Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft oder nicht?
geradeaus
28.07.2006, 15:35
Hallo,
ich ziehe in das Haus meiner Eltern.
Mit meine kleinen Tochter in eine eigene Etage,eigener Haushalt.
Ich ziehe deshalb ein,weil mein Vater Pflegefall geworden ist und beide noch jemand im Haus haben wollen.
Zahle keine Kaltmiete,nur etwas Verbrauchskosten.
Bekomme ALG2 schon ne ganze Weile ,wohne noch in Miete bis Umzug im September.
Nur meine Tochter und ich (Alleinerziehend) stellen eine Bedarfsgemeinschaft dar bisher.
Ändert sich da was ,wenn ich in das Haus der Eltern ziehe?
Aus oben genannten Gründen.
Ich habe mit deren Rente nichts zu tun,auch nicht Vollmachtsmässig.
Macht alles meine Schwester,der auch seit 15 Jahren das Haus gehört ,
meine Eltern haben Niesrecht lebenslang.
Könnte die Arge plötzlich meine Eltern zurechnen als Bedarfgemeinschaft?
Das würde ich absolut ablehnen,da ich ja eigenen Haushalt habe,wohne nur im Haus und mache event. Kombipflege beim Vater.
Was ja nichts mit Bedarfsgemeinschaft zu tun hat.
Danke
Frag halt,nicht das ich böse Überraschungen beim Amt erlebe.
Dort hab ich bald einen Termin gesetzt um die Veränderungen,sprich Umzug ,mitzuteilen.
StephanK
28.07.2006, 17:21
Könnte die Arge plötzlich meine Eltern zurechnen als Bedarfgemeinschaft?Wenn Du 25 oder älter bist: nein!
Aber es gibt leider ein ABER in Gestalt der Haushaltsgemeinschaft, die bei Verwandten ebenfalls zu einer - wenn auch nicht so strengen - Einkommensanrechnung führt, siehe hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23) (der Text ist für erwachsene Kinder geschrieben, die noch im Elternhaus leben, aber das ändert nichts).
Mit der Haushaltsgemeinschaft ist es insofern ähnlich wie mit der Bedarfsgemeinschaft, dass sie schlicht aufgrund des Zusammenwohnens unter einem Dach erst mal angenommen wird - und es ist u.U. recht schwierig oder gar nicht möglich, diese Annahme zu widerlegen.
Wenn die Renten Deiner Eltern nicht sehr klein sind, könnte das schon ein Problem werden.
Wenn die Pflegetätigkeit bis auf weiteres quasi Dein Beruf werden soll, könntest Du überlegen, ob Deine Eltern Dich nicht per Mini-Job regelrecht einstellen, wenn es ihnen finanziell möglich ist. Das wäre finanziell u.U. besser als Alg II. Für solche sog. "haushaltsnahen Dienstleistungen" gibt es relativ günstige Bedingungen, d.h. Du bist für wenig Geld halbwegs ordentlich sozialversichert (und hast den Alg II-Träger vom Hals...). Wenn das für Dich eine Überlegung ist, kannst Du näheres bei der Minijob-Zentrale (http://www.minijobzentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/3__privathaushalte/InhaltsNav,N=12136-12128-12424.html) nachlesen.
geradeaus
28.07.2006, 19:27
Bin bald 50 Jahre.
Meine Eltern wollen und werden auch mit dem Amt nichts zu tun haben,
auch mit wenig "üppiger Rente".
Die Rente meiner Eltern geht das Amt nichts an.
Mit dem Haushalt meiner Eltern hab ich nichts zu tun,
bin höchstens seitens der Pflegeversicherung als Betreungsperson im
Pflegerecht. Sinn eingetragen.
Falls überhaupt vom Pflegegeld was übrigbleibt,nachdem der Pflegdienst sein Teil bekommt,kann man froh sein.
Event. bin ich ,wenn ich mind. 14 Std. wöchentlich Pflege (damit meinen die die reine Grundpflegezeit),in der Rentenversicherung.
Als Minijob oder so,das machen meine alten Eltern nicht mit.
Da sind sie total überfordert und wollen das auch nicht.
Mit dem Amt haben und werden die nichts zu tun haben ,geschweige denn,denen den Rentenbescheid zeigen.
Habe mit deren Einkommen NICHTS zu tun.Und sie haben nichts vom Amt.
Also geht die das auc h nichts an,mein ich.
StephanK
28.07.2006, 19:40
Habe mit deren Einkommen NICHTS zu tun.Und sie haben nichts vom Amt.
Also geht die das auch nichts an, mein ich.Na, ich kann Dir wünschen, dass das so akzeptiert wird, habe aber meine ziemlichen Zweifel.
Deine Eltern werden mindestens mitte 70 sein, und ich verstehe "rein menschlich", dass sie mit dem "Ämterkram" nichts zu tun haben wollen - aber Du hast das eben nicht so ganz in der Hand.
geradeaus
28.07.2006, 19:57
Mein Exmann wohnt mit seinem Bruder auch in einem Haus,
jeder sein eigener Haushalt.
Exmann bekommt Harz 4,Bruder verdient als Arbeitnehmer.
Der verdienende Bruder(alleinstehend)muss auch nicht sein Einkommen darlegen,nur weil er mit Harz exmann in einem Haus wohnt.
Wenn ich von den Eltern kein Geld bekomme,ausser das sie keine Miete von mir verlangen,´habe ich dadurch auch kein Einkommen.
Sie sind mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Mit dem Amt haben und werden meine Eltern nichts zu tun haben.
Höchstens,wenn ich nicht im Haus bin,kann es sein,das einer früher oder später ins Altenheim muss und da wird wohl das Amt drauflegen müssen,
damit der teure Pflegplatz (der so um die 3000Euro) kostet ,bezahlt wird.
Denn wer hat schon so ne Rente ,auch mit Pflegekasse zusammen?!
Daher muss das Amt und die Pflegekasse froh sein,wenn ich durch meine Anwesenheit dort im Haus ,eine Aufnahme ins Pflegheim verhindert,bzw. verzögert wird.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.