PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ortsabwesenheit bei Teilzeitarbeitslosengeld


D-Hamburg
30.06.2005, 19:07
Hallo,

brauche schnell Hilfe zum folgenden Fall:

Bis zum 31.05.05 habe ich (schon 58 Jahre alt) an zwei (tarifvertraglichen) Teilzeitstellen gearbeitet. Zum 31.05.05. ist die eine Teilzeitstelle durch einen Auflösungsvertrag gekündigt worden.
Aufgrund eines Arztattestes habe ich eigentlich einen sofortigen Anspruch auf Teilzeitarbeitslosengeld.

Nun zum Problem:
Im Juli möchte ich meinen (bei dem immer noch bestehenden Arbeitsverhältnis tarifvertraglich geregelten) Urlaub von 5 Wochen in Anspruch nehmen, wobei ich beabsichtige in dieser Zeit nicht in Hamburg zu sein. Das Arbeitsamt meint, weil dadurch die Frist von 3 Wochen überschritten wird, kann das Teilzeitarbeitslosengeld nicht gezahlt werden. Laut Auskunft von meiner Gewerkschaft gilt die 3-Wochen-Regelung in diesem Fall eigentlich nicht.

Frage: Gilt die 3-Wochen-Regelung auch in diesem Fall?

Danke für Eure Tipps.

StephanK
30.06.2005, 22:29
Moin, moin, D-Hamburg und :welcome:
diese Geschichte ist mal wieder ein lebendiges Beispiel dafür, dass es in der Praxis ganz schön schwierig sein kann, Benachteiligungen von Teilzeit-Arbeitnehmern zu vermeiden.

Das ganze ist in der sog. Erreichbarkeitsanordnung der BA geregelt, die Ausnahmen von der Drei-Wochen-Regel nur für Sonderfälle vorsieht, von denen bei Dir keiner gegeben ist.

Mir ist nicht so ganz klar, wie der Gewerkschaftsmensch darauf kommt, dass das für Dich nicht gelten könnte. Vielleicht hat er an die sog. 58er-Regelung (§ 428 SGB III) gedacht; aber bei dieser geht's darum, dass man von den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur dauerhaft "in Ruhe gelassen" wird - und mir scheint nicht, dass Du das anstrebst.

Ich sehe also leider keinen Weg, wie Du in Deinen Resturlaub verreisen könntest - es sei denn, Du ließest es drauf ankommen und würdest ohne den Segen der BA verreisen. Das ist natürlich nicht ohne Risiko; andererseits erscheint es wenig wahrscheinlich, dass Du mit Vermittlungsvorschlägen zu rechnen hast.