Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I abgeleht wegen unzureichender Verfügbarkeit
Abgelehnte2008
20.05.2008, 11:15
Hallo an alle Helfenden.
Bin im Februar 2006 wegen Mutterschutz aus dem Berufsleben ausgeschieden. Letztes Jahr hat mein ehem. Chef seinen Laden geschlossen und nun ist meine Elternzeit seit mitte April um. Habe ALG I beantragt und der Antrag wurde abgelehnt, da ich für den Arbeitsmarkt nicht mind. 15 Std. die Woche zur Verfügung stehe - doch das tue ich täglich von 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr, da dann mein Lebensgefährte die Kinderbetreuung übernehmen kann. Kann das Arbeitsamt diese Zeiten als unzumutbar für den Arbeitsmarkt ablehnen??? Was ist mit Kassierertätigkeiten an Tankstellen / Gebäudereinigern / Spielhallenaufsichten / Schichtdienstleistende / etc. die zu diesen Zeiten arbeiten - unzumutbar??? Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Seebarsch
20.05.2008, 20:24
Hallo abgelehnte2008,
:welcome:
dass die Arbeitszeit nicht gerade üblich ist, dürfte ja wohl klar sein!
Allerdings ist hier die Agentur in der Pflicht zu beweisen, dass du nicht verfügbar bist. Mithin müsste die Agentur darlegen können, dass sich im gesamten Tagespendelbereich keine entsprechende Arbeitsstelle findet.
Ich kenne deinen örtlichen Arbeitsmarkt nicht, allerdings würde ich an deiner Stelle mit einer entsprechenden Begründung eine Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!
:confused:
verstehe ich nicht..ist die Höhe des ALG I denn nicht von der Anzahl der Stunden in der Verfügbarkeit abhängig? Bekommt man die gleiche Summe ob 15 oder 40 Stunden?
Für was haben sie angegeben das sie sich der VErmittlung zur Verfügung stellen???
Haben sie angegeben bspw. das sie als Verwaltungsfachangestellte oder LEhrer oder so was arbeiten wollen wo es keinen Arbeitsmarkt um die angebenen Uhrzeit gibt, so ist die AA berechtigt ihnen keine Verfügbarkeit zu unterstellen, da dieser Arbeitsmarkt nicht existiert.
Auch spielt es hier eine Rolle ob sie sich bundesweit oder regional zur VErfügung stellen. Schauen sie einfach mal in die Jobbörse der AA und suchen sie Stellen welche die Arbeitszeit die sie angeben in ihrer Region anbieten. Finden sie einige auf die sie sich tatsächlich bewerben können ist ein Arbeitsmarkt vorhanden und der Widerspruch erfolgreich, finden sie keine so, sieht es auch mit dem Widerspruch schlecht aus. (Übern Daumen gepeilt)
Frage vom Drösel:
Das Alg ist dann Abhängig von der Arbeitszeit in der Verfügbarkeit, wenn man vorher eine Vollzeitstelle hatte. Stellt man sich dann nur noch für 15Stunden zur VErfügung wird das Alg entsprchend der neuen Arbeitszeit gemindert. Siehe hierzu § 131 Abs. 5 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html)
es gibt viele Menschen, die nur Nachtschicht arbeiten
auch gibt es Nachtschwestern in Krankenhäusern, es werden Pförtner oder Empfangspersonal, wie man heutzutage sagt, gesucht.
Auch suchen einige Privatpersonen Betreuung über Nacht für Pflegebedürftige.
Und es fehlt an Kitaplätzen für die Nacht, da viele Alleinerziehende nachts arbeiten.
Also ein Markt wäre da schon.
Seitenhilfe (http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/hilfe/de/AS/unbetreut/1081.html) Druckansicht (http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?printable=true&execution=e1s2)
Ergebnisse meiner Suche - Arbeit, nachtschicht, Deutschland
1-10 von 200 Suchergebnissen
außer Taxifahrern, Nachtschwestern, den erwähnten Tankstellen, Kommissionierern, Bäckern wird sogar EDV Personal (Bürohilfskraft) in Nachtschicht gesucht
"Und es fehlt an Kitaplätzen für die Nacht, da viele Alleinerziehende nachts arbeiten."
Wo keine Plätze, da auch keine Stellen!
Hallo,
ich würde einfach behauten, dass Du immer zur Verfügung stehst. Es gibt ja Betreuungsmöglichkeiten. Falls die Dich dann in eine Maßnahme stecken wollen, nix unterschreiben. Die erlassen dann einen Verwaltungsakt, gegen den kann man Widerspruch einlegen und Klagen. Bis Du da eine Entscheidung hast ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld längst durch. Ich habe im Juli eine Klage gegen das Amt eingereicht, heute hab ich beim Sozialgericht angerufen und bekam die Antwort "ein Verfahren aus 2009, das kann noch dauern".
Und es ist für die unmöglich zu beweisen, dass Du keine Betreuung für die Kinder hast.
Viele Grüße
Anja
stummelbeinchen
20.11.2009, 19:38
Hallo,
hast Du einen Führerschein und PKW?
LG
Der Thread ist vom 20.05.2008 ... :o
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