Fschwager
21.05.2008, 19:16
Am 16.03.2004 war ich das erste mal 14 Tage arbeitslos. Dan habe ich mich selbständig gemacht. In den Jahren 05 , 06 und 07 habe ich mich jeweils für
ca. 6 Monate arbeitslos gemeldet. Auf den letzten Bewilligungsbescheid vom September 2007 stand ein Anspruch bis zum 06.08.2008 zur Verfügung.
Im November 08 habe ich mich wieder selbständig gemeldet. Am 13.05.08
wollte ich meinen Restanspruch ALGI anmelden. Das wurde abgelehnt weil
mündlich gesagt die 4 Jahre am 16.03.08 abgelaufen sind. Auf der Ablehnung steht jedoch das innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren nicht mind. zwölf Monate in einem Versicherungsplichtigverhältnis gestanden habe.
Ich habe erstmal schriftlich Widerspruch eingelegt.
Gibt es noch ein paar Argumente oder ist die Sache gelaufen?
mfg Fschwager
ca. 6 Monate arbeitslos gemeldet. Auf den letzten Bewilligungsbescheid vom September 2007 stand ein Anspruch bis zum 06.08.2008 zur Verfügung.
Im November 08 habe ich mich wieder selbständig gemeldet. Am 13.05.08
wollte ich meinen Restanspruch ALGI anmelden. Das wurde abgelehnt weil
mündlich gesagt die 4 Jahre am 16.03.08 abgelaufen sind. Auf der Ablehnung steht jedoch das innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren nicht mind. zwölf Monate in einem Versicherungsplichtigverhältnis gestanden habe.
Ich habe erstmal schriftlich Widerspruch eingelegt.
Gibt es noch ein paar Argumente oder ist die Sache gelaufen?
mfg Fschwager