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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Anspruch auf Förderung durch das Arbeitsamt ?


kuddel
01.07.2005, 11:00
Ich bin seit 3 Jahren arbeitslos und habe bis März 2005 Bezüge durch das AA erhalten.Seit März hat meine Frau eine Vollzeitstelle, die Finanziell voll angerechnet wird.Da sie anscheinend zu viel Geld bekommt habe ich kein Anspruch mehr auf Hilfen vom AA und werde auch deshalb dort nicht mehr geführt.Das Problem ist bewerbe ich mich bei einem Privaten Arbeitsvermittler nimmt er mich nicht, da ich kein Vermittlungsschein habe und bewerbe ich direkt bei den Firmen, gehts auch nicht da sie ja keinen finanziellen Zuschuss zum Lohn beim AA für mich bekommen.
So wie das aussieht werde ich wohl erst wieder Arbeit bekommen wenn meine Frau arbeitslos ist.

StephanK
01.07.2005, 17:01
Hallo Kuddel und :welcome:
Dass Du wegen der Anrechnung des Einkommens Deiner Frau keine Leistungen (mehr) bekommst kann natürlich sein. Das heisst aber überhaupt nicht, dass man Dich einfach aus der Arbeitsvermittlung streichen kann - nach dem Motto: Wieder mal die offizielle Statistik ein bisschen aufgebessert... :sad:

Ich kapiere allerdings nicht ganz, welche Leistungen Du zuvor erhalten hast. War das ALG II? Du hast "vom AA" geschrieben - war es eher die ARGE (Arbeitsgemeinschaft von AA und Kommunalverwaltung)? Ich nehme das zwar an, bin mir aber nicht sicher.

Jedenfalls gibt es auch im SGB II (dem "Hartz-IV-Gesetz") die Möglichkeit, z.B. einen Vermittlungsgutschein zu erhalten - und zwar auch dann, wenn Du keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhältst. Das gilt auch für etliche andere Leistungen der Arbeitsförderung, die im SGB III stehen. Allerdings sind es alles "Kann"-Leistungen, d.h. es muss vorher mit der ARGE abgesprochen werden.

Deine Frage hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wir unseren Info-Bereich in diesem Punkt noch ausbauen müssen - danke!

kuddel
06.07.2005, 07:32
Also mit AA hab ich die hier ansässige Arbeitsargentur gemeint.Hier in Magdeburg ist es unterteilt für die mit Ansprüche auf ALG 1 und ALG 2.
Ich selber hatte bis zum einstellen der Ansprüche ALG 2 erhalten.

StephanK
06.07.2005, 08:42
Hallo Kuddel,
danke für die Zusatzinformation.
Ich habe das jetzt noch mal angeschaut, weil das Nebeneinander von SGB II ("Hartz IV") und SGB III ("normale" Arbeitsagentur-Leistungen) schon etwas kurios ist.

Wenn das Einkommen Deiner Frau richtig angerechnet wurde, bist Du tatsächlich nicht hilfebedürftig im Sinne des Gesetzes und fällst komplett aus dem SGB II heraus: die Bedarfsgemeinschaft "Herr und Frau Kuddel" ist nicht bedürftig, weil Frau Kuddel genug verdient.

Das ändert aber nichts an Deiner Arbeitslosigkeit - weder tatsächlich noch im Sinne des Gesetzes, wobei das einschlägige Gesetz dann (wieder) das SGB III ist. Und da kommt ein grundsätzlicher Unterschied zum Tragen: Das SGB II funktioniert nach dem Prinzip "wenn keine Geldleistung, dann keine Vermittlung". Das SGB III ist dagegen konzentriert auf die Vermittlung als vorrangige, hauptsächliche Leistung, zu der es sozusagen obendrauf auch noch Geldleistungen gibt, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt (was bei Dir eben leider nicht der Fall ist). Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hast Du damit leider wirklich nicht, weil der davon abhängt, dass man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Aber Du solltest Dich trotzdem bei der Arbeitsagentur (also nicht bei der ARGE) als arbeitsuchend melden, und zwar nicht nur, um dort in der Vermittlung zu bleiben (jaja, ich weiss, wie viel davon zu erwarten ist... :cry: ), sondern auch wegen Deiner Rentenansprüche. Als Anrechnungszeit gilt die Arbeitslosigkeit nämlich unabhängig davon, ob Du Leistungen beziehst oder nicht - aber eben nur dann, wenn Du bei der Arbeitsagentur gemeldet bist.