PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SGB II ist nicht verfassungwidrig


StephanK
29.06.2005, 21:04
Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 15.06.05
Aktenzeichen: S 11 AS 15/05

Kernaussage: Das SGB II ist nicht verfassungswidrig. Weder verstösst es gegen das Sozialstaatsgebot noch gegen das zur Wahrung der Menschenwürde, weil es ein Existenzminimum gewährleistet, gegen dessen Errechnung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Es ordnet auch keine Zwangsarbeit an und greift nicht in die Berufsfreiheit ein.

Anmerkung: Der Kläger bzw. seine anwaltliche Vertretung haben, wie man der Urteilsbegründung entnehmen kann, eine "Breitseite abgefeuert" und versucht, bei vielen Einzelvorschriften des SGB II einen Verstoß gegen Grundrechte zu begründen. Das Gericht hält diese Angriffe durchweg für unberechtigt und hat dies teils überzeugend, teils etwas lustlos begründet. Die Berufungsfrist gegen dieses Urteil läuft noch. Es ist also noch nicht rechtskräftig. Wenn der Kläger(anwalt) seine Argumentation ernsthaft verfolgt, wird das Verfahren in die Berufung zum Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gehen.

Wortlaut des Urteils (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=22994)