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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man dem Amt die Vaterschaft verheimlichen?


jessi82
26.05.2008, 12:43
Ich habe mit meinem "Freund" vor kurzem unsr 2. gemeinsames(0 und 1Jahr) Kind bekommen(er hat noch ein 9jähriges Kind ).Die ersten sind auch in der Geburtsurkunde bestätigt-beim 2.überlegen wir noch ob es nicht ein schuss nach hinten wäre den Kindvater anzugeben.
Der Vater hat sich ein Haus gekauft,welches er Monatlich abzahlt,also eine art Miete-Kalt ca 500Euro.Zusammen mit Auto und versicherungen ist er schon über seinem selbstbehalt von 900 Euro bei einem Einkommen von 1300-1400 Euro Netto.
Nun ist es so das wir mit in das Haus ziehen wollten um eine Familie zu sein,wissen jedoch nicht ob uns das AA ein strich durch die Rechnung macht indem sie sein einkommen auf mich anrechnet...ohne seine Ausgaben zu beachten.
Bisher bekomme ich Miete von 230 Euro,ansonsten bin ich im Mutterschutz und bin nicht mit dem Kindsvater zusammen(zumindest nicht auf dem Papier)
es geht mir jetzt nicht darum den Staat auszunehmen-würde nur gern eine hinnehmbare Lösung erziehlen können indem er weiterhin für seine kinder aufkommt und seine Rechnungen bezahlt aber nicht auch nochmich unterstützen muss.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit so etwas verworrenen aus und kann mir ein paar Hilfestellungen geben.
Danke im vorraus

restart
29.05.2008, 00:23
Hallo jessi82,

ganz ehrlich, ich habe bei deiner Anfrage lange überlegen müssen, ob ich darauf antworten will.

Ich kann zwar die finanziellen Bedenken nachvollziehen, aber es geht um dein Kind. Wenn du ihn nicht als Vater angibst, dann riskierst du, dass der Unterhalt auch dann nicht gesichert ist, wenn es mit eurem Zusammenleben nicht so funktionieren sollte. Sicher könnte man das dann auch noch anderweitig klären, aber ohne Frage sollte immer das Kind im Vordergrund stehen und weniger sein Geldbeutel. So meine Meinung dazu.

Aus deiner Umschreibung entnehme ich, dass du derzeit ALG II erhältst, somit würde er so oder so mit seinem Einkommen, bei einem Zusammenzug, für euch mit aufkommen müssen. Daher spielt es von der Seite wohl eher keine Rolle, ob er nun der Vater oder nur der Einzahler der Bedarfsgemeinschaft ist.

Die Betriebskosten und die Zinsen des Hauses werden bei der Berechnung eures ALG II-Anspruches berücksichtigt. Auto und Tilgung muss er aus seinen Freibeträgen bei der Anrechnung seines Einkommens (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) selbst tragen. Details dazu findest du unter dem Link.

Weiter spielen die Wohnfläche des Hauses und die Größe des Grundstückes eine Rollen, wenn es um die Ermittlung des anrechenbaren Vermögens (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) geht. Bis zu einer angemessen Größe fällt das Haus unter das Schonvermögen.

Um die Details und Folgen eures Zusammenzuges möglichst eindeutig und umfassend zu klären, würde ich euch vorher an eine Beratungsstelle (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) in eurer Nähe verweisen.