Roady
24.05.2008, 11:50
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Gericht: Sozialgericht Hildesheim
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 02.04.08
Aktenzeichen: S 13 AS 476/08 ER
Kernaussage:
Hartz IV - Empfänger haben Anspruch auf volle Übernahme der Heizkosten, sofern ihre Wohnung angemessen groß ist und sie nicht offensichtlich unwirtschaftlich heizen.
Unter dieser Voraussetzung muss die zuständige Behörde auch Nachforderungen des Energieversorgers sowie Mahngebühren für nicht fristgemäß beglichene Heizkostenrechnungen übernehmen.
Dies gilt auch, wenn sich die Nachforderungen auf einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug bezieht.
Wortlaut (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=1713) des Beschlusses
Gericht: Sozialgericht Hildesheim
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 02.04.08
Aktenzeichen: S 13 AS 476/08 ER
Kernaussage:
Hartz IV - Empfänger haben Anspruch auf volle Übernahme der Heizkosten, sofern ihre Wohnung angemessen groß ist und sie nicht offensichtlich unwirtschaftlich heizen.
Unter dieser Voraussetzung muss die zuständige Behörde auch Nachforderungen des Energieversorgers sowie Mahngebühren für nicht fristgemäß beglichene Heizkostenrechnungen übernehmen.
Dies gilt auch, wenn sich die Nachforderungen auf einen Zeitraum vor dem Leistungsbezug bezieht.
Wortlaut (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=1713) des Beschlusses