Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit des ALG I nach krankheitsbedingter Kündigung?
Wegen Mobbing und schlechtem Arbeitsklima erkrankte ich psychisch.
Bin bereits fast 2 Monate krankgeschrieben. Es ist für mich nicht zumutbar in den alten Betrieb zurück zu kehren und der Betrieb kündigt mich auch nicht. Wenn ich nun von mir aus kündige, droht mir dann eine Sperrfrist?
Marsleuchte
19.05.2008, 19:00
Guten Abend bbeagle,
also ich bin der Meinung und hatte es 2003 selber durchgemacht, das Du da noch ein wenig Geduld haben solltest.Bei mir hatte sich das mit der Krankheit über 6 Monate hingezogen.
Nach 2 Monaten wird auch keiner in der Regel gekündigt und Dein AG denke ich hat auch keine Lust auf eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Vielleicht solltest Ihm mal ein wenig signalisieren, dass kann man mit einem Antrag auf innerbetriebliche Versetzung machen und dann begründest das ganze genau mit dem was Du hier geschrieben hast.
Wie lange bist Du denn schon bei dem Arbeitgeber?
MfG
Marslicht
Danke für die schnelle Antwort.
Hab mich wohl schlecht ausgedrückt.Wegen Mobbing will ich dort kündigen,da es der AG nicht tut.Werde gemobbt vom faktischen Geschäftsfüher.
Meine Befürchtung ist, dass mir wegen meiner krankheitsbedingten Eigenkündigung eine Sperrzeit des ALG I droht.
Arbeite seit 2001 dort und bin 61 Jahre.
Hallo bbeagle,
wenn du kündigst und dir keiner per Attest bestätigen kann, dass dies unumgänglich war, dann gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen. Ersatzweise kannst du für die Zeit ggf. ALG II beantragen (sofern anspruchsberechtig), wobei der Regelsatz ebenfalls um 30%, wegen der Eigenkündigung, gesenkt wird.
Ich würde mir das also noch mal genau durch den Kopf gehen lassen und ggf. mit der Agentur vorher Rücksprache halten. Sollte man dir das OK für eine Eigenkündigung geben, dann lass es dir bitte schriftlich geben.
Hallo,
ich habe letztes Jahr selbst krankheitsbedingt gekündigt und keine Sperrzeit bekommen.
Ich kenne deine genaue Situation nicht und kann daher nicht abschätzen, ob du im Unternehmen evtl. andere Möglichkeiten hättest. Ich weiß aber, dass das AA dir im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung einen Fragebogen aushändigt, indem du z.B. Angaben über Gespräche im Unternehmen machen muss.
- Hast du die Problematik im Unternehmen angesprochen. Wann und mit wem.
- Hast du um eine Versetzung gebeten. Mit welchem Ausgang.
Sprich auf jeden Fall mit deinem Arzt über die Situation und frage ihn, ob er dir im Falle deiner Kündigung ein Attest ausstellt. Soweit ich weiß, kannst du nur mit ärztlichem Attest die Sperrzeit umgehen. Die oben genannten Fragen musst du allerdings trotzdem noch beantworten. Du bekommst die erforderlichen Unterlagen beim AA, die dann von dir und deinem Arzt auszufüllen sind.
Viel Erfolg!
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