Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollzeitstelle ablehnen?
bonglach
30.06.2005, 11:53
Hallo.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft (1Paar, Kinder 3;6;17), wobei meine Frau eine Teilzeitstelle im Krankenhaus hat, wo sie des öffteren Extraschichten fährt, die nicht in ihrem Dienstplan vorgesehen sind. Muß ich jetzt jede Stelle annehmen, oder kann ich auch auf eine Teilzeitstelle bestehen? Wenn ich Vollzeit arbeite (ich kümmere mich um die Kinder), wer soll dann auf die Kinder aufpassen!!!! Hat da jemand erfahrung? :-x
StephanK
30.06.2005, 12:30
Hallo bonglach und :welcome:
Da Du von "Bedarfsgemeinschaft" schreibst, nehme ich an, dass Ihr ALG II bezieht. Damit ist Dir nach dem Buchstaben des Gesetzes jede Arbeit (unabhängig von Arbeitszeiten) zumutbar. Allerdings wird wahrscheinlich auch für Dich die Situation keineswegs so sein, dass Du mit Vermittlungsangeboten zugeschüttet wirst. Trotzdem: Dich nur als Teilzeitarbeit suchend melden ist ein Problem.
Beim ALG II geht es aus Behörden-Sicht eigentlich nur darum, die "Bedürftigkeit" zu beseitigen - also dahin zu kommen, dass Ihr ohne ALG II über die Runden kommt. Wenn Dir das mit einem Teilzeit-Job gelingt, wird niemand etwas dagegen haben. Sollte Dir eine Vollzeit-Stelle angeboten werden, wirst Du sie annehmen müssen, wenn für die beiden Kleinen eine Tagebetreuung organisierbar ist:
SGB 2 § 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
(...)
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines
Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte
Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine
Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der
Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;
die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass
erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des
Kindes angeboten wird, (...)
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