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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II und Ebay


urmeli
25.05.2008, 20:45
Hallo...
Ich beziehe Alg II und verkaufe nebenbei bei Ebay einige Kleinigkeiten von einer Freundin ( Kleckerbeträge bis höchstens 10 Euro pro Artikel).Die Beträge bekommt sie eins zu eins von mir ausgezahlt,sodass ich keinen Verdienst dabei habe.Reiner Freundschaftsdienst also. Nun will das AA meine Kontoauszüge, doch dort sind die Ebayauktionen erkennbar. Reicht eine schriftliche Bestätigung meiner Freundin, dass ich ihr das Geld ausgezahlt habe, oder was muss ich sonst tun um vom AA keinen "auf den A.... zu bekommen" ? Ich hoffe auf eine aussagekräftige Antwort, die mir bei meinem "Problem" ein wenig hilft.

restart
25.05.2008, 21:30
Hallo urmeli,

nutze die Suchfunktion hier und gibt "Ebay" ein, da wirst du gute Hinweise finden.

Die Bestätigung deiner Freundin wird dir als solches eher nicht helfen, könnte ja auch ein Freundschaftsdienst von ihr sein. Zum Anderen, wäre es für dich sicher kein Problem gewesen, für sie einen eigenen Ebay-Account mit ihren Kontodaten einzurichten und diesen für sie zu verwalten.

Versuchen kannst du es aber trotzdem.

urmeli
25.05.2008, 22:12
Hallo restart....
Ich danke Dir für Deine Antwort, aber wer denkt schon daran , dass einem aus "Freundschaft" ein Strick gedreht werden könnte? Ist "Deutschland" wirklich so gläsern, dass man nicht mal Freunden einen Gefallen erweisen darf,nur weil man Alg II bezieht ? Muss ich auch mein Toilettenpapier abzählen und "belegen" was ich verbrauche ? Entschuldigung, aber ich bin niemand der versucht ein Amt zu besch...... aber wenn man selbst für Ehrlichkeit einen draufbekommt kann man schon den Glauben an Gerechtigkeit verlieren.

restart
25.05.2008, 22:35
Ich danke Dir für Deine Antwort, aber wer denkt schon daran , dass einem aus "Freundschaft" ein Strick gedreht werden könnte? Gegen "mal" wird auch keiner was sagen. Wenn du die Beiträge gelesen hast, dann weißt du ja, dass es die Menge macht.

Muss ich auch mein Toilettenpapier abzählen und "belegen" was ich verbrauche ? Das wird wohl noch so kommen bzw. wird dann wahrscheinlich das Toilettenpapier pro Person abgezählt ausgegeben. :shock:

urmeli
25.05.2008, 22:41
Da fällt mir nur :shock: ein restard .Aber mal im Ernst...gibt es denn kein bisschen wenig Freiheit als Alg II Empfänger?

Codeman
26.05.2008, 08:31
Du hast mit der Abgabe deines ALG II Antrages indirekt dafür unterschrieben,dass du deine bürgerlichen Rechte völlig an den Staat abtrittst.

In meinen augen ist ein ebay verkauf nix anderes als eine Vermögensumwandlung und ist daher kein Einkommen und darf auch nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden.

MfG
Codeman