Horst1
26.05.2008, 18:37
Guten Tag,
meine Frau (56 Jahre) befindet sich derzeit in einer 3monatigen EGV-Maßnahme. Heute hat sie von dem "Bildungsträger" oder wie sich diese auch nennen mögen ein Stellenangebot als Hilfskraft (nicht in ihrem erlernten Beruf) in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) erhalten bei einem laut meiner Meinung niedrigen Bruttolohn.
Muss jede vorgeschlagene Arbeit angenommen bzw. diese auch sofort angenommen werden oder gibt es hier auch Bestimmungen, Ausnahmeregelungen usw.?
Ich darf dazu bemerken, dass meine Frau seit vielen Jahren eine geringfügige Beschäftigung (400,-- € pro Monat), welche auf Jahre sicher ist, hat und dass der Nettoverdienst bei der angebotenen Stelle ca. 700,-- € betragen würde, also ca. 300,-- € mehr als bei der jetzigen Beschäftigung. Unabhängig von der jetzigen Situation könnte man von dieser Arbeit auch nicht leben. Unter Berücksichtigung der Einkommensanrechnung bzw. Einkommensbereinigung wären wir dennoch leider weiterhin auf die ARGE angewiesen.
Auch bei der augenblicklichen Tätigkeit muss meine Frau die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten, oder kann diese seitens der ARGE annulliert werden? Was ist aber, sollte meiner Frau während der Probezeit oder auch später gekündigt werden? Alter Job weg - neue Stelle weg - alles noch schlechter als vorher.
Gerne hätte ich mit 60 Jahren noch eine Arbeitsstelle, dann wäre dieses Problem natürlich gelöst. Aber wie ich schon in einem Beitrag erwähnte, ist mir die ARGE bzw. das Arbeitsamt bei einer Stellenvermittlung nicht mehr behilflich, da ich bereits 60 bin und dadurch laut ARGE bei der ARGE nicht mehr als stellensuchend bzw. arbeitslos registriert bin. Eine 58er-Regelung oder ähnliches habe ich nicht unterschrieben. Chancen also nur durch Eigenbemühungen - und die Chanen sinken immer weiter.
Ich habe auch das Gefühl, dass diese sogenannten "Träger" auf "Teufel komm raus" Stellen gleich welcher Art vermitteln wollen, um sich eine Daseinsberechtigung zu schaffen bzw. diese zu stärken ohne Rücksichtnahme auf die Arbeitslosen. Vielleicht verdienen sie dadurch auch noch an den Arbeitslosen und fördern indirekt oder direkt noch dazu den Niedriglohnsektor.
Im voraus vielen Dank für Antworten oder Hinweise.
Grüße von Horst1
meine Frau (56 Jahre) befindet sich derzeit in einer 3monatigen EGV-Maßnahme. Heute hat sie von dem "Bildungsträger" oder wie sich diese auch nennen mögen ein Stellenangebot als Hilfskraft (nicht in ihrem erlernten Beruf) in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) erhalten bei einem laut meiner Meinung niedrigen Bruttolohn.
Muss jede vorgeschlagene Arbeit angenommen bzw. diese auch sofort angenommen werden oder gibt es hier auch Bestimmungen, Ausnahmeregelungen usw.?
Ich darf dazu bemerken, dass meine Frau seit vielen Jahren eine geringfügige Beschäftigung (400,-- € pro Monat), welche auf Jahre sicher ist, hat und dass der Nettoverdienst bei der angebotenen Stelle ca. 700,-- € betragen würde, also ca. 300,-- € mehr als bei der jetzigen Beschäftigung. Unabhängig von der jetzigen Situation könnte man von dieser Arbeit auch nicht leben. Unter Berücksichtigung der Einkommensanrechnung bzw. Einkommensbereinigung wären wir dennoch leider weiterhin auf die ARGE angewiesen.
Auch bei der augenblicklichen Tätigkeit muss meine Frau die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten, oder kann diese seitens der ARGE annulliert werden? Was ist aber, sollte meiner Frau während der Probezeit oder auch später gekündigt werden? Alter Job weg - neue Stelle weg - alles noch schlechter als vorher.
Gerne hätte ich mit 60 Jahren noch eine Arbeitsstelle, dann wäre dieses Problem natürlich gelöst. Aber wie ich schon in einem Beitrag erwähnte, ist mir die ARGE bzw. das Arbeitsamt bei einer Stellenvermittlung nicht mehr behilflich, da ich bereits 60 bin und dadurch laut ARGE bei der ARGE nicht mehr als stellensuchend bzw. arbeitslos registriert bin. Eine 58er-Regelung oder ähnliches habe ich nicht unterschrieben. Chancen also nur durch Eigenbemühungen - und die Chanen sinken immer weiter.
Ich habe auch das Gefühl, dass diese sogenannten "Träger" auf "Teufel komm raus" Stellen gleich welcher Art vermitteln wollen, um sich eine Daseinsberechtigung zu schaffen bzw. diese zu stärken ohne Rücksichtnahme auf die Arbeitslosen. Vielleicht verdienen sie dadurch auch noch an den Arbeitslosen und fördern indirekt oder direkt noch dazu den Niedriglohnsektor.
Im voraus vielen Dank für Antworten oder Hinweise.
Grüße von Horst1