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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung: Sanktionen müssen erklärt werden


StephanK
29.06.2005, 22:33
Kernaussage: Der ALG II-Träger darf das ALG II nur dann wegen Nichteinhaltung einer Eingliederungsvereinbarung kürzen, wenn er auf diese Rechtsfolge eindeutig, für den Empfänger verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend hingewiesen hat und für diesen erkennbar war, welches Verhalten von ihm erwartet wird, um diese Sanktion zu vermeiden. Eine bloße Wiederholung des Gesetztextes (§ 31 SGB II) entspricht diesen Anforderungen nicht.

Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 16.06.05
Aktenzeichen: S 21 AS 4/05 ER

Text (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=22977) des Beschlusses

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.