StephanK
29.06.2005, 22:04
Kernaussage: Wenn ALG II nur als Darlehen gewährt wird, darf die Behörde die Auszahlung nicht davon abhängig machen, dass ihr eine Hypothek auf ein dem ALG II-Empfänger gehörendes Hausgrundstück eingeräumt wird, um ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens abzusichern.
Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 11.05.05
Aktenzeichen: S 11 AS 32/05 ER
Wortlaut des Urteils (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=22992)
Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 11.05.05
Aktenzeichen: S 11 AS 32/05 ER
Wortlaut des Urteils (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=22992)