprechend auftritt (natürlich auch um die gravierenden Nachteile zu vermeiden, die sich durch die Reduzierung des Regelsatzes auf 90%, möglicherweise dem Zwang die Krankenkasse selber bezahlen zu müssen (Familienversicherung nur für Menschen mit gegenseitigem Unterhaltsanspruch möglich) und der ekligen Einkommensanrechnung, wenn noch Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.

Derzeit gilt noch die letzte Fassung des SGB II, wo die Behörde den Bewis antreten muss, aber nichts beweisen kann, sondern nur "Indizien" und Vermutungen hat. Nach dem 01.08.06 hat sich eigentlich nichts wirkliches geändert. Das Amt unterstellt spätestens nach 1 Jahr, das die Partenr für einander einstehen (ob die wollen oder nicht). Und dagegen muss man/frau dann antreten.

Wenn man sich allerdings die ziemlich auf den Buchstaben des SGB II ausgerichteten Urteile und Bescheide des Sozialgerichtes Berlin-Brandenburg anschaut (die heftig von verschiedenen Entscheidungen aus z.B. Düsseldorf, Leipzig und anderen Regionen abweichen) und sich weder am Bürgerlichen Gesetzbuch (kein Anspruch auf Unterhalt) und das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (freiwillige Leistung, die jederzeit widerrufen werden kann) orientieren wollen wie der "Gesetzgeber" als Erfinder dieses SGB II Machwerkes, sehe ich da vor den oberen Instanzen wenig Erfolgschancen.

Aber vielleicht haben die anderen Kläger (oder deren Anwälte - manche Anwälte muss man ja zum Sieg förmlich tragen) auch nur schlecht argumentiert aus Unkenntnis der tatsächlichen gesetzlichen Lage und wurden nur deswegen übergebügelt. Vor einem Sozialgericht ist aber kein Anwalt erforderlich.

Setzt Euch durch.

P.s. Einem Forenteilnehmer habe ich vor längerem mal ein Tagesprogramm empfohlen, wo er sich täglich vor den Spiegel stellen sollte und 10 mal laut und deutlich dem Spiegel in die Augen sagt:

"Ich lebe alleinstehend in einer Wohngemeinschaft."

Seinerzeit hatte das geholfen, die eigenen Zweifel ab zu bauen.

In diesem Sinne - viel Erfolg.

Die Ägypter
27.07.2006, 04:07
Der war gut:

Auch bedeutet das gemeinsame Schlafen in einem Bett (egal ob mit oder ohne "Kuscheleffekt") noch lange nicht, dass ihr den Willen habt, für einander einzustehen (auch wenn das JobCenter aus eigenem Interesse das so sehen möchte und der Gesetzgeber bewusst die Steilvorlagen dafür liefert).

Im Umkehrschluss bedeutet füreinander Einstehen wollen nicht zwingend Askese außer in absoluten Laaaaannngzeitbeziehungen :engel: (kleiner Scherz!)

Nee - jetzt mal im Ernst - sie werden auf alle Fälle die Meldedaten in ihre "Bewertung" einbinden - so das dieses besagte Jahr nicht zwingend auch am 01.08.06 "in Laufzeit tritt"...

Und weiterhin wird es perverserweise wohl so laufen, dass viele WG´s die Hausbesuche herbeisehnen werden - ist es doch mitunter die einzige zeitnahe "Gelegenheit" eine BG zu widerlegen.

Kleines PS noch...

Kuscheln erlaubt - aber das ggf. entstehende "Produkt" wird wieder als Indiz einer BG gewertet .... 8)

monsterbacke
27.07.2006, 21:22
Also, wir (besser nur mein freund, da er algII bekommt) haben am 14.08.06 erstmal einen termin beim jobcenter, damit die die wohnung absegnen und ihm nen neuen antrag und ihr ok geben. Ich soll allerdings mit, da er nicht immer so redegewandt ist!!! Ich muss die überzeugungsarbeit leisten.
Ich dachte, wir sagen, dass wir erst seit kurzem zusammen sind (sind es allerdings schon 3 1/2 Jahre) und das wir nun zusammenziehen wollen (was ist, wenn sie fragen warum?).
Können wir offen sagen, dass wir ein Paar sind, ich aber nach so kurzer zeit und vor allem aufgrund meines eh schon geringen gehaltes und aufgrund meines Alters (21 Jahre) es nicht einsehe, mich als eheähnliche gemeinschaft betiteln zu lassen und nicht dazu gewillt bin finanz. für meinen freund aufzukommen.
Ich meine ich muss mir, als azubi doch selbst erstmal eine zukunft sichern etc.

Ganz ehrlich es ist doch bald kein wunder mehr, dass auch der 2. teilnehmer der BG bald nicht mehr arbeiten geht. Er selbst hat doch nichts mehr von seinem, vielleicht sehr schwer verdienten geld, da lebt es sich doch bald besser arbeitslos (finanziell meine ich).
"Sie" wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen, zwingen einen jedoch soziale kontakte dafür zu unterbinden.... ich finde das alles sehr fragwürdig. Arbeit sollte die leute doch stolz machen und ermutigen.... das alles bewirkt doch eher das gegenteil. Was hab ich dann von viel geld, wenn ich nicht unbekümmert mit meinem partner zusammenleben kann.
Das ist doch alles zum k....
Also mal wieder zum Thema, was haltet ihr von meinen Erläuterungen, die ich beim Amt hervorbringen will? Wahrscheinlich alles ein bisschen zu menschlich und nicht nach gesetztestext gedacht nicht wahr? Es wird die leute vielleicht garnicht interessieren, was ich für eine meinung von dem zusammenleben mit meinem Partner habe, oder?
oder meint ihr meine argumente (lest doch noch mal oben nach) könnten fruchten/reichen.
LG und danke noch mal!!!!!!!

StephanK
28.07.2006, 00:43
Was Du einsiehst, interessiert die ARGE leider nicht wirklich (darf sie auch gar nicht interessieren).
Wie lange Ihr Euch schon kennt, geht eigentlich niemanden etwas an und es wäre vielleicht ehrlich, aber jedenfalls nicht zweckmäßig, das auch nur an ein kleines Glöckchen zu hängen... :wink: Nach den Gründen des Zusammenziehens darf (oder sollte jedenfalls) nicht gefragt werden. Ggf. würde ich auf solche Fragen nur damit antworten, dass man sich hinreichend sympathisch ist, um eine Wohnung miteinander zu teilen, weil das die Mietkosten pro Nase niedriger hält.
Der wirklich wichtige Punkt ist, dass Du nicht willens bist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, weil Euer Verhältnis eben nicht so ist.

Es ist möglicherweise nicht unproblematisch, wenn Ihr zu zweit zu dem Termin bei der ARGE auflauft (Motto: "aha, die machen ja doch alles zusammen..."). Er sollte dann eingangs ausdrücklich erklären, dass Du nicht als Beteiligte, sondern als Beistand anwesend bist. Dann kannst Du auch in seinem Namen reden, solltest Dir aber Deiner Stellvertreterinnen-Rolle durchgehend bewusst bleiben und an keiner Stelle von "wir" reden, sondern immer nur vom Herrn X, denn er ist Antragsteller und Du nur die Mitbewohnerin. Also bitte nicht aus der Rolle fallen... :?