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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erwerbsunfähigkeitsrente unter existensminimum


mutter42
30.06.2005, 21:34
hallo! wahrscheinlich mach ich das jetzt falsch hier, aber ich weiss nicht wie ich eine frage einstellen kann.
mein freund und ich sind mit meinen töchtern zusammengezogen.
er bekommt erwerbsunfähigkeitsrente 747€ abzüglich kv 123€,
ich unterhaltsgeld für umschulung 450€,
meine töchter je 154€ kindergeld und 80€ unterhalt.
wir haben 500 € miete und 50€ heizung.
wieso wird mein freund auf 311 € runtergerechnet? so dass er faktisch für meine töchter unterhalt zahlt?wir bekommen 70€ hartz. ist das denn richtig?

Betroffener
30.06.2005, 22:57
:welcome: mutter42,

Du bist hier schon richtig.

Da scheint mir etwas faul zu sein.

Neben vielen falschen Bescheiden, liegt es meist auch am falsch ausgefüllten Antrag.
Daher die Frage: Was habt ihr im Antrag geschrieben bzw. angekreuzt?
Gab es nur einen Antrag für Euch beide? Wer hat den Antrag gestellt? Du oder Dein Freund?

Ich will versuchen, Dir das Prinzip zu erklären mit den sogenannten Bedarfsgemeinschaften.

Wenn jemand einen Antrag auf ALG II stellt kann er ankreuzen:
Verheiratet (oder eheänlich) oder Alleinstehend

Bei verheiratet oder eheähnlich passiert folgendes:
Es wird der Gesamtbedarf der Gemeinschaft anhand der Regelsätze ermittelt für 2 Erwachsene (2x Regelsatz - 10%) = 622 € West / 598 € Ost
Dem wird das vorhanden Einkommen gegenübergestellt. Jeder Überhang reduziert das ALG II.

Was mir in Deiner Aufstellung fehlt, sind die jeweils 207 Euro Kindergeld als Zugang, dem die 154 Euro als Abgang entgegenstehen (wenn so viel Kindergeld überhaupt abgezogen werden darf, da Du nur von 80 € Unterhalt schreibst.

Üblicherweise stellt nur einer den Antrag als Alleinstehender und lebt als Wohngemeinschaft mit einem Partner. Die Miete wird geteilt.
Das ALG II wird mit dem vollen Regelsatz geleistet. Die Rente oder Einkommen Deines Freundes geht das Amt nichts an und bleibt unberücksichtigt.

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (ca. 600 € zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Alles klar? Wenn nicht - nochmal fragen!

mutter42
05.07.2005, 17:30
also: meine kids bekommen jedes 154€ kindergeld und je 80€ unterhalt vom vater.das heisst kind 1: 276€ bedarf und 150 € mietanteil = 426€ bedarf. kind 2 345€ bedarf und 150€ mietanteil= 495€bedarf
ich 460€ unterhaltsgeld, 311€ bedarf und 150€ mietanteil. mitbewohner 630€ rente, 311€ bedarf und 150 mietanteil= 461€ bedarf. das heisst er zahlt faktisch 170€an meine töchter die nicht seine sind.
es gibt wohl ein gesetz(?) dass rente unter 815€ nicht angerechnst werden darf. ich will auch nicht jammern, aber ich geh jeden tag 8 stunden zur schule oder zur arbeit. meine töchter machen schule, regelmäßig(abitur und mittlere reife) mein mitbewohner ist pflegebedürftig.das regeln wir auch noch, aber pflegegeld ist abgelehnt. das heisst für mich, ein 12-15 stundentag. und dann bekommst du so einen bescheid. mir ist es mehr als einmal passiert, dass mir gesagt wurde,schön bescheuert, für die paar kröten zu buckeln.....
ich weiss, es ist nicht richtig, aber manchmal denk ich es stimmt.
danke fürs zuhören(zulesen).... mutter 42