buttz
28.07.2006, 18:45
hallo,
kann man als ALG II empfänger eine kostenlose rechtsberatung bei
einem anwalt bekommen.
wo kann nachlesen wieviel man als ALG II empfänger dazuverdienen darf
- wielange man arbeiten darf - wieviel dann wieder einbehalten wird -
gibt es mehrere modelle.
ich hatte z.b. einen aushilfstätigkeit im januar begonnen und auch
sofort bei der ARGE alles notwendige angegeben und ausgefüllt und
auch vom arbeitgeber ordnungsgemäß gemeldet. nunn ist es fast august
und die von der ARGE bestätigen mir auch mein korektes vehalten
fordern aber denoch geld von mir zurück da ich angeblich zuviel
verdient habe - dürfen die das so einfach. man sagte mir im dezember
als ich meinen aushilfsjob gemeldet habe das ich 165 euro
dazuverdienen darf bei weniger als 15 stunden arbeitszeit pro woche.
alles über 165 euro monatlichem verdienst würde zur anteilmäßig zur
hälfte angerechnet.
jetzt sagen die mir das ich nur 105 euro monatlich dazuverdienen darf
und alles darüberliegende zu 80% angerechnet wird.
was istimmt denn nun - was kann ich tun - anwalt kann ich mir nicht
leisten.
dank und gruss knut d9e
kann man als ALG II empfänger eine kostenlose rechtsberatung bei
einem anwalt bekommen.
wo kann nachlesen wieviel man als ALG II empfänger dazuverdienen darf
- wielange man arbeiten darf - wieviel dann wieder einbehalten wird -
gibt es mehrere modelle.
ich hatte z.b. einen aushilfstätigkeit im januar begonnen und auch
sofort bei der ARGE alles notwendige angegeben und ausgefüllt und
auch vom arbeitgeber ordnungsgemäß gemeldet. nunn ist es fast august
und die von der ARGE bestätigen mir auch mein korektes vehalten
fordern aber denoch geld von mir zurück da ich angeblich zuviel
verdient habe - dürfen die das so einfach. man sagte mir im dezember
als ich meinen aushilfsjob gemeldet habe das ich 165 euro
dazuverdienen darf bei weniger als 15 stunden arbeitszeit pro woche.
alles über 165 euro monatlichem verdienst würde zur anteilmäßig zur
hälfte angerechnet.
jetzt sagen die mir das ich nur 105 euro monatlich dazuverdienen darf
und alles darüberliegende zu 80% angerechnet wird.
was istimmt denn nun - was kann ich tun - anwalt kann ich mir nicht
leisten.
dank und gruss knut d9e