Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung von Alg II und Eigentumswohnungen
Mein Freund und ich bilden eine nichteheliche Gemeinschaft, ich bin noch verheiratet und beziehe keinen Unterhalt.
Mein Freund muss nun voraussichtlich im April einen Antrag auf Alg II (Hartz IV) stellen. Wie sieht es aus mit der
Berechnungsgrundlage? Was fällt hinein und was nicht? Ich bin Eigentümerin von zwei Eigentumswohnungen, in der
einen wohnen wir, die andere dient meinem Unterhalt, desweiteren beziehe ich Einkünfte aus einen Rentenplan à 950,00 EUR
im Monat, nach Abzug aller Unkosten bleibt da nicht mehr viel zum Leben, was wird das Arbeitsamt nun aber einrechnen?
Betroffener
21.03.2005, 12:36
Mein Freund und ich bilden eine nichteheliche Gemeinschaft, ich bin noch verheiratet und beziehe keinen Unterhalt.
Das Du noch verheiratet bist, ist auf der einen Seite positiv für die nichteheliche Gemeinschaft (die ich dann eher als Zweckgemeinschaft bezeichnen würde), auf der anderen könnte das AA auf die Idee kommen, das Dein Ex-Mann jetzt unterhaltspflichtig wird.
Mein Freund muss nun voraussichtlich im April einen Antrag auf Alg II (Hartz IV) stellen. Wie sieht es aus mit der
Berechnungsgrundlage? Was fällt hinein und was nicht? Ich bin Eigentümerin von zwei Eigentumswohnungen, in der
einen wohnen wir, die andere dient meinem Unterhalt, desweiteren beziehe ich Einkünfte aus einen Rentenplan à 950,00 EUR
im Monat, nach Abzug aller Unkosten bleibt da nicht mehr viel zum Leben, was wird das Arbeitsamt nun aber einrechnen?
Das wird schwierig, da Du damit aus den üblichen "Rastern" herausfällst - was postiv oder negativ sein kann.
Verfügt ihr über gemeinsame Konten und/oder Verfügungsberechtigungen?
Wenn ja, sofort ändern.
Ist die Wohnung groß genug für eine Zweck- oder Wohngemeinschaft oder Untermieter, wo zumindest theoretisch jeder sein eigenes Zimmer + Gemeinschaftsräume hat?
Das wäre sicher die bessere Lösung, um der Unterhaltsverpflichtung zu entgehen und die jeweilige persönliche Unabhängigkeit und fehlende innerliche und soziale Bindung vom Mitbewohner zu dokumentieren, ohne erst im "Urschlamm" wühlen zu müssen und Du beim ALLG-II Antrag erst gar nicht auftauchen musst.
Hallo Betroffener,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte erst etwas Angst hier zu posten, denn ich wusste nicht, wie darauf reagiert wird, von wegen: "Ja, hat zwei Eigentumswohnungen und jault hier rum"...sowas in der Art :?
Nein, wir haben keine gemeinsamen Konten, und die Wohnung ist gross genug, dass wir das teilen könnten. Ich hab bloss etwas Schiss vor den möglichen Besuchen des AA, können die nicht mittlerweile jederzeit und unangemeldet vor der Tür stehen?
Es ist sicher das beste nirgendwo grossartig in Erscheinung zu treten...
Dank Dir!
Mitro
Betroffener
22.03.2005, 13:10
Ja,
aber auch für "Hausbesuche" gibt es Regeln, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Grundgesetzes ableiten wie die Unverletzlichkeit der Wohnung usw.
Die dürfen zwar mit Deiner Zustimmung DEINE Räume besichtigen, aber keinesfalls die von Deinem Mitbewohner oder Untermieter.
Das wäre ansonsten Hausfriedensbruch, wenn die da trotzdem "aus versehen" oder absichtlich reinschauen und sollte mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geahndet werden, die auch klar angedroht werden sollte, wenn sich der Versuch dazu abzeichnet.
Allerdinsg sollten dann auch in den gemeinschaftlich genutzen Räumen nicht unbedingt die Zahnbürsten in einem Becher aufgestellt sein :-)
Was aber passieren kann bei Deiner Konstellation, daß die vermietete Eigentumswohnung als Vermögen gewertet wird, das erst ausgenutzt werden muss (trotz Mietzahlungen) vor einem möglichen Leistungsbezug und eventuelle Schulden aus vorhandenem Vermögen auch besser vorher bezahlen, weil sich zum einen dann das vorhandene Vermögen verringert und zum anderen Schulden bei der ALG-II Berechnung nicht angerechnet werden, der Antragsteller also doppelt gestraft ist.
Schau auch mal hier rein: FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=FAQurl)
Danke, die FAQs sind ja wirklich sehr umfangreich und wissenswert, vielen Dank trotzdem für Deine offenen Antworten, hoffen wir einfach auf das beste, werde mich melden, wenn es was neues gibt.
:P :P :P
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