Mitch
19.05.2008, 15:05
Ich hab einen speziellen Fall::?
folgende Daten:
AN (Ausbildung) bis Mitte Februar 2006
arbeitslos von Mitte Februar bis 28.02.2006
selbständig vom 01.03.2006 bis 30.09.2007
vom 01.03.2006 bis 31.08.2006 damalige Förderung erhalten
seit 01.10.2007 wieder AN
Da plötzlich meine Stelle nicht mehr sicher ist, würde ich evtl. wieder selbständig machen.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müsste ich doch mindestens bis 30.09.2008 AN sein und dann mind. 1 Tag wieder arbeitslos sein. Lieg ich da richtig?
Bekommt man überhaupt ein zweites Mal Zuschüsse?
Vielen Dank für eure Hilfe
folgende Daten:
AN (Ausbildung) bis Mitte Februar 2006
arbeitslos von Mitte Februar bis 28.02.2006
selbständig vom 01.03.2006 bis 30.09.2007
vom 01.03.2006 bis 31.08.2006 damalige Förderung erhalten
seit 01.10.2007 wieder AN
Da plötzlich meine Stelle nicht mehr sicher ist, würde ich evtl. wieder selbständig machen.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müsste ich doch mindestens bis 30.09.2008 AN sein und dann mind. 1 Tag wieder arbeitslos sein. Lieg ich da richtig?
Bekommt man überhaupt ein zweites Mal Zuschüsse?
Vielen Dank für eure Hilfe