D-Hamburg
30.06.2005, 19:07
Hallo,
brauche schnell Hilfe zum folgenden Fall:
Bis zum 31.05.05 habe ich (schon 58 Jahre alt) an zwei (tarifvertraglichen) Teilzeitstellen gearbeitet. Zum 31.05.05. ist die eine Teilzeitstelle durch einen Auflösungsvertrag gekündigt worden.
Aufgrund eines Arztattestes habe ich eigentlich einen sofortigen Anspruch auf Teilzeitarbeitslosengeld.
Nun zum Problem:
Im Juli möchte ich meinen (bei dem immer noch bestehenden Arbeitsverhältnis tarifvertraglich geregelten) Urlaub von 5 Wochen in Anspruch nehmen, wobei ich beabsichtige in dieser Zeit nicht in Hamburg zu sein. Das Arbeitsamt meint, weil dadurch die Frist von 3 Wochen überschritten wird, kann das Teilzeitarbeitslosengeld nicht gezahlt werden. Laut Auskunft von meiner Gewerkschaft gilt die 3-Wochen-Regelung in diesem Fall eigentlich nicht.
Frage: Gilt die 3-Wochen-Regelung auch in diesem Fall?
Danke für Eure Tipps.
brauche schnell Hilfe zum folgenden Fall:
Bis zum 31.05.05 habe ich (schon 58 Jahre alt) an zwei (tarifvertraglichen) Teilzeitstellen gearbeitet. Zum 31.05.05. ist die eine Teilzeitstelle durch einen Auflösungsvertrag gekündigt worden.
Aufgrund eines Arztattestes habe ich eigentlich einen sofortigen Anspruch auf Teilzeitarbeitslosengeld.
Nun zum Problem:
Im Juli möchte ich meinen (bei dem immer noch bestehenden Arbeitsverhältnis tarifvertraglich geregelten) Urlaub von 5 Wochen in Anspruch nehmen, wobei ich beabsichtige in dieser Zeit nicht in Hamburg zu sein. Das Arbeitsamt meint, weil dadurch die Frist von 3 Wochen überschritten wird, kann das Teilzeitarbeitslosengeld nicht gezahlt werden. Laut Auskunft von meiner Gewerkschaft gilt die 3-Wochen-Regelung in diesem Fall eigentlich nicht.
Frage: Gilt die 3-Wochen-Regelung auch in diesem Fall?
Danke für Eure Tipps.