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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Renovierungskosten für notwendigen Umzug?


nachtschattengewächs
27.05.2008, 15:37
hallo!

also ich bin seit oktober 2007 mama.
da ich allein erziehend bin, habe ich nun den umzug zurück in die stadt meiner eltern beantragt (meine mutter würde sich um den kleinen kümmern damit ich wieder arbeiten kann) und er wurde auch genehmigt. die umzugskosten würden auch von derzeitigen träger übernommen werden.
aber wie sieht es mit den renovierungskosten aus?
ich habe eine neue wohnung gefunden, die auch vom neuen träger bewilligt wurde, allerdings hat diese weder tapeten an den wänden, noch irgendeinen bodenbelag...

ich habe zwar die anderen threads hier durch gelesen, weiss aber dennoch nicht, ob die kosten in meinem fall übernommen werden und bei welchem träger (altem oder neuem) ich den antrag stellen muss!!

würde mich über hilfreiche antworten freuen.

lg
nachtschattengewächs

restart
27.05.2008, 20:10
Hallo nachtschattengewächs,

Renovierungskosten sind notwendige Kosten der Wohnungsbeschaffung und in der Regel renoviert man auch vor dem Umzug bzw. weis man was man noch benötigt. Somit dürfte der entsprechende Antrag noch vor dem Umzug bei deiner alten ARGE zu stellen sein, da die auch vorläufig noch für dich zuständig ist.

nachtschattengewächs
28.05.2008, 11:23
Hallo restart.

Danke für deine schnelle Antowrt!
Reicht ein formloser, handschriftlicher Antrag oder gibt es einen Vordruck dafür?
Ich bin letztes Jahr im November erst umgezogen, da die alte Wohnung zu groß war (habe dort mit meinem Ex zusammen gewohnt).
Damals wurde mir gesagt, das die ARGE für Renovierung und Umzug NICHT aufkommt. Habe ich eine Chance das Geld noch nachträglich zu bekommen, da ich auch die Rechnungen aufgehoben habe?

Liebe Grüsse
Das Gewächs

restart
28.05.2008, 12:00
Reicht ein formloser, handschriftlicher Antrag oder gibt es einen Vordruck dafür? Solche Anträge kannst du immer formlos stellen. Selbst wenn es dafür ein Formular gäbe, würde dir das dann zu Ausfüllen zugeschickt werden.

Damals wurde mir gesagt, das die ARGE für Renovierung und Umzug NICHT aufkommt. Habe ich eine Chance das Geld noch nachträglich zu bekommen, da ich auch die Rechnungen aufgehoben habe? Nein, nachträglich gibt es leider nie was. Alle Anträge sind immer vor einem Ereignis zu stellen.

nachtschattengewächs
16.06.2008, 19:41
Hallo!

leider wurde heute mein antrag auf übernahme der renovierungskosten abgelehnt.
angeblich wegen unklarer rechtslage, es wäre noch nicht geklärt ob die renovierungskosten in den wohnungsbeschaffungskosten enthalten sind.

gibt es da irgendwo schon gerichtsurteile zu oder irgendetwas anderes?
was kann ich machen?
in der wohnung sind nichtmal tapeten an der wand, da kann ich doch kein kind drinnen gross ziehen.
und der umzug dient ja auch dem zweck, dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung zu stehen!!

lg
das gewächs

VIERZEHNNOTHELFER
17.06.2008, 09:40
der Vermieter hat sich um Bodenbelag und Tapeten zu kümmern