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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich-AG, gesetzliche Krankenkassen


Koch
30.07.2006, 17:34
Hallo,

auch ich habe mich jetzt breitschlagen lassen und habe eine Ich-AG gegründet. Da das Geld aber immer noch nicht vorne und nicht hinten reicht, habe ich die ersten zwei Monate keine Krankenkasse gehabt ( ich bin gesund und habe auch nix gebraucht ). Nun will ich mich aber krankenversichern lassen und die gesetzliche Krankenkasse sagt, dass geht nur, wenn ich mich rückwirkend versichern lasse und ca. 350,-- Euro nachzahle. Das wäre Gesetz. Stimmt das? Weiß jemand eine Krankenkasse, die das nicht so macht?

Danke und Grüße

Koch

StephanK
30.07.2006, 18:34
:welcome: Koch
Das scheint mir richtig: § 188 SGB V - Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungsberechtigter beginnt mit dem Tag ihres Beitritts zur Krankenkasse.
(2) Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Versicherung nach § 10. Die Mitgliedschaft der in § 9 Abs. 1 Nr. 6 genannten Versicherungsberechtigten beginnt mit dem Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11.
(3) Der Beitritt ist schriftlich zu erklären.

§ 9 SGB V - Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; (...)