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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilhabe am Arbeitsleben+Umzug


Novalis99
23.05.2008, 21:55
Hallo,

ich bin schwerbehindert, Alg-II-Empfänger und mir wurden nun Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. SGB II, SGB III und SGB IX von der Agentur für Arbeit und der für mein Alg II zuständigen ARGE bewilligt (worüber ich sehr froh bin):

Eine rund zweijährige Umschulung in einem rd. 300 km entfernten Berufsförderungswerk. Zweimal im Monat bekomme ich die Fahrtkosten für Familienheimfahrten erstattet.

Ich spiele aber nun mit dem Gedanken, ganz in den 300 km entfernten Ort umzuziehen.

Meine Frage ist nun, ob mit dem Wechsel des Wohnorts auch ein Wechsel der Rehabiliationsträger erfolgt. Ich möchte nicht, dass die ARGE im neuen Wohnort die bereits bewilligte Reha stoppt und über den Haufen wirft, das wäre eine Katastrophe. Zumal das ganze Procedere bis zum Rehabeginn (Antrag, Eignungserprobung, Gutachten, Termine, etc.) ein ganzes Jahr gedauert hat. Was "normale" Umschulungen, also meistens Kann-Leistungen betrifft, liest man manchmal ja die wildestens Storys.

Wäre schön, wenn die bisherigen Behörden auch nach dem Umzug noch bis Rehaende für mich zuständig wären.

Weiss jemand etwas Genaues ?

fragi
24.05.2008, 09:35
Hallo Novalis99,

also die Zuständigkeit würde bei einem Umzug in jedem Fall wechseln, denn bei den ARGE'n ist es so, dass die für dich Zuständig ist in dessen Kreis du wohnst.

Die Frage ist aber, ob sich der Kostenträger für die Leistungen zur Teilhabe ändert, was ich ehrlichgesagt bezweifele...

Das bedeutet im Endeffekt, dass normal die alte ARGE weiter zahlt, aber Ansprechpartner die neue ARGE ist.

Dies solltest du doch aber am Besten mal mit deiner bisherigen ARGE besprechen, denn da ich den Vertrag nicht kenne, kann ichs dir auch nicht 100% sagen!