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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsbescheinigung vom Vorarbeitgeber?!?


"Unschuldslamm"
26.05.2008, 10:08
Hallo ich habe da noch eine kleine Frage,

und zwar musste ich nicht nur eine Arbeitsbescheinigung zu meinen Noch-Arbeitgeber geben, sondern auch eine zu meinen vorigen Arbeitgeber - bei den ich bis 01.07.1999 - 31.07.2001 gearbeitet habe? Danach habe ich bei der jetzigen Firma gearbeitet also vom 01.08.2001 - 31.05.2008.

Nun warte ich schon seit über 7 Wochen auf diese Arbeitsbescheinigung von meinen Vor-Arbeitgeber, warum will die Agentur diese überhaupt haben:confused:. Immerhin stand ich ja vor meiner Arbeitslosmeldung ja schon 7 Jahre in einen Arbeitsverhältnis mit einen anderen Arbeitgeber?

Muss mir dies Firma wo ich vorher beschäftigt war überhaupt eine ausfüllen? Und wie kann ich mich da am besten durchsetzen, dass ich diese auch bekomme?!?

Liebe Grüße
"Unschuldslamm"

restart
26.05.2008, 10:21
Hallo "Unschuldslamm",

für die Berechnung ist eigentlich nur dein letztes Arbeitsverhältnis interessant. Auch für die Ermittlung der Anspruchsdauer, werden je nach Alter max. die letzten 5 Jahre betrachtet.

Ich wüsste also nicht warum du von deinem vorherigen AG noch eine Verdienstbescheinigung brauchst. Bist du denn ausdrücklich dazu aufgefordert worden, oder hast du eventuell nur etwas falsch verstanden?

"Unschuldslamm"
26.05.2008, 10:45
Als ich mich arbeitslos gemeldet habe, hat diese "nette ältere" Dame meine Daten abgefragt, auch über meine bisherigen Arbeitsverhältnisse. Und sie hat mir, zwei Arbeitsbescheinigungen mitgegeben. Ausdrücklich hat sie gesagt eine für AG XX und eine für AG XY.

Hat das etwas damit zu tun, dass ich in der Beschäftigungszeit meines letzten Arbeitgebers (01.08.2001 - 31.05.2008) zwischendurch in Elternzeit gewesen bin. Wobei ich im Merkblatt gelesen habe, dass ich auch durch Elternzeiten Anspruch auf Arbeitlosengeld erwerben kann. Und ich bin ja erst ca. 9 Monate nach Ende der Elternzeit aus der Firma ausgeschieden?

Grüße
"Unschuldslamm"

"Unschuldslamm"
27.05.2008, 11:46
Hat jemand einen Tip für mich wie ich mich nun verhalten soll, wegen der verlangten Arbeitsbescheinigung von meinen Vor-Arbeitgeber?!?

LG
"Unschuldslamm"

Seebarsch
27.05.2008, 17:30
Hallo,
die Anforderung der Arbeitsbescheinigung für 1999 - 2001 ist völliger Quatsch, da die bereits vorliegende Arbeitsbescheinigung den Anspruch, auch von der Höchstdauer her, feststellt.
Mach bitte sofort einen Termin mit dem Antragsservice zur Abgabe des Antrages aus. Dort wird schon geklärt, dass du diese Arbeitsbescheinigung nicht benötigst, oder allenfalls später einreichst!
:wut:

"Unschuldslamm"
28.05.2008, 11:28
O.K. Danke Seebarsch!

Das werde ich dann mal gleich in Angriff nehmen, hoffe doch das es "nur" ein versehen war von der guten Frau.:?

"Unschuldslamm"