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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlung der Firma...Anrechnung?


PeterT
29.07.2006, 13:29
Habe von meiner Firma eine Nachzahlung für verrechneten Urlaub bekommen. Austritt 30.06. Abrechung v.28.07....also auch Kontoeingang.
Zählt das als Einnahme und wird auf ALGII angerechnet oder gibt es eine andere "Sonderregelung"? :?

Die Ägypter
29.07.2006, 13:45
Habe von meiner Firma eine Nachzahlung für verrechneten Urlaub bekommen. Austritt 30.06. Abrechung v.28.07....also auch Kontoeingang.
Zählt das als Einnahme und wird auf ALGII angerechnet oder gibt es eine andere "Sonderregelung"? :?

Es dürfte leider voll angerechnet werden... und das fiese daran ist - nicht mal unter Berücksichtigung etwaiger Freibeträge, da das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht.

Inwieweit nicht genommener Urlaub als Forderung (und damit schon als vorhandenes Vermögen auf der Habenseite) gesehen werden kann, wäre ggf. mit entsprechendem Widerspruch nach Bescheid zu prüfen.

StephanK
29.07.2006, 14:34
Inwieweit nicht genommener Urlaub als Forderung (und damit schon als vorhandenes Vermögen auf der Habenseite) gesehen werden kann, wäre ggf. mit entsprechendem Widerspruch nach Bescheid zu prüfen.Genau diesen Gedanken habe ich auch. Das funktioniert aber nur, wenn Du in der Zeit, in der Du gearbeitet hast, noch kein Alg II bezogen hast (ist ja nicht selbstverständlich, denn man kann ja z.B. auch als Kleinverdiener ergänzendes Alg II beziehen).

Der Gedankengang ist folgender:
Der Anspruch auf die Urlaubsabgeltung entsteht - wenn man es ganz genau nimmt - zu Beginn des letzten Arbeitstages, denn dann ist unwiderruflich klar, dass der Urlaub nicht mehr genommen werden kann und abgegolten werden muss. Dieser Anspruch war dann aber schon zur Zeit der Alg II-Antragstellung "in der Welt" und somit ein Bestandteil Deines Vermögens (den Du lediglich anzugeben vergessen hast). Durch die verspätete Zahlung hat sich dieser Vermögensanteil lediglich von der Form "Zahlungsforderung" in die Form "Geld" verwandelt, es ist Dir aber nichts neu zugeflossen - und somit ist es kein Einkommen.