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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Träger muss Stromschulden übernehmen / Teil 2


Codeman
21.05.2008, 12:06
Gericht: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: L 2 B 242/07 AS ER
Datum: 19.09.2007

Kernaussagen:

1. Ausschluss von Strom stellt eine existenzielle Notlage dar,weil dadurch die Befriedigung elementarer Bedürfnisse nicht möglich oder stark erschwert würde

2. Sperrung führt einen Zustand herbei,den man mit dem Verlust bzw. der Unbewohnbarkeit einer Wohnung gleichsetzen kann.Die Stromschulden sind demnach zu übernehmen.Das LSG Berlin-Brandenburg spricht in diesem Zusammenhang von "gebundenen Ermessen" d.h. die Schulden müssen übernommen werden,wenn diesem nichts atypisches entgegen spricht.

3. So fern die Behörde zu geringe KdU und Nebenkosten überwiesen hat,stellt sich die Frage,die erst noch im Hauptverfahren zu klären ist,ob diese Kosten als Zuschuss,nicht als Darlehen zu erbringen sind.Denn wenn ein Zustand zum großen Teil durch ein objektiv fehlerhaftes Verhalten des Leistungsträgers bedingt ist, besteht auch eine Verpflichtung, dadurch zumindest mitverursachte negative Folgen auszugleichen.

Der Beschluss ist rechtskräftig