Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nochmal Umzug in WG...
leaundmo
01.07.2005, 00:13
Hallo!
Sorry, das Thema gibt es zwar in etwa schon, ist aber alles so undurchschaubar...
Wir (beide 18, Schüler) sind gut befreundet und möchten zusammenziehen, also eine reine Wohngemeinschaft bilden.
Zur Zeit bekommen wir jeder 345.-€ Arbeitslosengeld 2 und 230,-€ Warmmiete.
Wenn wir jetzt zusammenziehen, bekommt dann jeder weiterhin diesen Betrag oder wird das irgendwie anders geregelt? Vor allem was die Wohnung betrifft, stehen uns, weil wir ja keine Partner sind, dann jedem 230€ zu, könnte unsere gemeinsame Wohnung also 460€ kosten?
Wir hoffen, ihr könnt uns da weiterhelfen...
Danke..
StephanK
01.07.2005, 07:50
Hallo Lea und Mo :welcome:
Den Regelsatz für Ernährung und alles andere außer Wohnkosten, also die € 345.-, wird jede/r wie bisher bekommen, denn Ihr seit keine Bedarfsgemeinschaft, weil Ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seit.
ALG II ist eine am Bedarf orientierte Leistung. Für die Wohnkosten heisst das: sie werden nach den tatsächlichen Kosten erstattet - bis zu einer Obergrenze, amtsdeutsch: "soweit sie angemessen sind".
Wenn die ARGE also bisher bei jedem von Euch eine Miete von € 230.- als angemessen akzeptiert hat, sollte sie das auch, wenn jeder eine "halbe Miete" in gleicher Höhe erstattet haben will.
Dass die Wohnkosten getrennt vom sonstigen Lebensbedarf berechnet werden, ist Euch offensichtlich schon klar. Bei WGs werden die Wohnkosten durch die Kopfzahl (bei Euch: durch 2) geteilt.
Ich bin da aber vorsichtig mit Voraussagen, weil die Sache mit den Wohnkosten von der jeweiligen Stadt geregelt wird, so dass es ziemliche Unterschiede von Stadt zu Stadt gibt. Und leider gibt es auch Städte, wo bei WGs versucht wird, das mit fadenscheinigen Argumenten herunterzurechen - wie Ihr bei der Geschichte des Forumteilnehmers ganymed (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3097&highlight) sehen könnt. Aber vielleicht ist es in Lübeck besser - ich hoffe es für Euch! :-)
leaundmo
07.07.2005, 16:51
danke!
hab aber nochmal eine frage...
wenn man nun zu zweit in einer wg wohnt, und beide beziehen alg2, darf die wohnung dann 55qm groß sein (zwei Personen) oder 90qm (zweimal eine Person, da ja nur WG)? Dürfte man auch drei Zimmer haben? Kommt es auf qm-Anzahl und Zimmeranzahl an oder nur auf qm-Anzahl oder nur auf die Mietkosten???
Danke und Gruß
StephanK
07.07.2005, 17:45
wenn man nun zu zweit in einer wg wohnt, und beide beziehen alg2, darf die wohnung dann 55qm groß sein (zwei Personen) oder 90qm (zweimal eine Person, da ja nur WG)? Dürfte man auch drei Zimmer haben? Kommt es auf qm-Anzahl und Zimmeranzahl an oder nur auf qm-Anzahl oder nur auf die Mietkosten??
Auf die Anzahl der Zimmern kommt es nicht an. Das ist aber auch schon das einzige, was ich mit Sicherheit sagen kann.
Die Gesamtleistung "ALG II" zerfällt ja in zwei Teile, den Regelsatz für den Lebensunterhalt und die "Kosten der Unterkunft" )KdU). Das hat sehr viel damit zu tun, dass die KdU von der Kommune berechnet und bezahlt werden. Deswegen ist die Handhabung auch überall anders. Auf die Größe kommt es jedenfalls nicht in erster Linie an, sondern auf die Gesamtkosten - aber leider gibt es auch Kommunen, die das (gesetzwidrigerweise) anders handhaben.
Erkundigt Euch am besten vor Ort bei der Behörde selbst oder bei einer Arbeitsloseninitiative - oder schaut hier die Mitgliederliste durch, ob Euch ein anderer lübischer Hanseat weiterhelfen kann :-)
Hallo leaundmo!
Also ich kann euch zwar im Moment auch nicht sonderlich gut weiterhelfen, aber ich habe zumindest das gleiche Problem:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=17780#17780
Vielleicht findet ihr was brauchbares. Das Einzige, was bei diesem Thema, wohl als gesichert angesehen werden kann ist, dass wir nicht um eine Klage herum kommen werden.
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